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Anzeige und Anklage für einige Neonazis

Die Mel­dung der APA war etwas ver­we­gen: „Das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz und Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung (BVT) geht nun gegen die rechts­extre­me Inter­­net-Sei­­te ‚Stolz und Frei’ vor“. Fakt ist, dass die Israe­li­ti­sche Kul­tus­ge­mein­de eine Anzei­ge gegen die Grup­pe bzw. Sei­te erstat­tet hat. Bei der Anzei­ge gegen zwei NVP-Fun­k­­tio­­nä­­re ist die Staats­an­walt­schaft schon einen Schritt wei­ter: Die Ankla­gen gegen […]

15. Dez 2011

2009 woll­ten Fal­ler und Rup­rechts­ber­ger kan­di­die­ren: der eine bei der die ober­ös­ter­rei­chi­schen Land­tags­wahl, der zwei­te für die Gemein­de­rats­wahl in Enns. Das poli­ti­sche Erd­be­ben blieb schon im Vor­feld aus. Die Natio­na­le Volks­par­tei (NVP), der bei­de als Funk­tio­nä­re ange­hör­ten, schaff­te nur im Wahl­kreis Linz die erfor­der­li­chen Unter­stüt­zungs­er­klä­run­gen, und dann ver­bot auch noch die Lan­des­wahl­be­hör­de unter Beru­fung auf das NS-Ver­bots­ge­setz die Kandidatur.

Nach­dem anti­fa­schis­ti­sche Orga­ni­sa­tio­nen mehr­fach auf die lan­ge Dau­er des Ermitt­lungs­ver­fah­rens hin­ge­wie­sen hat­ten, ist es nun soweit: Die Ankla­ge ist rechts­kräf­tig. Grund­la­ge der Ankla­ge sind auch Exper­ti­sen des Ver­fas­sungs­recht­lers Andre­as Jan­ko und der His­to­ri­ker Ger­hart Marck­gott und Josef Gold­ber­ger. Jan­ko hat in sei­nem Gut­ach­ten für die Lan­des­wahl­be­hör­de den Ver­fas­sungs­schutz mas­siv kri­ti­siert und ihm vor­ge­wor­fen, „nur wenig brauch­ba­re Infor­ma­tio­nen“ gelie­fert zu haben. Der Pro­zess wird vor­aus­sicht­lich im Früh­jahr 2012 in Linz stattfinden.

Etwas anders gela­gert ist die Situa­ti­on bei „Stol­zund­frei“. Die Anzei­ge der Kul­tus­ge­mein­de hat dazu geführt, dass der Ver­fas­sungs­schutz einen „Anfalls­be­richt“ an die Staats­an­walt­schaft Wien über­mit­telt und eben­falls Anzei­ge nach dem Ver­bots­ge­setz und wegen Ver­het­zung erstat­tet hat. Die Staats­an­walt­schaft will jetzt erst ein­mal bis zum Früh­jahr prü­fen, ob Ermitt­lun­gen ein­ge­lei­tet wer­den. Das sieht also nach län­ge­rer Dau­er aus. Natür­lich darf auch der Hin­weis nicht feh­len, dass sich ein Zugriff schwie­rig gestal­ten könn­te, weil die Web­site in den USA regis­triert ist. Die Argu­men­ta­ti­on ken­nen wir bereits von alpen-donau. Die Web­site, die seit Sep­tem­ber online ist, wird vom maro­die­ren­den Fuß­volk rund um alpen-donau und AfP betrieben.

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