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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 6 Minuten

Die Ausreden der Angeklagten: Lärm, Alkohol, Einsamkeit, Missverständnisse

Lärm, Alko­hol, Ein­sam­keit, Poli­tik oder angeb­li­che Miss­ver­ständ­nis­se: In vier Pro­zes­sen boten vier männ­li­che Ange­klag­te ihre Aus­re­den für ras­sis­ti­sche Zet­tel, NS-Chats, ein ent­mensch­li­chen­des Isra­el-Pos­ting und einen Hit­ler­gruß dar. Die Gerich­te reagier­ten mit Stra­fen, Diver­si­on und Frei­spruch – je nach Fall sehr unterschiedlich.

30. Juli 2026
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Telfs-Inns­bruck: Geld­stra­fe nach ras­sis­ti­schen Flugblättern
  • Inns­bruck: NS-Devo­tio­na­li­en frei­ge­spro­chen, Chat­nach­rich­ten verurteilt
  • Wien: Krebs­me­ta­pher, Diver­si­on und der nächs­te Auftritt
  • Perg-Linz: Hit­ler­gruß im Vollrausch

Telfs-Innsbruck: Geldstrafe nach rassistischen Flugblättern

Bis Jän­ner 2026 hat­te er drei­mal Flug­blät­ter mit frem­den­feind­li­chen Inhal­ten in Wohn­an­la­gen ver­teilt. Nach der drit­ten Akti­on wur­de er aus­ge­forscht und muss­te sich am 16. Juli am Lan­des­ge­richt Inns­bruck wegen Ver­het­zung verantworten.

Vor Gericht zeig­te sich der 52-jäh­ri­ge Tel­fer gestän­dig. Die Ver­tei­di­gung sprach von einer „rie­sen­gro­ßen Dumm­heit“ und ver­wies dar­auf, dass er bereits Kon­takt zu „Neu­start“ auf­ge­nom­men habe und Wei­sun­gen akzep­tie­ren wer­de. Der Ange­klag­te erklär­te sein Ver­hal­ten mit sei­ner Wohn­si­tua­ti­on: In sei­ner Stra­ße und direkt unter sei­ner Woh­nung gebe es meh­re­re Loka­le. Durch Lärm bis spät in die Nacht, Schlaf­man­gel und Depres­sio­nen habe sich bei ihm viel auf­ge­staut. Auch ein tür­ki­sches Geschäft, das mit Lebens­mit­tel­pa­let­ten den Haus­ein­gang ver­stellt habe, führ­te er als Erklä­rung für sei­ne ras­sis­ti­schen Aktio­nen an.

Die Rich­te­rin frag­te, war­um sich die Wut gegen eine bestimm­te Grup­pe gerich­tet habe. Der Ange­klag­te mein­te, es habe sich „alles zusam­men­ge­braut“. Als Taxi­fah­rer habe er sonst kein Pro­blem mit tür­ki­schen oder mus­li­mi­schen Men­schen. Für eine Diver­si­on war dem Gericht die drei­ma­li­ge Wie­der­ho­lung zu viel. Straf­mil­dernd wur­de gewer­tet, dass der Ange­klag­te am Pro­gramm „Dia­log statt Hass“ teilnimmt.

Das rechts­kräf­ti­ge Urteil: 220 Tag­sät­ze, ins­ge­samt 1.200 Euro, dazu 200 Euro Ver­fah­rens­kos­ten. Außer­dem muss der Mann zumin­dest ein­mal zu Neu­start. Die Rich­te­rin beton­te, vie­le Men­schen hät­ten die Flug­blät­ter gele­sen, des­halb brau­che es eine Sanktion.

Über die Ver­tei­lung der Flug­blät­ter gab es in Tirol noch eine brei­te Bericht­erstat­tung, beim Pro­zess war nur mehr „Stoppt die Rech­ten“ anwesend.

Innsbruck: NS-Devotionalien freigesprochen, Chatnachrichten verurteilt

Die Hit­ler­fi­gur mit Hit­ler­gruß, Stahl­hel­me mit SS-Sym­bo­len, NS-Pla­ka­te und Fah­nen reich­ten den Geschwo­re­nen am Lan­des­ge­richt Inns­bruck am Ende nicht für einen Schuld­spruch. Bei den Chat­nach­rich­ten sahen sie die Sache anders.

Ger­hard P., 1965 gebo­ren, lebt in Inns­bruck, ist arbeits­los und hat 17 Vor­stra­fen, aller­dings kei­ne nach dem Ver­bots­ge­setz. Vor­ge­wor­fen wur­de ihm Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g Ver­bots­ge­setz. Die Ankla­ge stütz­te sich auf zwei Kom­ple­xe: Einer­seits NS-Gegen­stän­de, die bei ihm zu Hau­se gefun­den wur­den, teils in Schrän­ken und Schach­teln, teils offen. Ande­rer­seits ein reger Aus­tausch mit dem wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teil­ten Mar­tin L..

