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Objekt 21: Weitere 5 Verurteilungen

War’s das jetzt? Als 2013 die kri­mi­nel­le Neo­na­­zi-Trup­­pe vom „Objekt 21“ in Des­sel­brunn auf­flog, war von rund 200 Mit­glie­dern des Neo­na­­zi-Ver­­eins die Rede, von ins­ge­samt 80 Ver­däch­ti­gen und schließ­lich von 35 Anzei­gen wegen kri­mi­nel­ler Akti­vi­tä­ten und von zehn wegen Wie­der­be­tä­ti­gung. Nach Anga­ben von „Öster­reich“ (3.10.16) gab es bis ges­tern 27 Urtei­le, seit 4.10.2016 sind es […]

5. Okt 2016

Eigent­lich hät­te die­ser Pro­zess schon im Febru­ar 2016 abge­schlos­sen wer­den kön­nen, aber bei der Ver­hand­lung damals berie­fen sich die Ange­klag­ten eben­so auf Erin­ne­rungs­lü­cken wie auch die Zeu­gIn­nen – und so wur­de auf unbe­stimm­te Zeit ver­tagt. Die Ankla­ge leg­te den fünf Män­nern im Alter von 28 bis 32 Jah­ren die Grün­dung und Mit­glied­schaft in einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung, Dieb­stäh­le, Brand­le­gung, Kör­per­ver­let­zung, Nöti­gung, Frei­heits­ent­zug, Haus­frie­dens­bruch und Sach­be­schä­di­gung zur Last. Die Akti­vi­tä­ten der Neo­na­zis, die vom vor­sit­zen­den Rich­ter als „schwerst kri­mi­nell und schwer mafi­ös“ bezeich­net wur­den, stan­den nicht bloß mit den Sta­tu­ten des „Kul­tur- und Frei­zeit­ver­eins Objekt 21“ im Wider­spruch, son­dern mit ziem­lich vie­len Strafbestimmungen.

Im ers­ten Pro­zess 2014 cha­rak­te­ri­sier­te die vor­sit­zen­de Rich­te­rin die Akti­vi­tä­ten etwas poli­tisch exak­ter: „Es war ein Sys­tem aus Füh­rungs­rie­ge und Leu­ten für die Drecks­ar­beit, alle rech­ter Gesin­nung.” (Öster­reich, 3.10.16) In die­sem Sys­tem wur­den nicht nur Kon­tra­hen­ten im Rot­licht­mi­lieu bedroht und mit Brand­an­schlä­gen bzw. einer Kreis­sä­ge unter Druck gesetzt, son­dern auch rech­te Kame­ra­den mas­siv ein­ge­schüch­tert – die hat­ten schon wäh­rend der Ermitt­lun­gen die größ­ten Erin­ne­rungs­lü­cken. Selbst aus bzw. in der der Unter­su­chungs­haft wur­de ver­sucht, rede- bzw. geständ­nis­wil­li­ge Kame­ra­den nicht nur mit Geld­an­ge­bo­ten zum Schwei­gen zu bringen.

So gese­hen, kamen die Erin­ne­rungs­lü­cken in die­sem Pro­zess nicht über­ra­schend. Sie bil­de­ten nur die Fort­set­zung von jenen aus den ande­ren Pro­zes­sen. Der ORF schrieb zum Pro­zess gegen die bei­den Bos­se von Objekt 21 im August 2014: „Meh­re­re Zeu­gen waren am Mitt­woch nicht erschie­nen, ande­re hat­ten sich der Aus­sa­ge mit dem Hin­weis ent­schla­gen, dass sie selbst noch in ande­ren Ver­fah­ren ange­klagt sind. Von den bei­den Ange­klag­ten wur­de das meist mit einem Lächeln quit­tiert.

Die Gedächt­nis­aus­fäl­le setz­ten sich die­sen Diens­tag fort. Im Bericht des ORF liest sich das so:

Die Ange­klag­ten, die zum Teil auch vor­über­ge­hend in Unter­su­chungs­haft geses­sen sind, waren in der Hier­ar­chie wei­ter unten ange­sie­delt. Sie zeig­ten sich nur teil­wei­se gestän­dig, aber reu­ig. Sie behaup­te­ten aber auch, sich nicht mehr an alles erin­nern zu kön­nen, teils weil es schon so lan­ge her sei, teils weil damals auch Alko­hol und Dro­gen im Spiel gewe­sen sei­en. Ähn­li­che Pro­ble­me hat­te das Gericht in dem bereits im Febru­ar begon­ne­nen Pro­zess auch mit den Zeu­gen, von denen eini­ge plötz­lich Erin­ne­rungs­lü­cken hatten.

Der Schöf­fen­se­nat ver­häng­te ange­sichts der Fül­le an Delik­ten bzw. der beglei­ten­den Umstän­de über­ra­schend mil­de Haft­stra­fen. 24 Mona­te, davon 21 bedingt für den Haupt­an­ge­klag­ten, den der vor­sit­zen­de Rich­ter als „Glücks­kind des Jah­res des Lan­des­ge­richts Wels“ titu­lier­te, weil der spä­te Pro­zess zum Ver­fall (Til­gung) sei­ner Vor­stra­fen geführt hat­te – sonst wären es drei Jah­re unbe­dingt gewor­den. Die wei­te­ren Ange­klag­ten erhiel­ten ein Jahr bzw. sechs, fünf und drei Mona­te bedingt. Kein Wun­der, dass sie alle zulang­ten und auf Rechts­mit­tel ver­zich­te­ten. Der Staats­an­walt erklär­te sich noch nicht, daher sind die Urtei­le noch nicht rechtskräftig.

Bei­trä­ge auf stopptdierechten.at zum Objekt 21: