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Rosenkranz, Kickl und die Klarstellung des Verfassungsschutzes

Wal­ter Rosen­kranz woll­te rechts­extre­me FPÖ-Mit­ar­bei­ter im Par­la­ment am Mon­tag weiß­wa­schen. Kurz dar­auf wider­sprach der Ver­fas­sungs­schutz in einer Klar­stel­lung: Das Sicher­heits­ri­si­ko durch iden­ti­tä­re FPÖ-Mit­ar­bei­ter bleibt bestehen. Ein ein­ma­li­ger Vorgang!

2. Juni 2026
Walter Rosenkranz (Nationalrat 24.4.25)
Walter Rosenkranz (Nationalrat 24.4.25)

Aus Beobachtungen wird bei Rosenkranz eine Entwarnung

Ende April hat­ten ORF-„Report“ und „Stan­dard“ berich­tet, dass zwi­schen zehn und zwan­zig Mit­ar­bei­ter von FPÖ-Abge­ord­ne­ten in Beob­ach­tun­gen des Ver­fas­sungs­schut­zes auf­tau­chen wür­den. Gemeint waren vor allem Per­so­nen mit Nähe zur Iden­ti­tä­ren Bewe­gung. Mitarbeiter:innen von Par­la­ments­klubs erhal­ten Dau­er­zu­tritts­kar­ten, kön­nen die Gebäu­de ohne Per­so­nen- und Gepäcks­kon­trol­le betre­ten und unter­lie­gen kei­ner ver­pflich­ten­den Sicherheitsüberprüfung.

Rosen­kranz erklär­te in sei­ner Funk­ti­on als Natio­nal­rats­prä­si­dent via Pres­se­aus­sendung der Par­la­ments­kor­re­spon­denz am spä­ten Mon­tag­nach­mit­tag nach einem Gespräch mit Staats­se­kre­tär Jörg Leicht­fried, DSN-Direk­to­rin Syl­via May­er und Vertreter:innen ande­rer Frak­tio­nen, kein ein­zi­ger par­la­men­ta­ri­scher Mit­ar­bei­ter ste­he unter „Staats­schutz-Beob­ach­tung“. Auch eine Sicher­heits­ge­fähr­dung durch par­la­men­ta­ri­sche Mit­ar­bei­ter gebe es laut sei­ner Dar­stel­lung keine.

Äpfel und Birnen

Der „Stan­dard“ (1.6.25) muss­te dem Natio­nal­rats­prä­si­den­ten der Repu­blik Öster­reich die Funk­ti­ons­wei­se der „Direk­ti­on Staats­schutz und Nach­rich­ten­dienst“ (DSN), die eigent­lich schon aus dem Namen ables­bar wäre, erklären:

Aller­dings hat Rosen­kranz hier Äpfel und Bir­nen ver­mischt. Die DSN besteht, wie ihr Name sagt, aus den Berei­chen Staats­schutz und Nach­rich­ten­dienst. Der Staats­schutz beob­ach­tet gefähr­li­che Ein­zel­per­so­nen und koope­riert eng mit den Staats­an­walt­schaf­ten, um etwa eine Ankla­ge vor­zu­be­rei­ten. Der Nach­rich­ten­dienst betreibt hin­ge­gen die soge­nann­te erwei­ter­te Gefah­ren­er­for­schung, bei der ver­fas­sungs­feind­li­che Grup­pie­run­gen beob­ach­tet wer­den – kei­ne Ein­zel­per­so­nen, aber Mit­glie­der sol­cher Gruppen.

