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Lesezeit: 6 Minuten

KZ-Kommandant-Phantasien, IS-Videos, Waffen & TikTok-Nazi

Ein Mann phan­ta­siert sich als KZ-Kom­man­dant, ein Jugend­li­cher ver­brei­tet IS-Vide­os und Hit­ler-Bil­der, ein Bau­ar­bei­ter insze­niert sich auf Tik­Tok als NS-Sym­pa­thi­sant: Drei Pro­zes­se in Steyr, Wels und Salz­burg über NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, Ter­ror­pro­pa­gan­da und Waffenbesitz.

31. März 2026
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Der phantasierte KZ-Kommandant aus dem Raum Steyr

Bis 2020 exis­tier­te im deutsch­spra­chi­gen Raum die klan­des­ti­ne rechts­extre­me Orga­ni­sa­ti­on „Uniter“, die in para­mi­li­tä­ri­schen Übun­gen einen Bür­ger­krieg und die Macht­über­nah­me simu­lier­te. A. L. (38) aus dem Raum Steyr war einer der weni­gen Öster­rei­cher, die damals der auf Face­book ver­tre­te­nen Dach­or­ga­ni­sa­ti­on „Uniter-Net­work-Schweiz“ folg­ten. Am 24. März stand L. wegen viel­fa­cher NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und Ver­stö­ßen gegen das Waf­fen­ge­setz vor einem Geschwo­re­nen­se­nat des Lan­des­ge­richts Steyr.

Zwi­schen dem 11.3.2020 und dem 16.9.2024 betrieb L. über Whats­App-Grup­pen und in per­sön­li­chen Nach­rich­ten hun­dert­fach NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, indem er Nazi-Bil­der, Sym­bo­le, Memes, aber auch Sprach­nach­rich­ten ver­schick­te. Bei einer Haus­durch­su­chung wur­den in der Woh­nung des seit drei Jah­ren arbeits­lo­sen Tisch­lers NS-Devo­tio­na­li­en (Flag­gen, Hel­me, Auf­nä­her, eine Hit­ler-Pup­pe), diver­ses Kriegs­ma­te­ri­al und ein Schlag­ring sichergestellt.

Die para­mi­li­tä­ri­sche Uniter-Trup­pe woll­te 2019 auch in Öster­reich Fuß fas­sen, mit der letzt­lich ver­hin­der­ten Grün­dung eines „Uniter Grand Dis­trict Aus­tria“. Dass sich L. beim schwer auf­find­ba­ren „Uniter Net­work Schweiz“ beweg­te, deu­tet dar­auf hin, dass sei­ne rechts­extre­me und waf­fen­af­fi­ne Pha­se schon län­ger andau­ert und von ihm nach dem offi­zi­el­len Ende von „Uniter“ in Whats­App-Grup­pen wei­ter­ge­führt wurde.

Neben den Waf­fen, von denen etli­che nicht funk­ti­ons­tüch­tig waren, ste­hen bei der Ver­hand­lung am Lan­des­ge­richt Steyr (24.3.2026) vor allem die zahl­rei­chen Whats­App-Nach­rich­ten im Mit­tel­punkt – 230 wur­den sicher­ge­stellt. Der Rich­ter, der aus eini­gen Sprach­nach­rich­ten zitiert, fragt den Ange­klag­ten, wie man auf die Idee kom­me, so etwas zu ver­brei­ten. Er meint damit etwa Nach­rich­ten, in denen sich L. in die Rol­le eines KZ-Kom­man­dan­ten hin­einfan­ta­siert und aus­malt, wie er die Arbeits­fä­hi­gen von den Nicht­ar­beits­fä­hi­gen tren­nen und Letz­te­re leben­dig in die Öfen wer­fen wür­de. Der Umwelt „zulie­be“, ohne vor­he­ri­ges Ver­ga­sen. Von die­ser Sor­te Sprach­nach­rich­ten gibt es meh­re­re, auch eini­ge Tex­te und Memes ste­hen die­sen brau­nen Ver­nich­tungs­fan­ta­sien in nichts nach.

In den Whats­App-Grup­pen habe man sich mit sol­chen zyni­schen und geschmack­lo­sen Wit­zen gegen­sei­tig über­tref­fen wol­len, erklärt der Ange­klag­te, der sich in allen Punk­ten gestän­dig zeigt. Er habe dabei „den Vogel abge­schos­sen“. Wie das zu sei­ner Aus­sa­ge vor der Poli­zei pas­sen sol­le, dass er kein Nazi sei, will der vor­sit­zen­de Rich­ter wis­sen. Ob ihm klar sei, dass er bei die­ser Art von Aus­sor­tie­rung mit sei­nen drei Jah­ren Arbeits­lo­sig­keit eben­falls in den Schorn­stein müss­te? L. nickt zwar, doch ob dar­in ech­te Ein­sicht liegt, bleibt in der Ver­hand­lung offen.

