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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Razzia und Prozess nach Midgård-Leak

Am 21. Novem­ber muss­te sich Achim K. am Lan­des­ge­richt Leo­ben wegen Ver­stö­ßen gegen das Ver­bots­ge­setz ver­ant­wor­ten. Er war über das Mid­gård-Leak gestol­pert. Die Ankla­ge umfass­te meh­re­re Delik­te, die Aus­re­den stra­pa­zier­ten zuwei­len die Geduld des Richters.

27. Nov. 2024
Landesgericht Leoben (© Doku Service Steiermark)
Landesgericht Leoben (© Doku Service Steiermark)

Es begann mit dem Midgård-Leak

Das Leak vom Dezem­ber 2023 jener Kun­den, die beim schwe­di­schen Neo­na­zi-Ver­sand Mid­gård ein­ge­kauft hat­ten, führ­te nun einen Stei­rer vor Gericht. Ein gut vor­be­rei­te­ter Rich­ter kon­fron­tier­te den Ange­klag­ten mit aller­lei brau­nen Sün­den, die bis ins Jahr 2009 zurückreichen.

Midgård-Leak: Bestellung Achim K. vom 30.5.22: Neonazi-Band "Zillertaler Türkenjäger"
Mid­gård-Leak: Bestel­lung Achim K. vom 30.5.22: Neo­na­zi-Band „Zil­ler­ta­ler Türkenjäger”

Achim K. (50) ist für „Stoppt die Rech­ten“ kein Unbe­kann­ter: Er scheint schon auf den eben­falls gele­ak­ten Bestel­ler­lis­ten des Odin- und Opos-Records-Ver­sands auf und im SdR-Archiv mit eini­gen Screen­shots von ein­schlä­gi­gen Pos­tings – etwa eines mit einer „Schwar­zen Son­ne“, einem Lieb­lings­mo­tiv des Obersteirers.

Alte Screenshots zeigen Achim K.s langjährige Verwurzelung im Neonazismus: Auf FB war er mit dem Rechtsterroristen Karl Heinz Hoffmann befreundet; unten: "Schwarze Sonne" mit einschlägigen Texten
Alte Screen­shots zei­gen Achim K.s lang­jäh­ri­ge Ver­wur­ze­lung im Neo­na­zis­mus: Auf FB war er mit dem Rechts­ter­ro­ris­ten Karl Heinz Hoff­mann befreun­det; unten: „Schwar­ze Son­ne” mit ein­schlä­gi­gen Texten

Sei­ne dama­li­gen Ein­käu­fe waren beim Pro­zess jedoch kein The­ma. Dafür aber jene NS-Devo­tio­na­li­en, die bereits 2009 im Zuge einer Haus­durch­su­chung bei ihm auf­ge­stö­bert wur­den. Damals sei K. von der Poli­zei mit­ge­teilt wor­den, dass nichts Straf­ba­res fest­ge­stellt wer­den konn­te, argu­men­tier­te der Ver­tei­di­ger gleich zu Ver­hand­lungs­be­ginn. Haken­kreuz­fah­nen, ein Tat­too mit einer „Schwar­zen Son­ne“, eine Neo­na­zi-Bio­gra­fie von Hit­ler, ein­schlä­gi­ge Musik – alles das habe ihm bloß gefal­len, einen posi­ti­ven Bezug zur dahin­ter­ste­hen­den Ideo­lo­gie habe er dar­in nicht gese­hen, erklär­te K. dem mehr­fach erstaun­ten bis unge­hal­te­nen vor­sit­zen­den Rich­ter. Damit war auch die durch­ge­hen­de Ver­tei­di­gungs­li­nie für die nun­mehr ange­klag­ten Delik­te, die gegen Pro­zess­ende in vier Haupt­fra­gen an die Geschwo­re­nen mün­de­ten, festgelegt.

„Schwarze Sonne“, „Druck 18“, ein Modellauto und Postings

Ein bereits vor 15 Jah­ren fest­ge­stell­tes Tat­too einer „Schwar­zen Son­ne“ am Unter­schen­kel habe er nie öffent­lich her­ge­zeigt. Ihm sei aber nicht bewusst gewe­sen, dass die „Schwar­ze Son­ne“ ver­bo­ten sei, das Motiv habe ihm gefal­len. Außer­dem habe ihm 2009 die Poli­zei mit­ge­teilt, dass es nicht straf­bar sei. Den­noch habe er im Som­mer immer Hosen getra­gen, die das Tat­too ver­deckt hät­ten. Rich­ter: „Das passt nicht zusam­men, oder?“

Tattoo "Schwarze Sonne" bei Achim K. (Screenshot Posting K.)
Tat­too „Schwar­ze Son­ne” bei Achim K. (Screen­shot Pos­ting K.)