Über Whats­App wur­den Fotos, Tex­te und NS-Sym­bo­le hin- und her­ge­schickt. P. soll unter ande­rem Bil­der von NSDAP-Wahl- und Pro­pa­gan­da­pla­ka­ten wei­ter­ge­lei­tet haben. Von Mar­tin L. erhielt er Fotos mit Sig­ru­nen, „88“ oder NS-Toten­kopf und kom­men­tier­te die­se etwa mit „geil“ oder Smi­leys. Für die Staats­an­walt­schaft war das kla­re Wiederbetätigung.

Die Ver­tei­di­gung ver­such­te, vor allem den Vor­wurf des „Zur-Schau-Stel­lens“ der NS-Devo­tio­na­li­en zu ent­kräf­ten. P. lebe zurück­ge­zo­gen, habe kaum sozia­le Kon­tak­te und sei wochen­lang allein zu Hau­se gewe­sen. Die Hit­ler­fi­gur und die Hel­me sei­en ein­fach her­um­ge­stan­den, die Hel­me lagen am Bal­kon am Boden. Zudem ver­wies die Ver­tei­di­gung auf psy­chi­sche Pro­ble­me, Alko­hol­pro­ble­me und eine Stel­lung­nah­me sei­nes Psych­ia­ters. P. sei seit Jah­ren in Behand­lung und nicht als Natio­nal­so­zia­list einzustufen.

Der Ange­klag­te bekann­te sich teil­wei­se schul­dig, woll­te aber kei­ne Fra­gen beant­wor­ten. Er akzep­tier­te die Ein­zie­hung der NS-Gegen­stän­de, merk­te aller­dings an, dass er sie eigent­lich gern wie­der­ge­habt hät­te. Sein Smart­phone woll­te er zurück.

Nach zwei­stün­di­ger Bera­tung ent­schie­den die Geschwo­re­nen dif­fe­ren­ziert: Vom Vor­wurf rund um die Devo­tio­na­li­en wur­de P. frei­ge­spro­chen. Für die Chat­nach­rich­ten wur­de er ver­ur­teilt. Das rechts­kräf­ti­ge Urteil: 960 Euro unbe­ding­te Geld­stra­fe, also 240 Tag­sät­ze zu je vier Euro, sowie acht Mona­te beding­te Frei­heits­stra­fe bei drei Jah­ren Pro­be­zeit. Die Gegen­stän­de mit NS-Bezug wur­den eingezogen.

Wien: Krebsmetapher, Diversion und der nächste Auftritt

Das Bild wur­de im Gerichts­saal an die Wand pro­ji­ziert: ein Mikro­skop, dar­über der eng­li­sche Satz „This is the worst can­cer I’ve ever seen“. In der Mikro­skop­an­sicht waren Krebs­zel­len in den Far­ben der israe­li­schen Flag­ge zu sehen, samt David­stern. Die­ses Pos­ting brach­te Rafa­el „Veni“ Eis­ler am 21. Juli vor das Lan­des­ge­richt für Straf­sa­chen Wien.

Der Andrang war so groß, dass die Ver­hand­lung kurz­fris­tig in einen grö­ße­ren Saal ver­legt wur­de. Eis­ler, Jahr­gang 1997, Influen­cer und selb­stän­dig im Mul­ti­me­dia-Bereich tätig, brach­te sei­ne zuwei­len mit­kom­men­tie­ren­de Anhän­ger­schaft mit ins Gericht. Ange­klagt war der bis­lang Unbe­schol­te­ne wegen Ver­het­zung; zusätz­lich ging es um Pos­tings über Außen­mi­nis­te­rin Bea­te Meinl-Rei­sin­ger. Sein Ein­kom­men moch­te er vor Gericht nicht darlegen.

Die Staats­an­walt­schaft sah im Krebs­zel­len-Pos­ting eine pau­scha­le Her­ab­wür­di­gung von Per­so­nen jüdi­schen Glau­bens und israe­li­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen. Eis­ler habe die­se Grup­pe als schwe­re, gefürch­te­te und oft unheil­ba­re Krank­heit dar­ge­stellt und damit zu Hass auf­ge­sta­chelt. Die Ver­tei­di­gung hielt dage­gen: Eis­ler sei huma­ni­tä­ren Wer­ten ver­pflich­tet, habe sich gegen Anti­se­mi­tis­mus posi­tio­niert und rich­te sei­ne Kri­tik nur gegen die israe­li­sche Regierung.

Eis­ler bekann­te sich zunächst nicht schul­dig. Das Bild sei als Kri­tik an der israe­li­schen Regie­rung und deren Vor­ge­hen in den besetz­ten bezie­hungs­wei­se umkämpf­ten Gebie­ten gemeint gewe­sen. Der Rich­ter mach­te aller­dings deut­lich, dass nicht allein die Absicht des Sen­ders zählt. Maß­geb­lich sei auch, wie ein Pos­ting ver­stan­den wer­den kön­ne. Zudem ver­wies er auf den his­to­ri­schen Kon­text: Die Gleich­set­zung von Jüdin­nen und Juden mit Krank­heit oder Krebs­zel­len gehört zum Reper­toire anti­se­mi­ti­scher Entmenschlichung.

