Eisenstadt
Der Angeklagte, der sich vor einem Schwurgericht wegen Wiederbetätigung, Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Nötigung verantworten musste, versuchte es mit einem Teilgeständnis. Er hatte eine seiner Ex-Freundinnen immer wieder geschlagen und misshandelt , die zweite jedenfalls auch bedroht und sich in Fürstenfeld (Stmk) mehrfach einschlägig wiederbetätigt: „Heil Hitler“ auf der Straße, im Auto NS-Propagandamaterial, Bilder mit Hakenkreuz und ein Internet-Passwort „Hitler88“. Eine einschlägige bedingte Vorstrafe von sechs Monaten wurde widerrufen und der Steirer (24) zu acht Monaten unbedingt wegen NS-Wiederbetätigung, Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Nötigung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Quelle: APA)
Graz (I)
Das Oberlandesgericht Graz hatte über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch für den steirischen FPÖ-Chef Gerhard Kurzmann wegen des Vorwurfs der Verhetzung (Moschee-Baba-Spiel) zu urteilen. Die Berufungsinstanz kam zu dem wenig erhellenden Urteil, dass die Grenzen des Strafrechts durch das Moschee-Baba-Spiel nicht überschritten worden seien und die Grenzen des guten Geschmacks nicht Gegenstand einer strafrechtlichen Beurteilung seien: Freispruch bestätigt, Berufung abgewiesen (Der Standard, 14.3.2012).
Zwei Screenshots des Moschee-Baba-Spiel
Graz (II)
Seit Montag, 12.3., wird in Graz gegen acht vermutliche Neonazis verhandelt. Aber nicht wegen NS-Wiederbetätigung, sondern wegen des Verdachts der schweren verabredeten Körperverletzung. Die Nazi-Parolen sind laut Anklage zwar im unmittelbaren Zusammenhang mit den Prügeln gerufen worden, aber die Wiederbetätigung wird gesondert verhandelt. Zunächst sind die vermutlichen Schläger an der Reihe, unter ihnen drei Funktionäre des Ringes Freiheitlicher Jugend (RFJ), alle mittlerweile Ex-.
Die Entscheidung des Gerichts, getrennt zu verhandeln, erschließt sich jedenfalls nach den bisher zwei Gerichtstagen nicht. Der Richter fühlt sich laut „Standard“ von den Angeklagten „verscheißert“, die ihm alles Mögliche hineindrücken wollen. Schon am Montag erzählten die ersten beiden Befragten, dass sie nicht an der brutalen Schlägerei im „Zeppelin“ beteiligt waren. Der eine will am Klo gewesen sein, der andere betrunken am Gehsteig vor dem Lokal. Jetzt gibt es einen weiteren, Markus L., der zur Tatzeit weder am Klo noch am Gehsteig, sondern in Stockerau (NÖ) gewesen sein will. Auch Stefan J. will nicht dabei gewesen sein.
Die Schläger waren alle in „Blood & Honour“-Shirts im Lokal aufgetaucht. Warum, will der Richter wissen: „Weiß ich nicht, mir bedeutet das nichts“, sagt einer der Angeklagten. Dann brüllten sie laut Anklage „Heil Strache, Heil Hitler!“. Nein, das stimme nicht, man habe „Heil Dir!“, „eine ganz gewöhnliche Grußformel“ gerufen.
Auch die Nazi-Sprüche bei der zweiten Schlägerei, beim Public Viewing im Juni 2010 am Grazer Karmeliterplatz, „SA SA es artet aus“ und „SS, SS, es eskaliert!“, werden uminterpretiert: „Es reimt sich einfach, das hat mit SS oder SA nichts zu tun“ bzw. „Ich hab‘ mir nichts Schlechtes dabei gedacht“. Nazi-Lieder im Lokal? Das könne er sich nicht erklären, sagt Richard P. grinsend. Für das Schlechte gibt es eine ganz andere Erklärung durch die Angeklagten: zwei oder mehr Unbekannte, die plötzlich aufgetaucht sind und mit der Schlägerei begonnen haben; groß und mit schwarzen Haaren.
↳ „Heil Dir ist nicht normal”
↳ Schläger vor Gericht fühlten sich nicht schuldig