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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Ried, Linz, Eisenstadt: 10 Urteile wegen NS-Wiederbetätigung

Diese Woche war einiges los bei den Gerichten in Sachen NS-Wiederbetätigung. In drei Prozessen wurden in unterschiedlichen, nicht zusammenhängenden Fällen Schuldsprüche verhängt. Rechtskräftig ist nur das Urteil gegen H.M., der sich auf Facebook „HeinrichderersteHimmler“ nannte und ein begeisterter Strache-Fan war.

27. Apr. 2012


Strache Fan „HeinrichderersteHimmler“ ist auch Fan der Waffen SS

In Linz standen acht Jugendliche aus dem Mühlviertel vor dem Geschworenengericht. Die Jugendlichen, jetzt im Alter zwischen 17 und 23 Jahren, hatten in der Gegend um Sarleinsbach vor rund zwei Jahren bei Zeltfesten, meist schwerst betrunken, mit Nazi-Parolen und –Gesten „aufgemischt“ und zuhause so laut Nazi-Musik gehört, dass die Nachbarn aufmerksam wurden. Vor Gericht versuchten sie ihre Aktionen so zu erklären: „Wir haben gesoffen und wollten cool sein“ (Krone OÖ, 24.4.2012). Die Urteile gegen die Jugendlichen: zwischen zwei und zwölf Monaten Haftstrafe bedingt sind noch nicht rechtskräftig (Krone OÖ, 27.4.2012).

In Ried im Innkreis (OÖ) stand ein 32-Jähriger vor Gericht, der auf Facebook ein Konto mit NS-Inhalten eingerichtet hatte, das für rund 250 „Freunde“ zugänglich war. Sein Fall war schon einmal verhandelt worden – damals hatten ihn die Geschworenen für nicht schuldig befunden. Der Schuldspruch war ausgesetzt worden.

Beim neuerlichen Prozess plädierte der Angeklagte natürlich auf unschuldig und versuchte das mit den üblichen Verrenkungen zu untermauern. Die diversen NS-Abkürzungen und Anspielungen auf seinem Facebook-Account seien ihm in ihrer Bedeutung unbekannt, dass „88“ für „Heil Hitler“ stehe, habe er auch nicht gewusst, er habe die Zahlen aus zwei „B“ gesehen und sie daher als „Bye, bye“ interpretiert.

Weil diese Erklärungsformeln fast in jedem Wiederbetätigungsprozess zum Standard-Repertoire der Angeklagten gehören, nahmen ihm die Geschworenen das nicht ab und sprachen ihn schuldig. Das Urteil, zwei Jahre, davon sechs Monate bedingt, ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.

In Eisenstadt stand „HeinrichderersteHimmler“ nicht nur wegen Wiederbetätigung, sondern auch Herabwürdigung religiöser Lehren“ vor Gericht. Der Wiener mit Wohnsitz im Südburgenland (28) hatte auf Facebook 2010 ein Konto unter diesem Nickname eingerichtet, das an Einschlägigkeit nicht zu überbieten war. Immerhin bekannte er sich vor Gericht schuldig, erklärte seine politische Einstellung mit schweren Depressionen, unter denen er damals gelitten habe und brach, wie die APA schreibt, „vor Gericht immer wieder in Tränen aus“.

Seine Verteidigung berief sich auf den Abschlussbericht der Polizei, wonach der Angeklagte nicht Teil einer rechtsextremen Gruppe oder Szene gewesen sei. Das stimmt weitgehend, allerdings war er so wie andere Familienangehörige ein glühender Anhänger von Strache und der FPÖ, der auch auf dem Facebook-Konto HC Strache durch üble Hetz-Postings aufgefallen ist. Der Geschworenensenat verurteilte ihn zu 30 Monaten Haft, davon zehn Monate unbedingt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die Ermittlungen gegen „HeinrichderersteHimmler“ kamen erst in Gang, nachdem ein Kriminalbeamter Anzeige gegen ihn eingebracht hatte. Mehr zum Prozess ➡️ hier.

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