Nach Bera­tung mit sei­ner Ver­tei­di­ge­rin über­nahm Eis­ler dann doch Ver­ant­wor­tung – zumin­dest etwas. Er erklär­te, ein sol­ches Pos­ting nicht mehr zu ver­öf­fent­li­chen. Das Ver­fah­ren wegen Ver­het­zung wur­de diver­sio­nell erle­digt: zwei Jah­re Pro­be­zeit, das Pro­gramm „Dia­log statt Hass“ bei Neu­start und 250 Euro Kos­ten­bei­trag. Bleibt Eis­ler in die­ser Zeit straf­frei, wird das Ver­fah­ren ohne Vor­stra­fe end­gül­tig eingestellt.

Bei den Atta­cken auf Bea­te Meinl-Rei­sin­ger zog das Gericht die Gren­ze anders. Begrif­fe wie „Unmensch“, „Schand­fleck“ und das Wort­spiel „Bea­te Völ­ker­mord-Rei­ni­ger“ wer­te­te der Rich­ter als schar­fe, aber zuläs­si­ge Kri­tik an ihrem poli­ti­schen Ver­hal­ten. Spitzenpolitiker:innen müss­ten sich in poli­ti­schen Debat­ten deut­lich mehr gefal­len las­sen als Pri­vat­per­so­nen. In die­sem Punkt wur­de Eis­ler rechts­kräf­tig freigesprochen.

Lan­ge dau­er­te es nicht, bis der Fall poli­tisch wei­ter­ging. Vier Tage nach der Ver­hand­lung trat Eis­ler bei einer klei­nen Kund­ge­bung der „Offen­si­ve gegen Rechts“ gegen die Iden­ti­tä­ren auf. Laut Stan­dard (28.7.26) sprach er dort aus­führ­lich über Meinl-Rei­sin­ger und Paläs­ti­na, die Iden­ti­tä­ren erwähn­te er nur kurz. Sei­ne Rede ende­te mit „Free Pal­es­ti­ne“, das von der Men­ge skan­diert wurde.

Perg-Linz: Hitlergruß im Vollrausch

Es war kei­ne klas­si­sche Wie­der­be­tä­ti­gungs­an­kla­ge, son­dern ein Ver­fah­ren wegen § 287 StGB (Bege­hung einer mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lung im Zustand vol­ler Berau­schung): Chris­ti­an H. soll am 8. April 2026 in Perg in alko­hol- und medi­ka­men­ten­be­ein­träch­tig­tem Zustand vor einem Lokal den Hit­ler­gruß gezeigt und zwei­mal „Heil Hit­ler“ geru­fen haben.

Der 1992 gebo­re­ne Lin­zer erschien am 28. Juli ohne Ver­tei­di­gung vor der Ein­zel­rich­te­rin am Lan­des­ge­richt Linz. Er ist Dach­de­cker und Speng­ler, der­zeit nach einer Krebs­er­kran­kung im Kran­ken­stand und bezieht 1.300 Euro Kran­ken­geld. Vor Gericht brach­te er meh­re­re Vor­stra­fen mit, dar­un­ter Gewalt­de­lik­te. The­ma war daher nicht nur der Hit­ler­gruß, son­dern auch sein Alko­hol­kon­sum: H. ist bei der Alko­hol­be­ra­tung ange­mel­det, hat­te bereits frü­her wegen Nicht­be­fol­gung einer Wei­sung drei Mona­te abge­ses­sen und war 2014 nach einem Auto­un­fall schwer betrun­ken aufgefallen.

H. bekann­te sich schul­dig. Er erklär­te, er bereue die Tat, er sei „gar nicht so“. Auf­fäl­lig blieb aller­dings, dass er sich an man­che Umstän­de des Abends erin­nern konn­te – etwa dar­an, dass er sei­ne Lebens­ge­fähr­tin mit dem Auto nach Hau­se gebracht habe –, wäh­rend die Beein­träch­ti­gung sonst stark im Zen­trum sei­ner Ver­ant­wor­tung stand.

Die Staats­an­walt­schaft for­der­te eine ange­mes­se­ne Stra­fe. Die Rich­te­rin ver­häng­te zehn Mona­te beding­te Haft auf drei Jah­re und erließ dem Ange­klag­ten die Ver­fah­rens­kos­ten. H. ver­zich­te­te zwar auf Rechts­mit­tel, die Staats­an­walt­schaft gab aber kei­ne Erklä­rung ab, daher war das Urteil am Ver­hand­lungs­tag nicht rechtskräftig.

Wir dan­ken unse­ren Prozessbeobachter:innen!

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