Der NS-Wiederbetätigungsprozess gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen von Alpen-Donau, der heute mit der Einvernahme eines EDV-Experten vom Verfassungsschutz hätte fortgesetzt werden sollen, ist kurz nach der Eröffnung vertagt worden. Der Angeklagte Felix B. hat seinen Verteidiger Herbert Orlich entlassen.
Der Entlassung von Orlich bzw. der Vertagung vorausgegangen war ein Vertagungsantrag von Orlich. Er hatte geltend gemacht, dass Verteidigung und Angeklagte erst am 25.6.2012, also am Vortag, von einem neuen Zwischenbericht des Verfassungsschutzes Kenntnis erhalten hätten. Der 33-seitige Zwischenbericht des Verfassungsschutzes ist mit 6. Juni datiert und ist laut „Standard“ inhaltlich deshalb interessant, „da es den Verfassungsschützern mit Experten-Hilfe gelungen ist, die auf einer Computer-Festplatte des Drittangeklagten Wilhelm A. gespeicherten Daten zu entschlüsseln. 2.351 bis dahin geschützte E‑Mails konnten damit gelesen werden.“
Die Richterin hatte den Vertagungsantrag von Orlich mit dem Hinweis auf das „Beschleunigungsgebot“ der Strafprozessordnung abgelehnt und damit argumentiert, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, den Verteidigern Akten nachzutragen. Ob und wie lange die Verteidigung Zeit gehabt hätte, den Bericht des Verfassungsschutzes zu studieren, wurde nicht klar. Jedenfalls hat Felix B. unmittelbar nach der Ablehnung des Vertagungsantrags seinen Verteidiger Herbert Orlich von der Verteidigung entbunden und damit die Vertagung erreicht.
Der Prozess wurde damit schon zum zweiten Mal überraschend vertagt. Schon bei der Eröffnung am 14. Mai musste vertagt werden, weil zu wenige Geschworene erschienen waren. Herbert Orlich hat darüber hinaus die Verhandlung mehrfach fast zum Kippen gebracht. Am ersten Verhandlungstag (21.5.) provozierte er durch Vorführung eines Kartentricks und das Absingen des Deutschlandliedes, obwohl offensichtlich die inoffizielle Nazi Hymne, das Horst-Wessel-Lied, gemeint war. Am dritten Verhandlungstag (24.5.) die nächste Provokation Orlichs: Er demonstrierte den Hiltergruß und hielt einen langatmigen Vortrag über Hitler. Dem beisitzenden Richter platzte daraufhin der Kragen: „Sowas habe ich in 30 Jahren Richter nicht erlebt, was Sie hier aufführen. Das wird langsam ein Kasperltheater.” (APA)
Herbert Orlich hat Erfahrungen mit Provokationen. 1987 war der Burschenschafter der „Teutonia“ so wie Martin Graf als Saalschutz bei einem Vortrag des Neonazi Reinhold Oberlercher im Einsatz.
Beim Neonazi-Prozess gegen Gerd Honsik im Jahr 2010, wo Orlich als Zweitverteidiger neben Herbert Schaller fungierte, lieferte er sich zunächst etliche Schreiduelle mit dem Richter, woraufhin ihm zunächst das Wort entzogen wurde und er letztlich vom Prozess ausgeschlossen wurde. Auf seiner Homepage als Anwalt wirbt Orlich für seine Methode der „Kreativen Konfilktlösung“. Es ist durchaus denkbar, dass Orlich beim nächsten Verhandlungstag wieder als Verteidiger von Felix B. auftaucht.