Ende 2010 zogen die beiden singend und mit Hitler-gruß durch die Maria-Theresien-Straße in Innsbruck, im Bus wird ebenfalls der Hitlergruß gezeigt (es handelt sich wahrscheinlich um diesen Vorfall), der eine hat sich selbst ein Hakenkreuz auf den Ringfinger tätowiert und sich damit fotografieren lassen – das alles ist laut „Krone“ „aber nur ein Teil der Vorwürfe“. Gerne hätten wir mehr und Genaueres erfahren, aber die Medien scheint der Prozess nicht sehr interessiert zu haben. Aus den wenigen Zeilen, die die Tiroler Tageszeitung (26.6.2012) dem Prozess widmete, erfahren wir nur, dass die vom Gericht bestellte Psychiaterin den beiden „eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit“ attestierte. Weil beide schon mehrmals vor Gericht standen und auch schon eine Verurteilung nach dem Verbotsgesetz hinter sich haben, verhängten die Geschworenen Schuldsprüche. Der 29-Jährige fasste zwei Jahre, der Jüngere 18 Monate als Zusatzhaftstrafe aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Innsbruck: Eingeschränkt zurechnungsfähige Neonazis?
Die Medienberichte sind spärlich – der ausführlichste Bericht über den Neonazi-Prozess, der am Montag, 25.6.2012 vor einem Geschworenengericht in Innsbruck stattfand, war in der Tirol-Ausgabe der „Krone“ (26.6.2012) zu finden. Angeklagt waren zwei Männer (26 und 29) wegen NS-Wiederbetätigung – nicht zum ersten Mal.

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