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Objekt 21: Haftstrafen wegen Wiederbetätigung deutlich reduziert!

Vor weni­gen Tagen konn­ten in Linz eini­ge Neo­na­­zi-Exe­m­­pla­­re von Objekt 21 beim Auf­marsch der Pegi­da OÖ betrach­tet wer­den. Das erin­nert unan­ge­nehm dar­an, dass eigent­lich wesent­lich mehr Ankla­gen im Gespräch waren als bis­her Pro­zes­se statt­ge­fun­den haben. Jetzt wur­den in einem Beru­fungs­ver­fah­ren die Stra­fen für fünf Akti­vis­ten von Objekt 21, dar­un­ter die bei­den Chefs, deut­lich redu­ziert. Das […]

11. Feb 2015

Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Linz woll­te offen­sicht­lich beson­ders gütig zu den Beschwer­de­füh­rern sein. Weil die Urteils­aus­fer­ti­gung in der ers­ten Instanz fünf Mona­te gedau­ert hat­te, wur­den gleich ein­mal pro Urteil drei Mona­te abge­zo­gen – als Gene­ral­ra­batt sozusagen.

Dann folg­te der Spe­zi­al­ra­batt. Die bei­den Rädels­füh­rer waren im Novem­ber 2013 wegen NS- Wie­der­be­tä­ti­gung zu sechs bzw. vier Jah­ren Haft ver­ur­teilt wor­den. Von den wei­te­ren fünf Ange­klag­ten erhiel­ten drei teil­be­ding­te Stra­fen und zwei beding­te. Ange­klagt waren damals die fünf Ver­eins­vor­stands­mit­glie­der, der Com­pu­ter­fach­mann des Ver­eins und der infor­mel­le Chef Jür­gen W..


Jür­gen W. ali­as „Suben Knaki“
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2014 folg­ten dann die Urtei­le gegen die zwei Kapos, Jür­gen W. und Manu­el S., wegen der Betei­li­gung bzw. Anstif­tung zu ver­schie­de­nen Straf­ta­ten, dar­un­ter Brand­an­schlä­ge auf Bor­del­le in Wien, wobei es wie­der lang­jäh­ri­ge Haft­stra­fen (sechs Jah­re und 9 Mona­te bzw. vier Jah­re und 8 Mona­te) als „Zusatz­stra­fen zu frü­he­ren Ver­ur­tei­lun­gen“ setz­te. Die bei­den waren ja nicht nur lang­jäh­ri­ge Neo­na­zis, son­dern mit ande­ren Straf­ta­ten schon vor­her aktiv.


Objekt 21
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Da die­se letz­te­ren Urtei­le mitt­ler­wei­le schon längst rechts­kräf­tig sind, ging es bei der Beru­fung nur um die Ver­fah­ren wegen NS- Wie­der­be­tä­ti­gung. Das OLG Linz redu­zier­te die jetzt als Zusatz­stra­fen betrach­te­ten Urtei­le wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung bei den bei­den Haupt­an­ge­klag­ten von sechs bzw. vier Jah­ren auf jeweils 15 Mona­te! Bei den ande­ren drei Neo­na­zis, die in Beru­fung gin­gen, wur­den die Haft­stra­fen eben­falls deut­lich redu­ziert: “Die teil­be­ding­ten Haft­stra­fen der drei ande­ren Akti­vis­ten wur­den von 30 bzw. 24 Mona­ten auf 21 bzw. 15 Mona­te redu­ziert und in zwei Fäl­len sogar zur Gän­ze bedingt aus­ge­spro­chen“ (APA, 10.2.2015).

Damit, so das OLG, wer­de den spe­zi­al- und gene­ral­prä­ven­ti­ven Ansprü­chen aus­rei­chend Rech­nung getragen!

Da kann man nur mehr nach Luft schnap­pen! Objekt 21 war die ver­mut­lich größ­te kri­mi­nel­le Neo­na­zi-Orga­ni­sa­ti­on der Zwei­ten Repu­blik, die fast alle unter­schied­li­chen Abtei­lun­gen des Straf­rechts mit ihren Straf­ta­ten bedient hat. Bei Jür­gen W., dem infor­mel­le Kapo der Orga­ni­sa­ti­on, ist mit Sicher­heit auch durch eine lang­jäh­ri­ge Haft­stra­fe kei­ne Ände­rung sei­ner Ansich­ten zu erwar­ten. Das Urteil des OLG Linz ist aber gera­de bei ihm mehr als pro­ble­ma­tisch. 2010 hat­te das glei­che OLG in einem Beru­fungs­ver­fah­ren die Haft­stra­fe wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung bei Jür­gen W. deut­lich erhöht! Damals ging es um den neo­na­zis­ti­schen Kampf­ver­band Ober­do­nau, den W. gegrün­det hat­te. Wäh­rend er in der ers­ten Instanz nur zu einer beding­ten Haft­stra­fe ver­ur­teilt wor­den war, erhöh­te das OLG auf 28 Mona­te unbe­dingt. Jetzt, nach wei­te­ren Jah­ren neo­na­zis­ti­scher und sons­ti­ger kri­mi­nel­ler Akti­vi­tä­ten, senkt das OLG die Stra­fe für Wie­der­be­tä­ti­gung bei W. wie­der deut­lich ab auf fünf­zehn Monate!