Ried, Linz, Eisenstadt: 10 Urteile wegen NS-Wiederbetätigung

Diese Woche war einiges los bei den Gericht­en in Sachen NS-Wieder­betä­ti­gung. In drei Prozessen wur­den in unter­schiedlichen, nicht zusam­men­hän­gen­den Fällen Schuld­sprüche ver­hängt. Recht­skräftig ist nur das Urteil gegen H.M., der sich auf Face­book „Hein­richder­erste­Himm­ler“ nan­nte und ein begeis­tert­er Stra­che-Fan war.


Stra­che Fan „Hein­richder­erste­Himm­ler” ist auch Fan der Waf­fen SS

In Linz standen acht Jugendliche aus dem Müh­lvier­tel vor dem Geschwore­nen­gericht. Die Jugendlichen, jet­zt im Alter zwis­chen 17 und 23 Jahren, hat­ten in der Gegend um Sar­leins­bach vor rund zwei Jahren bei Zelt­festen, meist schw­erst betrunk­en, mit Nazi-Parolen und –Gesten „aufgemis­cht“ und zuhause so laut Nazi-Musik gehört, dass die Nach­barn aufmerk­sam wur­den. Vor Gericht ver­sucht­en sie ihre Aktio­nen so zu erk­lären: „Wir haben gesof­fen und woll­ten cool sein“ (Kro­ne OÖ, 24.4.2012). Die Urteile gegen die Jugendlichen: zwis­chen zwei und zwölf Monat­en Haft­strafe bed­ingt sind noch nicht recht­skräftig (Kro­ne OÖ, 27.4.2012).

In Ried im Innkreis (OÖ) stand ein 32-Jähriger vor Gericht, der auf Face­book ein Kon­to mit NS-Inhal­ten ein­gerichtet hat­te, das für rund 250 „Fre­unde“ zugänglich war. Sein Fall war schon ein­mal ver­han­delt wor­den – damals hat­ten ihn die Geschwore­nen für nicht schuldig befun­den. Der Schuld­spruch war aus­ge­set­zt worden.

Beim neuer­lichen Prozess plädierte der Angeklagte natür­lich auf unschuldig und ver­suchte das mit den üblichen Ver­renkun­gen zu unter­mauern. Die diversen NS-Abkürzun­gen und Anspielun­gen auf seinem Face­book-Account seien ihm in ihrer Bedeu­tung unbekan­nt, dass „88“ für „Heil Hitler“ ste­he, habe er auch nicht gewusst, er habe die Zahlen aus zwei „B“ gese­hen und sie daher als „Bye, bye“ interpretiert.

Weil diese Erk­lärungs­formeln fast in jedem Wieder­betä­ti­gung­sprozess zum Stan­dard-Reper­toire der Angeklagten gehören, nah­men ihm die Geschwore­nen das nicht ab und sprachen ihn schuldig. Das Urteil, zwei Jahre, davon sechs Monate bed­ingt, ist nicht recht­skräftig. Der Angeklagte meldete Beru­fung und Nichtigkeits­beschw­erde an.

In Eisen­stadt stand „Hein­richder­erste­Himm­ler“ nicht nur wegen Wieder­betä­ti­gung, son­dern auch Her­ab­würdi­gung religiös­er Lehren“ vor Gericht. Der Wiener mit Wohn­sitz im Süd­bur­gen­land (28) hat­te auf Face­book 2010 ein Kon­to unter diesem Nick­name ein­gerichtet, das an Ein­schlägigkeit nicht zu über­bi­eten war. Immer­hin bekan­nte er sich vor Gericht schuldig, erk­lärte seine poli­tis­che Ein­stel­lung mit schw­eren Depres­sio­nen, unter denen er damals gelit­ten habe und brach, wie die APA schreibt, „vor Gericht immer wieder in Trä­nen aus“.

Seine Vertei­di­gung berief sich auf den Abschluss­bericht der Polizei, wonach der Angeklagte nicht Teil ein­er recht­sex­tremen Gruppe oder Szene gewe­sen sei. Das stimmt weit­ge­hend, allerd­ings war er so wie andere Fam­i­lien­ange­hörige ein glühen­der Anhänger von Stra­che und der FPÖ, der auch auf dem Face­book-Kon­to HC Stra­che durch üble Hetz-Post­ings aufge­fall­en ist. Der Geschwore­nense­n­at verurteilte ihn zu 30 Monat­en Haft, davon zehn Monate unbe­d­ingt. Das Urteil ist bere­its rechtskräftig.

Die Ermit­tlun­gen gegen „Hein­richder­erste­Himm­ler“ kamen erst in Gang, nach­dem ein Krim­i­nal­beamter Anzeige gegen ihn einge­bracht hat­te. Mehr zum Prozess ➡️ hier.