Her­bert Kickl setz­te kurz nach Rosen­kranz eine Pres­se­aus­sendung ab und ver­lang­te von ORF und „Stan­dard“ eine Rich­tig­stel­lung. Die Berich­te sei­en eine „Fake-News-Kam­pa­gne“, die „kra­chend zusam­men­ge­stürzt“ sei. Sobald das Wort „Iden­ti­tär“ fal­le, wür­den Medi­en eine Ver­bin­dung zur FPÖ her­stel­len und ein Bedro­hungs­sze­na­rio bas­teln, behaup­te­te Kickl und fabu­lier­te: „Die heu­ti­ge Klar­stel­lung zeigt aber, dass die hys­te­ri­schen Medi­en­be­rich­te, bei denen die Ein­heits­par­tei­en sofort mit­ge­heult haben, kei­ner­lei Wahr­heits­ge­halt hatten.“

Die DSN korrigiert den Rosenkranz-Spin

Die FPÖ-Erzäh­lung hielt aller­dings nur kurz. Eine Klar­stel­lung des Innen­mi­nis­te­ri­ums und der DSN folg­te noch am sel­ben Abend. Dar­in heißt es, die Ein­schät­zung des Ver­fas­sungs­schut­zes gel­te unver­än­dert. Min­des­tens vier ehe­ma­li­ge Akti­vis­ten der Iden­ti­tä­ren Bewe­gung Öster­reich sei­en laut aktu­el­lem Ver­fas­sungs­schutz­be­richt als par­la­men­ta­ri­sche Mit­ar­bei­ten­de tätig:

Unab­hän­gig davon, ob gegen ein­zel­ne Per­so­nen der­zeit Beob­ach­tungs­maß­nah­men gesetzt wer­den“, bestehe aus Sicht des Ver­fas­sungs­schut­zes grund­sätz­lich ein Sicher­heits­ri­si­ko, wenn ehe­ma­li­ge IBÖ-Mit­glie­der oder Akti­vis­ten Zugang zu klas­si­fi­zier­ten Infor­ma­tio­nen erhalten.

Die DSN emp­fiehlt daher Sicher­heits­über­prü­fun­gen für Mit­ar­bei­ten­de in sen­si­blen Unter­aus­schüs­sen. Rosen­kranz hat­te aus dem Feh­len aktu­el­ler Ein­zel­maß­nah­men eine all­ge­mei­ne Ent­war­nung abge­lei­tet. Der Ver­fas­sungs­schutz hielt dage­gen an der sicher­heits­be­hörd­li­chen Bewer­tung der Sze­ne und ihrer mög­li­chen Ein­fluss­nah­me fest.

Die FPÖ holt also Iden­ti­tä­re in den Par­la­ments­be­trieb, der Natio­nal­rats­prä­si­dent ver­sucht die Debat­te über Begriffs­akro­ba­tik zu been­den, und der Ver­fas­sungs­schutz muss öffent­lich nach­jus­tie­ren. Das dürf­te ein bis­lang ein­ma­li­ger Vor­gang sein.

„Ehemalig“ reicht als Beschreibung nicht aus

Die DSN-For­mu­lie­rung „ehe­ma­li­ge Akti­vis­ten“ greift bei meh­re­ren ein­schlä­gi­gen Per­so­na­li­en zu kurz, zumal im FPÖ-Par­la­ments­klub nicht bloß bio­gra­fi­sche Alt­las­ten aus der Früh­pha­se der Iden­ti­tä­ren gelan­det sind. Eini­ge der Betrof­fe­nen tra­ten auch nach ihrer Anstel­lung im Par­la­ments­klub wei­ter bei iden­ti­tä­ren oder iden­ti­tär gepräg­ten Akti­vi­tä­ten auf.

Ger­not Schmidt fun­gier­te Ende Juli 2025 bei der „Fight Night“ im Iden­ti­tä­ren-Kel­ler als Schieds­rich­ter, Andre­as Hin­ter­eg­ger war als eine Art Sani­tä­ter dort. Schmidt trat am nächs­ten Tag wäh­rend der Som­mer­de­mo als Ord­ner auf, zeig­te sich direkt neben einem kurz nach dem Wie­ner Ter­min ver­haf­te­ten und mitt­ler­wei­le ver­ur­teil­ten Nie­der­län­der und war im August 2025 feder­füh­rend am iden­ti­tä­ren Bun­des­la­ger im Salz­kam­mer­gut betei­ligt, wovon Bil­der ver­brei­tet wur­den, die an Ver­samm­lun­gen der Hit­ler­ju­gend erinnern.

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Schlagwörter: FPÖ | Identitäre | Rechtsextremismus | Verfassungsschutz | Wien

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