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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 3 Minuten

Roman P. im „Club 88”

Am Lan­des­ge­richt Eisen­stadt wur­de Roman P. wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt. Sei­ne Erklä­rung, er sei in eine per­sön­li­che Kri­se gera­ten, passt schlecht zu Bestell­lis­ten, die ihn über Jah­re im Rechts­rock- und Neo­na­zi-Ver­sand­mi­lieu ver­or­ten. Und dann gab‘s bei ihm auch noch ein Waffenarsenal.

2. Juni 2026

Prozess nach dem Midgård-Leak und blitzartiger Gesinnungswandel

Am 20. Mai 2026 muss­te sich der 47-jäh­ri­ge Roman P. aus dem Bezirk Neu­siedl am Lan­des­ge­richt Eisen­stadt vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt ver­ant­wor­ten. Ange­klagt war er nach § 3g Ver­bots­ge­setz: Von 2018 bis 2024 soll er hun­der­te ein­schlä­gi­ge Bil­der, Vide­os, Ton­auf­nah­men, CDs, Schall­plat­ten, Bücher und sons­ti­ge NS-Devo­tio­na­li­en beses­sen, gesam­melt, prä­sen­tiert und teil­wei­se wei­ter­ver­brei­tet haben. Der rei­ne Besitz ist nicht straf­bar, aber des­sen Weiterverbreitung.

Auf die Spur gekom­men waren ihm die Behör­den über das Mid­gård-Leak – also jene gele­ak­te Kun­den­da­tei des schwe­di­schen Neo­na­zi-Ver­sands, über die Stoppt die Rech­ten seit Dezem­ber 2023 mehr­fach berich­tet hat.

P. zeig­te sich teil­wei­se gestän­dig. Sei­ne Ver­tei­di­gung ver­wies auf Unbe­schol­ten­heit, per­sön­li­che Kri­sen, Coro­na und Arbeits­über­las­tung. Seit der Haus­durch­su­chung habe er sich von die­ser Welt­an­schau­ung abge­wandt, er sei ein ande­rer gewor­den. Vor Gericht erwies sich die­se Erzäh­lung aller­dings als wider­sprüch­lich. Die vor­sit­zen­de Rich­te­rin kon­fron­tier­te P. mit Text- und Video­bei­spie­len aus sei­nem Reper­toire und brach­te ihn mehr­mals in Argu­men­ta­ti­ons­not­stand. Schutz­be­haup­tun­gen muss­te er zurück­zie­hen. Ein Poli­zist wider­sprach zudem der Dar­stel­lung, ange­klag­te Whats­App-Nach­rich­ten sei­en gar nicht ver­schickt worden.

„Club 88” und Waffenarsenal

Bei der Haus­durch­su­chung lagen, stan­den und hin­gen NS-Devo­tio­na­li­en im Haus her­um. 155 Bil­der und 55 Vide­os mit NS-Moti­ven, 92 Audio­da­tei­en mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Tex­ten, 184 CDs und 89 Schall­plat­ten sind bei P. auf­ge­stö­bert wor­den. Gefun­den wur­den auch ein Bier­krug mit einem „schwar­zen Son­nen­rad“ sowie zwei Aschen­be­cher mit der Auf­schrift „Club 88“ – „88” ist ein Code für „Heil Hit­ler”. P. soll zehn Lang- und Faust­feu­er­waf­fen beses­sen haben, wor­auf­hin die Bezirks­haupt­mann­schaft Neu­siedl ein Waf­fen­ver­bot verhängte.

Die Erklä­rung des Ange­klag­ten, das sei eine Art Ven­til im Suff gewe­sen, stand im Pro­zess neben Sät­zen wie: Der Natio­nal­so­zia­lis­mus sei „durch­aus eine inter­es­san­te Zeit“ gewe­sen. Auf die Fra­ge, was ihm an den Lie­dern gefal­len habe, ant­wor­te­te P., es sei um die „Ver­voll­stän­di­gung“ sei­ner Samm­lung gegan­gen. Ein Video zeig­te ihn selbst beim Sin­gen eines ein­schlä­gi­gen Lie­des. Ein ande­res zeig­te einen Freund mit Hit­ler­gruß. Gegen die­sen Freund soll laut Staats­an­walt­schaft die Ankla­ge bereits fer­tig sein.

Roman P.s Mid­gård-Bestell­lis­te macht deut­lich, wor­um es bei die­ser „Samm­lung“ ging. Zwi­schen Jän­ner 2018 und Jän­ner 2022 fin­den sich mehr als 80 Ein­zel­po­si­tio­nen. Dar­un­ter sind nicht nur all­ge­mei­ne Rechts­rock-Pro­duk­te, son­dern Titel und Bands aus dem kla­ren Neo­na­zi-Spek­trum wie etwa „Sturm­ab­tei­lung“, „Pro­jekt 8.8, „Ari­sche Jugend“, „Ari­sche Kämp­fer“, „Reichs­sturm“ oder „End­sieg – Psst“. Dazu kam im Sep­tem­ber 2020 Hit­lers „Mein Kampf“ als Hardcover-Ausgabe.

Sehr lange Krise

Kein The­ma im Pro­zess war, dass P. nicht erst im Mid­gård-Leak auf­scheint. Er taucht auch als Bestel­ler in den Leaks des Thor Stei­nar-Ver­sands und des neo­na­zis­ti­schen Labels Opos Records auf. Damit reicht die Spur min­des­tens bis in die frü­hen 2010er-Jah­re zurück. Die vor Gericht prä­sen­tier­te per­sön­li­che Kri­se müss­te also sehr lan­ge gedau­ert haben: Die Thor Stei­nar-Kun­den­lis­te wur­de 2012 gele­akt, jene von Opos 2015. Die ange­klag­ten Tat­hand­lun­gen reich­ten bis zur Haus­durch­su­chung 2024.

Der Eisen­städ­ter Pro­zess fügt in eine Rei­he von Ver­fah­ren ein, die nach dem Mid­gård-Leak ins Rol­len kamen. Ein­zel­ne Bestel­ler aus Vor­arl­berg und der Stei­er­mark hat­ten sich vor Gericht zu ver­ant­wor­ten, weil es eben­falls nicht nur bei ein­schlä­gi­gen Ankäu­fen geblie­ben war. Wie­der­keh­rend ist das Mus­ter: Im Inter­net oder Ver­sand­han­del wird über Jah­re Neo­na­zi-Mate­ri­al besorgt; im Gerichts­saal wird dar­aus plötz­lich Unwis­sen, Alko­hol, schwar­zer Humor, blo­ßes Sam­meln oder wie im bur­gen­län­di­schen Fall ein Lebensknick.

Urteil: 15 Monate bedingt und Geldstrafe

Die Geschwo­re­nen spra­chen P. schul­dig. Das Urteil: 15 Mona­te Frei­heits­stra­fe bedingt, dazu 300 Tages­sät­ze Geld­stra­fe in Höhe von 7.800 Euro (150 Tage Ersatz­frei­heits­stra­fe) und 1.500 Euro Ver­fah­rens­kos­ten. P. ver­zich­te­te auf Rechts­mit­tel, die Staats­an­walt­schaft gab vor­erst kei­ne Erklä­rung ab. Das Urteil war daher bei Pro­zess­ende nicht rechtskräftig.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

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