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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Amokplanungen, Todesliste, Hitlerverehrung und neun Monate bedingt

Ein 17-Jäh­ri­ger stand in Feld­kirch vor Gericht: Hit­ler­ver­eh­rung, NS-Pro­pa­gan­da, Colum­bi­ne-Fas­zi­na­ti­on und der Plan für einen Amok­lauf samt bereits ange­leg­ter Todes­lis­te an einer Schu­le. Am Ende gab es mil­de neun Mona­te bedingt und auf­fal­lend wenig media­le Auf­merk­sam­keit außer­halb Vorarlbergs.

30. Mai 2026
Landesgericht Feldkirch Eingang 2025 (Foto: SdR)
Landesgericht Feldkirch 2025 (Foto: SdR)

Am 19. Mai 2026 muss­te sich ein erst 17-Jäh­ri­ger am Lan­des­ge­richt Feld­kirch vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt ver­ant­wor­ten. Die Vor­wür­fe waren mas­siv: Der Jugend­li­che soll zwi­schen 2022 und 2023 mehr­fach Adolf Hit­ler ver­herr­licht, NS-Inhal­te ver­brei­tet, einen Amok­lauf gut­ge­hei­ßen und selbst einen Angriff auf eine Schu­le geplant haben.

Nach Dar­stel­lung der Staats­an­walt­schaft hat­te der damals 15-Jäh­ri­ge einen Amok­lauf an einer Kob­la­cher Schu­le ins Auge gefasst. Als Datum soll nach Vor­bild des Schul­at­ten­tats von Colum­bi­ne zunächst der 20. April, Hit­lers Geburts­tag, vor­ge­se­hen gewe­sen sein. Weil die­ser auf einen Sams­tag fiel, habe der Bur­sche schließ­lich den 30. April, Hit­lers Todes­tag, gewählt. Ermittler:innen fan­den Auf­zeich­nun­gen und eine Todes­lis­te mit den Namen derer, die bei der Tat ster­ben soll­ten. Aus­lö­ser der Ermitt­lun­gen war offen­bar, dass der Jugend­li­che ande­ren von sei­nen Plä­nen erzählte.

Par­al­lel dazu ver­herr­lich­te der Jugend­li­che Hit­ler und den Natio­nal­so­zia­lis­mus in sozia­len Netz­wer­ken, Chat­grup­pen und auch gegen­über Poli­zei­be­am­ten. Wur­den Pro­fi­le gesperrt, habe er neue ange­legt. In sei­nen elek­tro­ni­schen Gerä­ten fan­den sich ein­schlä­gi­ge Codes wie „88“, außer­dem soll er Aus­sa­gen über ein „neu­es Reich“ und men­schen­feind­li­che NS- und homo­pho­be Vor­stel­lun­gen ver­brei­tet haben. Auch wäh­rend eines Auf­ent­halts im Lan­des­kran­ken­haus Rank­weil und spä­ter in Unter­su­chungs­haft kam es laut Ankla­ge zu wei­te­ren Vor­fäl­len: Der Jugend­li­che soll unter ande­rem eine Haken­kreuz-Arm­bin­de aus Papier gebas­telt, den Hit­ler­gruß gezeigt und Fotos davon ver­schickt haben.

“Gut, dass Adolf Hit­ler die Aus­län­der weg­ge­schafft hat”, äußert der Teen­ager vor Gericht sei­ne Ein­stel­lung. Hit­ler wäre als Prä­si­dent von Öster­reich geeig­net gewe­sen, meint er an ande­rer Stel­le. Der Ex-Schü­ler schwärmt von einem “neu­en Reich” ohne “Schwuch­teln”, er plan­te sogar, einen “Song” zu kom­po­nie­ren, in dem er sei­ne Ansich­ten mit­tei­len woll­te. (vn.at, 19.5.26)

Wie die „Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten” zu den Aus­sa­gen des Bur­schen vor Gericht kom­men, ist nicht klar: Die Öffent­lich­keit (samt Medi­en) wur­de nach den Eröff­nungs­plä­doy­ers bis zur Urteils­ver­kün­dung aus­ge­schlos­sen, weil es um höchst­per­sön­li­che Details des Ange­klag­ten gegan­gen sei.

Laut Ver­tei­di­gung war der Jugend­li­che sozi­al iso­liert, in der Schu­le aus­ge­grenzt und such­te online Aner­ken­nung, und auch Sui­zid­ge­dan­ken hät­ten eine Rol­le gespielt. Ein psych­ia­tri­sches Gut­ach­ten sah psy­chi­sche Pro­ble­me, aber kei­ne ein­ge­schränk­te Zurech­nungs­fä­hig­keit und kei­ne aktu­el­le Gefährlichkeit.

Die Geschwo­re­nen spra­chen den Jugend­li­chen ein­stim­mig schul­dig. Ver­ur­teilt wur­de er wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung, Gut­hei­ßung mit Stra­fe bedroh­ter Hand­lun­gen (wegen der Anprei­sung des Colum­bi­ne-Schul­mas­sa­kers) und gefähr­li­cher Dro­hung. Zur einer bereits bestehen­den beding­ten Geld­stra­fe kamen mil­de neun Mona­te beding­te Haft hin­zu. Sei­ne elek­tro­ni­schen Gerä­te wur­den ein­ge­zo­gen. Außer­dem muss er wegen sei­ner Online-Sucht eine ambu­lan­te Bera­tung absol­vie­ren. Das Urteil ist rechts­kräf­tig. Rich­ter Mar­tin Mit­ter­eg­ger gab dem Jugend­li­chen mit, er müs­se „die Kur­ve krat­zen“ und auf­pas­sen, in wel­chen Online­wel­ten er sich bewege.

Bemer­kens­wert ist: Das Ver­fah­ren mit Amok­pla­nun­gen, Colum­bi­ne-Fas­zi­na­ti­on und unbe­lehr­ba­rer NS-Ver­herr­li­chung wur­de medi­al außer­halb von Vor­arl­berg nur am Ran­de zu Kennt­nis genom­men. War­um? Weil der Bur­sche Öster­rei­cher ist und kei­nen Migra­ti­ons­hin­ter­grund auf­weist? Weil er kein Isla­mist, son­dern „nur” Neo­na­zi ist?

(Quel­len: vn.at, 19.5.26 und neue.at, 19.5.26)

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Schlagwörter: Hitlergruß | Neonazismus/Neofaschismus | Nötigung/gefährliche Drohung | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Wiederbetätigung

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