2009 wollten Faller und Ruprechtsberger kandidieren: der eine bei der die oberösterreichischen Landtagswahl, der zweite für die Gemeinderatswahl in Enns. Das politische Erdbeben blieb schon im Vorfeld aus. Die Nationale Volkspartei (NVP), der beide als Funktionäre angehörten, schaffte nur im Wahlkreis Linz die erforderlichen Unterstützungserklärungen, und dann verbot auch noch die Landeswahlbehörde unter Berufung auf das NS-Verbotsgesetz die Kandidatur.
Nachdem antifaschistische Organisationen mehrfach auf die lange Dauer des Ermittlungsverfahrens hingewiesen hatten, ist es nun soweit: Die Anklage ist rechtskräftig. Grundlage der Anklage sind auch Expertisen des Verfassungsrechtlers Andreas Janko und der Historiker Gerhart Marckgott und Josef Goldberger. Janko hat in seinem Gutachten für die Landeswahlbehörde den Verfassungsschutz massiv kritisiert und ihm vorgeworfen, „nur wenig brauchbare Informationen“ geliefert zu haben. Der Prozess wird voraussichtlich im Frühjahr 2012 in Linz stattfinden.
Etwas anders gelagert ist die Situation bei „Stolzundfrei“. Die Anzeige der Kultusgemeinde hat dazu geführt, dass der Verfassungsschutz einen „Anfallsbericht“ an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt und ebenfalls Anzeige nach dem Verbotsgesetz und wegen Verhetzung erstattet hat. Die Staatsanwaltschaft will jetzt erst einmal bis zum Frühjahr prüfen, ob Ermittlungen eingeleitet werden. Das sieht also nach längerer Dauer aus. Natürlich darf auch der Hinweis nicht fehlen, dass sich ein Zugriff schwierig gestalten könnte, weil die Website in den USA registriert ist. Die Argumentation kennen wir bereits von alpen-donau. Die Website, die seit September online ist, wird vom marodierenden Fußvolk rund um alpen-donau und AfP betrieben.