Zumindest hat uns NN dies in einem eher formlosen Schreiben, das sich aus unserer Fax-Maschine herausquälte, mitgeteilt. Das Schreiben hat den Betreff: Widerspruch gemäß § 28 Abs. 2 DSG (Datenschutzgesetz).
Also mal nachsehen, was der § 28 DSG beinhaltet!
Widerspruchsrecht
§ 28. (1) Sofern die Verwendung von Daten nicht gesetzlich vorgesehen ist, hat jeder Betroffene das Recht, gegen die Verwendung seiner Daten wegen Verletzung überwiegender schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, beim Auftraggeber der Datenanwendung Widerspruch zu erheben. Der Auftraggeber hat bei Vorliegen dieser Voraussetzungen die Daten des Betroffenen binnen acht Wochen aus seiner Datenanwendung zu löschen und allfällige Übermittlungen zu unterlassen.
(2) Gegen eine nicht gesetzlich angeordnete Aufnahme in eine öffentlich zugängliche Datenanwendung kann der Betroffene jederzeit auch ohne Begründung seines Begehrens Widerspruch erheben. Die Daten sind binnen acht Wochen zu löschen.
(3) § 27 Abs. 4 bis 6 gelten auch in den Fällen der Abs. 1 und 2.
Wir sind ja froh, dass sich der Abgeordnete NN von der NN-Partei und dem NN-Verein nicht auf den § 28(1) beruft – das hätte uns gerade noch gefehlt! „Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen“! Aber wir fühlen uns auch nicht betroffen vom § 28 (2), weil wir nämlich keine „Datenanwendung“ betreiben!
Das wär‘ ja ziemlich steil, wenn wir nicht mehr schreiben dürften, dass der Abgeordnete Werner Neubauer von der FPÖ für sich und seinen Verein „SOS Abendland e.V“ die Löschung beantragt hat! Und wenn wir dem Widerspruch entsprechen würden, dann würde ein Beitrag über den FPÖ-Abgeordneten Neubauer so ausschauen:
Link zum tatsächlichen Artikel: SOS: Noch ein Abendland ist abgebrannt!
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Ist der Abgeordnete Neubauer eingeschnappt, weil wir so kritisch über ihn berichtet haben? Oder weil uns entgangen ist, dass die Seite „SOS Abendland“, die schon mehrmals abgebrannt ist, von den Toten wiederauferstanden ist und sich derzeit topaktuell so präsentiert:
Also gut, wir stellen richtig: die Seite „SOS Abendland“ ist lebendiger denn je, sie ist nicht abgebrannt – und wir freuen uns riesig darüber! Wir sind froh, dass es wenigstens einen Verein mit so prominenten Funktionären gibt, der sich aufrichtig für die Flachgauer Krampusse, den Nikolaus und das Christkind einsetzt und entschieden gegen den Weihnachtsmann, verstummende Kirchenglocken und türkische Störaktionen bei christlichen Glaubensfeiern Stellung bezieht. Auch wir sind ehrlich besorgt über den Sparschwein-Schwund in Londoner Banken, der „SOS Abendland“ bei seiner Gründung 2007so fürchterlich empört hat. Vermutlich hätten wir uns die ganze Bankenkrise ersparen können, wenn die Welt, jedenfalls die Londoner Banker, damals auf „SOS Abendland“ gehört hätte!
Apropos prominente Funktionäre bei SOS-Abendland! Es wäre vor dem gesamten Abendland nicht zu verantworten, wenn wir nicht darüber berichten dürften, dass der Verein SOS Abendland bei seiner letzten Generalversammlung Werner Neubauer mit 100 Prozent wiedergewählt hat! Die Vereinsspitze wurde noch weiter gestärkt, weil der stellvertretende Obmann Sebastian Ortner, der zwar farblich korrekt, aber entgegen den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sein Fahrrad benutzte, durch den tasergeprüften Generalsekretär Harald Vilimsky ersetzt wurde.
Wir nehmen auch ernst, was der hundertprozentige Vorsitzende Neubauer in seinen das Abendland bewegenden Ausführungen messerscharf analysierte: „Wenn Vertreter der Grünen und der Linken in Österreich bei der Namensnennung „SOS-Abendland” aufheulen, dann wissen viele unserer Mitglieder und hunderte Sympathisanten in Österreich, dass vieles von dem was wir fordern und sagen, richtig ist.“
Aber warum — um des lieben Christkinds Willen! — möchte uns dann ausgerechnet Neubauer verbieten, dass wir zu heulen beginnen, wenn wir „SOS-Abendland“ hören? Das Abendland steht nimmer lang, wenn das so weitergeht!