Am 19. Mai 2026 musste sich ein erst 17-Jähriger am Landesgericht Feldkirch vor einem Geschworenengericht verantworten. Die Vorwürfe waren massiv: Der Jugendliche soll zwischen 2022 und 2023 mehrfach Adolf Hitler verherrlicht, NS-Inhalte verbreitet, einen Amoklauf gutgeheißen und selbst einen Angriff auf eine Schule geplant haben.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte der damals 15-Jährige einen Amoklauf an einer Koblacher Schule ins Auge gefasst. Als Datum soll nach Vorbild des Schulattentats von Columbine zunächst der 20. April, Hitlers Geburtstag, vorgesehen gewesen sein. Weil dieser auf einen Samstag fiel, habe der Bursche schließlich den 30. April, Hitlers Todestag, gewählt. Ermittler:innen fanden Aufzeichnungen und eine Todesliste mit den Namen derer, die bei der Tat sterben sollten. Auslöser der Ermittlungen war offenbar, dass der Jugendliche anderen von seinen Plänen erzählte.
Parallel dazu verherrlichte der Jugendliche Hitler und den Nationalsozialismus in sozialen Netzwerken, Chatgruppen und auch gegenüber Polizeibeamten. Wurden Profile gesperrt, habe er neue angelegt. In seinen elektronischen Geräten fanden sich einschlägige Codes wie „88“, außerdem soll er Aussagen über ein „neues Reich“ und menschenfeindliche NS- und homophobe Vorstellungen verbreitet haben. Auch während eines Aufenthalts im Landeskrankenhaus Rankweil und später in Untersuchungshaft kam es laut Anklage zu weiteren Vorfällen: Der Jugendliche soll unter anderem eine Hakenkreuz-Armbinde aus Papier gebastelt, den Hitlergruß gezeigt und Fotos davon verschickt haben.
“Gut, dass Adolf Hitler die Ausländer weggeschafft hat”, äußert der Teenager vor Gericht seine Einstellung. Hitler wäre als Präsident von Österreich geeignet gewesen, meint er an anderer Stelle. Der Ex-Schüler schwärmt von einem “neuen Reich” ohne “Schwuchteln”, er plante sogar, einen “Song” zu komponieren, in dem er seine Ansichten mitteilen wollte. (vn.at, 19.5.26)
Wie die „Vorarlberger Nachrichten” zu den Aussagen des Burschen vor Gericht kommen, ist nicht klar: Die Öffentlichkeit (samt Medien) wurde nach den Eröffnungsplädoyers bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen, weil es um höchstpersönliche Details des Angeklagten gegangen sei.
Laut Verteidigung war der Jugendliche sozial isoliert, in der Schule ausgegrenzt und suchte online Anerkennung, und auch Suizidgedanken hätten eine Rolle gespielt. Ein psychiatrisches Gutachten sah psychische Probleme, aber keine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit und keine aktuelle Gefährlichkeit.
Die Geschworenen sprachen den Jugendlichen einstimmig schuldig. Verurteilt wurde er wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung, Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen (wegen der Anpreisung des Columbine-Schulmassakers) und gefährlicher Drohung. Zur einer bereits bestehenden bedingten Geldstrafe kamen milde neun Monate bedingte Haft hinzu. Seine elektronischen Geräte wurden eingezogen. Außerdem muss er wegen seiner Online-Sucht eine ambulante Beratung absolvieren. Das Urteil ist rechtskräftig. Richter Martin Mitteregger gab dem Jugendlichen mit, er müsse „die Kurve kratzen“ und aufpassen, in welchen Onlinewelten er sich bewege.
Bemerkenswert ist: Das Verfahren mit Amokplanungen, Columbine-Faszination und unbelehrbarer NS-Verherrlichung wurde medial außerhalb von Vorarlberg nur am Rande zu Kenntnis genommen. Warum? Weil der Bursche Österreicher ist und keinen Migrationshintergrund aufweist? Weil er kein Islamist, sondern „nur” Neonazi ist?
(Quellen: vn.at, 19.5.26 und neue.at, 19.5.26)
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