Innsbruck: Eingeschränkt zurechnungsfähige Neonazis?

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Die Medi­en­be­rich­te sind spär­lich – der aus­führ­lichs­te Bericht über den Neo­na­zi-Pro­zess, der am Mon­tag, 25.6.2012 vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Inns­bruck statt­fand, war in der Tirol-Aus­ga­be der „Kro­ne“ (26.6.2012) zu fin­den. Ange­klagt waren zwei Män­ner (26 und 29) wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung – nicht zum ers­ten Mal.

Ende 2010 zogen die bei­den sin­gend und mit Hit­ler-gruß durch die Maria-The­re­si­en-Stra­ße in Inns­bruck, im Bus wird eben­falls der Hit­ler­gruß gezeigt (es han­delt sich wahr­schein­lich um die­sen Vor­fall), der eine hat sich selbst ein Haken­kreuz auf den Ring­fin­ger täto­wiert und sich damit foto­gra­fie­ren las­sen – das alles ist laut „Kro­ne“ „aber nur ein Teil der Vor­wür­fe“. Ger­ne hät­ten wir mehr und Genaue­res erfah­ren, aber die Medi­en scheint der Pro­zess nicht sehr inter­es­siert zu haben. Aus den weni­gen Zei­len, die die Tiro­ler Tages­zei­tung (26.6.2012) dem Pro­zess wid­me­te, erfah­ren wir nur, dass die vom Gericht bestell­te Psych­ia­te­rin den bei­den „ein­ge­schränk­te Zurech­nungs­fä­hig­keit“ attes­tier­te. Weil bei­de schon mehr­mals vor Gericht stan­den und auch schon eine Ver­ur­tei­lung nach dem Ver­bots­ge­setz hin­ter sich haben, ver­häng­ten die Geschwo­re­nen Schuld­sprü­che. Der 29-Jäh­ri­ge fass­te zwei Jah­re, der Jün­ge­re 18 Mona­te als Zusatz­haft­stra­fe aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.