In München wurde ein Neonazi wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 250,– Euro verurteilt. Er hatte am 12. April 2011 mit Gleichgesinnten eine „Mahnwache“ vor dem österreichischen Generalkonsulat in München abgehalten, „um gegen die Verhaftung des Neonazis Gottfried Küssel in Wien zu demonstrieren”, schreibt ↳ Blick nach Rechts — Geldstrafe wegen Küssel-„Mahnwache“.
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(D) Geldstrafe wegen Küssel-„Mahnwache“
In München wurde ein Neonazi wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 250,– Euro verurteilt. Er hatte am 12. April 2011 mit Gleichgesinnten eine „Mahnwache“ vor dem österreichischen Generalkonsulat in München abgehalten, „um gegen die Verhaftung des Neonazis Gottfried Küssel in Wien zu demonstrieren”, schreibt ↳ Blick nach Rechts — Geldstrafe wegen Küssel-„Mahnwache“.
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