Jetzt der unverständliche Teil der Nachricht. Der bekannte Täter wurde auf freiem Fuss angezeigt! Nur zur Erinnerung: Die Rechtsextremen haben mehrfach (!) ein Wohnhaus, in dem auch MigrantInnen wohnen, angegriffen, mit Nazi-und Todesparolen beschmiert und Brände gelegt. Der erste Brand hätte durchaus schwerwiegende Folgen für die BewohnerInnen haben können, wurde dem „Falter” durch die Polizei bestätigt. Ein paar Tage später kehren die Täter noch einmal zurück und versuchen neuerlich einen Brand zu legen! Dennoch befindet sich der bekannte Verdächtige auf freiem Fuß! Keine Wiederholungsgefahr? Keine Tatausführungsgefahr? Keine Verdunkelungsgefahr? Keine Fluchtgefahr?
Die Strafandrohung für die vermuteten Delikte ist hoch. Würde nach § 3f Verbotsgesetz angeklagt, dann liegt sie zwischen 10 und 20 Jahren Haft. Hängt die milde Beurteilung der Haftgründe etwa mit der milden Einschätzung des vorgeworfenen Hauptdelikts (Wiederbetätigung) zusammen? Weil die Täter als Saufskins gelten, die zu blöd sind, um ihre Verbrechen einschätzen zu können? Dass sie nur ein bisschen Nazis sind und zum Hauptteil brandgefährliche Trottel?
In einem anderen Fall, einem Müllkübelbrand vor dem AMS-Gebäude in der Redergasse, gibt es mittlerweile eine sechswöchige Untersuchungshaft gegen die der Tat verdächtigten Studierenden. In diesem Fall gibt es ein im Internet kursierendes Bekennerschreiben einer „direkten aktion“, das antikapitalistisch motiviert sein soll. Die den Verdächtigen vorgehaltenen Delikte sind Brandstiftung, Sachbeschädigung und ein verbrecherisches Komplott nach § 277 StGB (Strafrahmen: bis zu 5 Jahre Haft). Eine Ausweitung auf § 278b (Bildung einer terroristischen Vereinigung) wird überlegt.
Lassen sich die Vorfälle vergleichen? Im Strafrahmen möglicherweise, im Delikt selbst kaum. In dem einem Fall werden Menschen konkret mit Mord bedroht, werden Brände in einem Wohnhaus gelegt, werden NS-Symbole geschmiert – in dem anderen Fall wird ein Müllkübel vor einer AMS-Filiale angezündet und ein anonymes Bekennerschreiben abgesetzt. In dem einen Fall ist der einzige bekannte Tatverdächtige, ein Naziskin, auf freiem Fuß, in dem anderen Fall sitzen die Tatverdächtigen seit 6.Juli in U‑Haft.
Die Auseinandersetzung mit dem AMS und der Arbeitsmarktpolitik über eine Brandlegung in einem Müllkübel vor dem AMS zu suchen, dafür fehlt mir jedes Verständnis. Hätten die Brandstifter „stopptdierechten.at” gelesen, dann hätten sie gewusst, dass wenige Wochen vor dem „antikapitalistischen” Akt die Neonazis ihre braunen Duftmarken auch beim AMS Rederstrasse abgesetzt haben – durch eine Schmieraktion.
Mir fehlt aber noch mehr jedes Verständnis dafür, dass alle Täter einer konkreten Morddrohung, Brandstiftung und Wiederbetätigung auf der Straße herumlaufen können – egal, ob sie bekannt oder unbekannt sind.
Karl Öllinger
derstandard.at: Auf freiem Fuß angezeigt
Siehe auch:
Floridsdorf: Neuerlicher Brandanschlag
Wien-Floridsdorf: Brandanschlag auf Studentenheim