Anzeige und Anklage für einige Neonazis

Die Mel­dung der APA war etwas ver­we­gen: „Das Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz und Ter­ror­is­mus­bekämp­fung (BVT) geht nun gegen die recht­sex­treme Inter­net-Seite ‚Stolz und Frei’ vor“. Fakt ist, dass die Israelitis­che Kul­tus­ge­meinde eine Anzeige gegen die Gruppe bzw. Seite erstat­tet hat. Bei der Anzeige gegen zwei NVP-Funk­tionäre ist die Staat­san­waltschaft schon einen Schritt weit­er: Die Ankla­gen gegen Robert Fall­er und Stephan Ruprechts­berg­er sind rechtskräftig.

2009 woll­ten Fall­er und Ruprechts­berg­er kan­di­dieren: der eine bei der die oberöster­re­ichis­chen Land­tagswahl, der zweite für die Gemein­der­atswahl in Enns. Das poli­tis­che Erd­beben blieb schon im Vor­feld aus. Die Nationale Volkspartei (NVP), der bei­de als Funk­tionäre ange­hörten, schaffte nur im Wahlkreis Linz die erforder­lichen Unter­stützungserk­lärun­gen, und dann ver­bot auch noch die Lan­deswahlbe­hörde unter Beru­fung auf das NS-Ver­bots­ge­setz die Kandidatur.

Nach­dem antifaschis­tis­che Organ­i­sa­tio­nen mehrfach auf die lange Dauer des Ermit­tlungsver­fahrens hingewiesen hat­ten, ist es nun soweit: Die Anklage ist recht­skräftig. Grund­lage der Anklage sind auch Exper­tisen des Ver­fas­sungsrechtlers Andreas Janko und der His­torik­er Ger­hart Mar­ck­gott und Josef Gold­berg­er. Janko hat in seinem Gutacht­en für die Lan­deswahlbe­hörde den Ver­fas­sungss­chutz mas­siv kri­tisiert und ihm vorge­wor­fen, „nur wenig brauch­bare Infor­ma­tio­nen“ geliefert zu haben. Der Prozess wird voraus­sichtlich im Früh­jahr 2012 in Linz stattfinden.

Etwas anders gelagert ist die Sit­u­a­tion bei „Stolzund­frei“. Die Anzeige der Kul­tus­ge­meinde hat dazu geführt, dass der Ver­fas­sungss­chutz einen „Anfalls­bericht“ an die Staat­san­waltschaft Wien über­mit­telt und eben­falls Anzeige nach dem Ver­bots­ge­setz und wegen Ver­het­zung erstat­tet hat. Die Staat­san­waltschaft will jet­zt erst ein­mal bis zum Früh­jahr prüfen, ob Ermit­tlun­gen ein­geleit­et wer­den. Das sieht also nach län­ger­er Dauer aus. Natür­lich darf auch der Hin­weis nicht fehlen, dass sich ein Zugriff schwierig gestal­ten kön­nte, weil die Web­site in den USA reg­istri­ert ist. Die Argu­men­ta­tion ken­nen wir bere­its von alpen-donau. Die Web­site, die seit Sep­tem­ber online ist, wird vom mar­o­dieren­den Fußvolk rund um alpen-donau und AfP betrieben.