Prozess nach dem Midgård-Leak und blitzartiger Gesinnungswandel
Am 20. Mai 2026 musste sich der 47-jährige Roman P. aus dem Bezirk Neusiedl am Landesgericht Eisenstadt vor einem Geschworenengericht verantworten. Angeklagt war er nach § 3g Verbotsgesetz: Von 2018 bis 2024 soll er hunderte einschlägige Bilder, Videos, Tonaufnahmen, CDs, Schallplatten, Bücher und sonstige NS-Devotionalien besessen, gesammelt, präsentiert und teilweise weiterverbreitet haben. Der reine Besitz ist nicht strafbar, aber dessen Weiterverbreitung.
Auf die Spur gekommen waren ihm die Behörden über das Midgård-Leak – also jene geleakte Kundendatei des schwedischen Neonazi-Versands, über die Stoppt die Rechten seit Dezember 2023 mehrfach berichtet hat.
P. zeigte sich teilweise geständig. Seine Verteidigung verwies auf Unbescholtenheit, persönliche Krisen, Corona und Arbeitsüberlastung. Seit der Hausdurchsuchung habe er sich von dieser Weltanschauung abgewandt, er sei ein anderer geworden. Vor Gericht erwies sich diese Erzählung allerdings als widersprüchlich. Die vorsitzende Richterin konfrontierte P. mit Text- und Videobeispielen aus seinem Repertoire und brachte ihn mehrmals in Argumentationsnotstand. Schutzbehauptungen musste er zurückziehen. Ein Polizist widersprach zudem der Darstellung, angeklagte WhatsApp-Nachrichten seien gar nicht verschickt worden.
„Club 88” und Waffenarsenal
Bei der Hausdurchsuchung lagen, standen und hingen NS-Devotionalien im Haus herum. 155 Bilder und 55 Videos mit NS-Motiven, 92 Audiodateien mit nationalsozialistischen Texten, 184 CDs und 89 Schallplatten sind bei P. aufgestöbert worden. Gefunden wurden auch ein Bierkrug mit einem „schwarzen Sonnenrad“ sowie zwei Aschenbecher mit der Aufschrift „Club 88“ – „88” ist ein Code für „Heil Hitler”. P. soll zehn Lang- und Faustfeuerwaffen besessen haben, woraufhin die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl ein Waffenverbot verhängte.
Die Erklärung des Angeklagten, das sei eine Art Ventil im Suff gewesen, stand im Prozess neben Sätzen wie: Der Nationalsozialismus sei „durchaus eine interessante Zeit“ gewesen. Auf die Frage, was ihm an den Liedern gefallen habe, antwortete P., es sei um die „Vervollständigung“ seiner Sammlung gegangen. Ein Video zeigte ihn selbst beim Singen eines einschlägigen Liedes. Ein anderes zeigte einen Freund mit Hitlergruß. Gegen diesen Freund soll laut Staatsanwaltschaft die Anklage bereits fertig sein.
Roman P.s Midgård-Bestellliste macht deutlich, worum es bei dieser „Sammlung“ ging. Zwischen Jänner 2018 und Jänner 2022 finden sich mehr als 80 Einzelpositionen. Darunter sind nicht nur allgemeine Rechtsrock-Produkte, sondern Titel und Bands aus dem klaren Neonazi-Spektrum wie etwa „Sturmabteilung“, „Projekt 8.8, „Arische Jugend“, „Arische Kämpfer“, „Reichssturm“ oder „Endsieg – Psst“. Dazu kam im September 2020 Hitlers „Mein Kampf“ als Hardcover-Ausgabe.
Sehr lange Krise
Kein Thema im Prozess war, dass P. nicht erst im Midgård-Leak aufscheint. Er taucht auch als Besteller in den Leaks des Thor Steinar-Versands und des neonazistischen Labels Opos Records auf. Damit reicht die Spur mindestens bis in die frühen 2010er-Jahre zurück. Die vor Gericht präsentierte persönliche Krise müsste also sehr lange gedauert haben: Die Thor Steinar-Kundenliste wurde 2012 geleakt, jene von Opos 2015. Die angeklagten Tathandlungen reichten bis zur Hausdurchsuchung 2024.
Der Eisenstädter Prozess fügt in eine Reihe von Verfahren ein, die nach dem Midgård-Leak ins Rollen kamen. Einzelne Besteller aus Vorarlberg und der Steiermark hatten sich vor Gericht zu verantworten, weil es ebenfalls nicht nur bei einschlägigen Ankäufen geblieben war. Wiederkehrend ist das Muster: Im Internet oder Versandhandel wird über Jahre Neonazi-Material besorgt; im Gerichtssaal wird daraus plötzlich Unwissen, Alkohol, schwarzer Humor, bloßes Sammeln oder wie im burgenländischen Fall ein Lebensknick.
Urteil: 15 Monate bedingt und Geldstrafe
Die Geschworenen sprachen P. schuldig. Das Urteil: 15 Monate Freiheitsstrafe bedingt, dazu 300 Tagessätze Geldstrafe in Höhe von 7.800 Euro (150 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) und 1.500 Euro Verfahrenskosten. P. verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil war daher bei Prozessende nicht rechtskräftig.
Danke für die Prozessbeobachtung!
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