Ähn­lich ver­lief die Befra­gung zu dem Modell­au­to „Füh­rer-Benz“, das K. in einer im Wohn­zim­mer auf­ge­stell­ten Glas­vi­tri­ne dra­piert hat­te – ver­steckt durch einen davor­ge­stell­ten Ses­sel, wie er im Pro­zess beton­te, wobei ihm der Wider­spruch, er habe von der Straf­bar­keit einer Zur­schau­stel­lung nichts gewusst, durch den Rich­ter vor Augen geführt wer­den muss­te: „Also sie wuss­ten nicht, dass sie es nicht her­zei­gen dür­fen, haben es aber den­noch ver­steckt. Das passt nicht zusammen.“

Sei­ne bei „Druck 18“ („18” als Code für „Adolf Hit­ler“), dem Ver­sand des deut­schen Neo­na­zi Tom­my Frenck, erwor­be­ne Jacke mit dem in den Far­ben der deut­schen Reich­flag­ge gehal­te­nen Auf­druck „Revo­lu­ti­on“ und Auf­nä­hern, die eine „Schwar­ze Son­ne“ und das Frenck-Label „Druck 18“ zei­gen, habe er erneut ganz unschul­dig gekauft, weil er über eine Wer­be­an­zei­ge auf Face­book auf Frencks Nazi-Laden auf­merk­sam gewor­den sei. Von der Bedeu­tung der Zahl 18 habe er nichts gewusst, denn mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus habe er ja nichts zu tun. Er habe eine Über­gangs­ja­cke gesucht und die habe ihm ein­fach gefal­len. Rich­ter: „Wie­so hat man bei der Haus­durch­su­chung 2009 zwei Haken­kreuz­flag­gen bei Ihnen sicher­ge­stellt, wenn sie nichts mit Natio­nal­so­zia­lis­mus zu tun haben?“ Dafür gab‘s kei­ne Erklä­rung, son­dern nur Schulterzucken.

Jacke mit "Revolution"-Aufdruck und "Druck18"-Aufnäher (Symbolfoto; Screenshot Website D18)
Jacke mit „Revolution”-Aufdruck und „Druck18”-Aufnäher (Sym­bol­fo­to; Screen­shot Web­site D18)

Zusätz­lich waren auch noch vier Pos­tings auf vk.com und Face­book ange­klagt – die hat­te K. unter dem Pseud­onym „Achim Frei­heit“ ver­öf­fent­licht: ein Foto von sei­nem Tat­too und drei wei­te­re Bil­der mit einer „Schwar­zen Son­ne“, außer­dem ein Like des Ange­klag­ten bei einem Kom­men­tar eines Users „Alles Gute zu dei­nem Wie­gen­fest! 88!“. Das Like bezie­he sich ledig­lich auf die Glück­wün­sche zu sei­nem Geburts­tag, die Bedeu­tung der Zahl „88“ (Code für „Heil Hit­ler“) sei ihm nicht bewusst gewe­sen. Rich­ter: „Also wie­der nur ein blö­der Zufall? So wie die SS-Tel­ler­müt­ze, die bei der heu­ri­gen Haus­durch­su­chung in der Lade ihres Nacht­kastls gefun­den wur­de? War das auch nur ein Zufall?“

Gewollte Einsamkeit in der Kneipe?

Einen ori­gi­nel­len Höhe­punkt lie­fert K. auf die Fra­ge: „Die Jacke, das T‑Shirt [mit der Auf­schrift „Stahl­ge­wit­ter“, mit dem er auf einem im Gerichts­saal prä­sen­tier­ten Foto zu sehen war], der Auf­nä­her, das alles deu­tet doch auf das Neo­na­zi­mi­lieu hin, wie­so tra­gen Sie so etwas, wenn Sie nicht als Rechts­ra­di­ka­ler gese­hen wer­den wollen?“
Ange­klag­ter: „Das hat alles nix mit Adolf Hit­ler oder mit den alten Zei­ten zu tun. Wenn ich in einer Knei­pe sit­ze bei einem Bier und die­se Sachen tra­ge, habe ich mei­ne Ruhe, weil nie­mand zu mir kommt. Außer­dem ist ein Skin­head nicht auto­ma­tisch rechts­ra­di­kal.“ Rich­ter: „Wie ist so ein Skin­head? Sind Sie der Mei­nung, dass der Stan­dard-Skin­head demo­kra­tie- und grund­rechts­ver­bun­den ist?“ Ange­klag­ter: „Ja.“ Der Rich­ter ver­dreht die Augen und meint: „Ich bin es leid!“

Die ein­zi­ge Zeu­gin, sei­ne Lebens­ge­fähr­tin, bestä­tig­te in einem sehr kurz gehal­te­nen Auf­tritt bloß, alle ange­klag­ten Gegen­stän­de bei K. gese­hen zu haben.

Einstimmiger Schuldspruch

Die Ver­hand­lung ende­te nach zwei Stun­den, das Urteil wur­de nach etwa 50 Minu­ten ver­kün­det: K. wur­de in allen Punk­ten ein­stim­mig schul­dig gespro­chen und zu 15 Mona­ten beding­ter Haft ver­ur­teilt. Ein Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz – bei der Haus­durch­su­chung wur­de auch ein Schlag­ring gefun­den – wird sepa­rat verhandelt.

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Schlagwörter: Illegaler Waffenbesitz | Neonazismus/Neofaschismus | Steiermark | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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