Der 38-jährige Angeklagte Walter A. ist für die Justiz kein Unbekannter. Er hat ein beachtliches Vorstrafenregister, vier davon einschlägige Strafen. Einmal schon war er auch im „Häfn“. Warum, das ging aus dem Prozess nicht hervor – wäre aber interessant gewesen. Immerhin blicken sein langjähriger Freund H. und Walter A. auf eine gemeinsame Neonazi-Karriere zurück – sie hätten zusammen „viel durchgemacht“. Beide aber wollen den Rechtsextremismus schon lange hinter sich gelassen haben. A. aber dürfte sich wieder radikalisiert haben, glaubt man seinem Freund H., der ihn schließlich auch bei der Polizei angezeigt hat.
Was war passiert? Am 11. September dieses Jahres trank Walter A. vor einem Wiener Neustädter Supermarkt mit einem Freund Bier. Durch Zufall lief ihm dort H. über den Weg. Ihr Verhältnis war zuletzt leicht angespannt, weil sich Walter A., laut seinem Freund, wieder zunehmend radikalisiert habe. Walter A. spielte H. bei seinen Besuchen zu Hause jedes Mal Musik vom Islamischen Staat vor. Für ihn sei die Ideologie des IS und der Nazis das Gleiche gewesen, glaubt H.. Darauf angesprochen soll sich A. gerechtfertigt haben: „Mir gefällt die Musik halt.“
Bombenanschlag als „Denkzettel” für die Regierung
A. soll in seiner Sprache zuletzt auch aggressiver geworden sein, Stimmung gegen die Regierung gemacht haben und auch Sachen wie „Österreich ist eine Firma“ gesagt haben, was auf einen Reichsbürgerhintergrund schließen lässt. Gegen die Polizei sei er ohnehin schon immer gewesen. Außerdem habe er oft angedroht, wem„die Fresse einhauen zu wollen“. „A. kotzte sich halt aus“, beschrieb es ein anderer Freund. Einmal hatte Walter A. einem Kumpel geschrieben: „Ich will töten.“ Walter A. habe immer „viel gesagt, aber nie was davon umgesetzt“, gab der Kumpel vor Gericht an.
Aber H. hatte offenbar Angst, dass sein Freund doch ernst machen könnte. H., sein Freund mit gemeinsamer Nazi-Vergangenheit, traf den Angeklagten jetzt zufällig beim Supermarkt. Es sei bekannt, dass sich H. mit Sprengstoff auskenne, das „habe ihn mal interessiert“, gab der lapidar vor Gericht an. Und Walter A. erzählt seinem Freund deswegen brühwarm, er wolle einen Bombenanschlag machen. Um der Regierung einen „Denkzettel“ zu verpassen, wolle er in den Tunneln unter der Innenstadt von Wiener Neustadt eine große Bombe legen. Zivile Opfer seien „Kollateralschaden, ein paar müssen halt dran glauben“, soll A. damals gesagt haben, so sein Freund. Er habe auch „ein paar Leute dafür“.
Plan eine Bombe zu legen „sicher kein Witz“
A. wisse, wie man in das Tunnelsystem unter der Stadt komme, ein Eingang sei bei den Kasematten. Anders als in der Berichterstattung dargestellt, galt der geplante Anschlag nicht den Burg-ähnlichen, städtischen Befestigungen. Dort sei lediglich der Eingang ins Tunnelsystem. Walter A. bat seinen Freund ihm Sprengstoff zu besorgen, Nitropenta oder Anfo. Weil H. weiter musste, verblieb der mit einer Zusage, grübelte ein, zwei Stunden, um dann die Polizei einzuschalten. Denn er war überzeugt, der Plan eine Bombe zu legen war von A. „sicher kein Witz“ – auch wenn A. schon am frühen Nachmittag zehn Bier getrunken habe. A. gab an, er sei bei besagtem Gespräch „mittelbetrunken“ gewesen. „Für meine Verhältnisse normal“, wie er es beschrieb.
Die Polizei nahm den amtsbekannten A. nicht nur fest, sondern konfiszierte auch sein Handy. Dort wurde sie auch fündig: Ein paarmal soll Walter A. gegoogelt haben „Terror Sprengstoff aus dem Supermarkt leicht herzustellen hochexplosiv“ und ähnliches. Auch soll er sich online viel über Waffen informiert haben. Aber „das ist nicht illegal“, war ihm wichtig, vor Gericht zu betonen.
Walter A., in Summe eine etwas traurige Gestalt, gab an, „sicher nix machen zu wollen, ehrlich!“ und nicht mal zu wissen, „wie man eine Bombe zambaut“. Er wollte sich bei seinem Freund nur wichtig machen. Gegen Wiener Neustadt oder seine Kasematten habe er gar nichts, lediglich gegen die Regierung, weil die sich nicht für Leute einsetzt, „die weniger haben“. Er sei auch kein Extremist. Bei ihm sei das früher „alles nur eine Mitläuferpartie“ gewesen. „Die einen gehen zu den Punks, die anderen zu den Nazis, die anderen zu Islamisten. Bei mir ist das schon ewig vorbei.“ Auch Walter A.s Pflichtverteidiger bezweifelte, ob der Angeklagte zu der Tat „überhaupt intellektuell fähig“ sei.
All das half aber nichts, der Mann wurde schließlich zu 24 Monaten Haft verurteilt. Von einem De-Radikalisierung-Programm war in dem Zusammenhang dennoch keine Rede. Da der Angeklagte Nichtigkeit und Berufung anmeldete, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Am Landesgericht Wr Neustadt wird heute gegen einen ehemals #Rechtsextremen und später IS-Fan verhandelt: „Ist für ihn das gleiche”
Laut Staatsanwaltschaft soll er versucht haben Sprengstoff zu besorgen um in Tunnels unter Wiener Neustadt eine Bombe zu legen „Menschenleben wären Kollateralschaden”— Christof Mackinger (@mcginger.bsky.social) 22. November 2024 um 14:55