Helmut L. hatte im Juni 2010 einen prominenten Auftritt bei der Kundgebung. Als Strache gegen die Errichtung eines islamischen Kulturzentrums in der Rappgasse lospolterte, streckte Helmut L. die rechte Hand flach ausgestreckt nach oben – der Hitlergruß! Die Tageszeitung „Österreich“ fing das Bild mit Strache und Helmuts Hitlergruß ein und veröffentlichte es tags darauf. Helmut L. wurde sogar mit einer Wortspende zitiert: „Angst, dass einen diese Ausländer mit dem Messer bedrohen.“
Screenshot der Tageszeitung „Östereich”, siehe auch: Anti-Islam-Demo: Neo-Nazis bei Strache und Hitler-Gruß bei Strache-Rede: 18 Monate Haft
Am Mittwoch, 4. Juli 2012, hatte Helmut L. einen prominenten Auftritt vor einem Geschworenensenat am Wiener Straflandesgericht – als Angeklagter. L. bestreitet zunächst: „Wir ham uns das angehört, und dann habe ich die Faust geballt“, zitiert ihn der Standard (5.7.2012). Wie einen die Erinnerung doch trügen kann!
Seine Verlobte berichtet vom Überschwang der Gefühle, als Strache redete: „Wir waren von Straches Aussagen, na ja, nicht direkt begeistert, aber es hat uns sehr gefallen.“ Helmut L. versucht es noch einmal: „Ich habe absolut nichts mit der rechten Szene zu tun.“ Dagegen spricht allerdings, dass Helmut L. mit etlichen anderen Nazi-Skins bei der Kundgebung aufmarschiert war und, wie auch Videos zeigen, mit den FPÖ-Ordnern einen durchaus vertrauten Umgang pflegte. Einer hat ihm laut „Österreich“ auch zugezischt: „Gib den Arm runter!“ Doch seine Beziehungen zur FPÖ und deren Ordnern waren nicht Gegenstand der Verhandlung.
Stattdessen kam zur Sprache, dass ihn ein Polizist schon am 16. April 2010 angezeigt hatte, weil er mit einem T‑Shirt mit der Zahl 88 und ebenfalls erhobenem rechten Arm lautstark „Heil Hitler“ und ausländerfeindliche Parolen am Floridsdorfer Bahnhof gebrüllt hatte.
Der Verteidiger versuchte es noch mit den schwierigen Lebensumständen (Lehrabbruch, Alkoholprobleme), aber die mehrfache Wiederbetätigung und insgesamt sechs Vorstrafen veranlassten die Geschworenen zu einem klaren Schuldspruch: 18 Monate unbedingt. Zusätzlich wurde eine offene Haftstrafe von drei Monaten bedingt widerrufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Offen bleibt aber noch etwas anderes: Nur wenige Wochen nach dem Aufmarsch von Helmut L. und seinen Nazi-Skins am Floridsdorfer Spitz gab es ganz in der Nähe Brandanschläge auf ein Wohnheim, in dem MigrantInnen lebten. Die Brandanschläge waren eindeutig rechtsextremistisch und ausländerfeindlich motiviert, sind aber bis heute nicht aufgeklärt!