Mit einem Freund hat er irgend­wann das KZ Maut­hau­sen besucht. Ein Foto zeigt ihn mit einer Dau­men-hoch-Ges­te vor der Orts­ta­fel. In einer Sprach­nach­richt behaup­te­te er, den Sezier­tisch im KZ abge­schleckt zu haben, um zu tes­ten, ob er noch nach Juden schme­cke. Dazu befragt, erklärt er auch dies mit sei­nem Hang zur Übertreibung.

Die Ver­hand­lung zeigt, dass L. bes­tens in der Waf­fen­sze­ne ver­netzt ist. Er hat mit ande­ren getauscht, ver­kauft und gekauft, war oder ist befreun­det mit Waf­fen­samm­lern, Waf­fen­händ­lern, Betrei­bern von Waf­fen­mu­se­en und vie­len Per­so­nen aus dem Secu­ri­ty-Bereich, der auch das Rekru­tie­rungs­feld von „Uniter“ war.

Die gut vor­be­rei­te­te Staats­an­wäl­tin weist in ihrem Schluss­plä­doy­er noch ein­mal dar­auf hin, dass L. tief in sei­nen NS-Wahn- und Ver­nich­tungs­ideen ver­wur­zelt war, sich als KZ-Kom­man­dant sah und all das über vier Jah­re hin­weg aus­leb­te. Sein Freund Roman F., mit dem er NS-Devo­tio­na­li­en han­del­te, sei des­we­gen bereits ver­ur­teilt worden.

Die Geschwo­re­nen, die in die­sem Pro­zess kei­nen Man­gel an Bewei­sen für NS-Wie­der­be­tä­ti­gung hat­ten, spra­chen L. nach § 3g Abs. 1 Ver­bots­ge­setz ein­stim­mig schul­dig. Auch beim Ver­ge­hen nach dem Waf­fen­ge­setz erkann­ten sie ein­stim­mig auf Schuld, wäh­rend sie bei der Fra­ge des Besit­zes von Kriegs­ma­te­ri­al differenzierten.

Das Straf­maß wur­de mit zwölf Mona­ten bedingt und einer Geld­stra­fe von 1.440 Euro (360 tag­sät­ze à 4 Euro) fest­ge­legt; es war zum Zeit­punkt der Urteils­ver­kün­dung noch nicht rechtskräftig.

Der dschihadistische Wiederbetätiger von Wels

A.I. ist nicht ein­mal ganz 16 Jah­re alt, hat das Poly­tech­ni­kum abge­bro­chen und sucht seit­her eine Lehr­stel­le als Maler. Eigent­lich sucht er aber nach Ori­en­tie­rung, nach sich selbst. Bis vor kur­zem glaub­te er, sie beim „IS“ und bei „Al-Kai­da“ gefun­den zu haben. Das brach­te ihn am 25. März wegen des Ver­dachts des Ver­bre­chens der Mit­glied­schaft in einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung sowie einer kri­mi­nel­len Orga­ni­sa­ti­on und des Ver­ge­hens der Anlei­tung zu einer ter­ro­ris­ti­schen Straf­tat als Ange­klag­ten vor das Lan­des­ge­richt Wels. Weil er zudem auf Insta­gram ein Hit­ler-Bild mit dem Spruch „rape and kill this nig­ga“ gepos­tet hat­te, kam der Ankla­ge­punkt der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung hinzu.

I. lebt in Wels, ist öster­rei­chi­scher Staats­bür­ger, fühlt sich in der Stadt aber nicht wohl und träumt von einem Leben im dörf­li­chen Nord­ma­ze­do­ni­en. I. weiß, dass Hit­ler vie­le Straf­ta­ten began­gen und sechs Mil­lio­nen Juden getö­tet hat. Auf die Fra­ge, war­um er die­ses Hit­ler-Bild mit dem Text gepos­tet habe, ant­wor­tet er lapi­dar: „Ein­fach so.“

Ande­re Fotos zei­gen ihn mas­kiert – mit erho­be­nem Tau­hid-Fin­ger. I. ver­brei­te­te IS-Vide­os, in denen die Hin­rich­tung eines Gefes­sel­ten durch Kopf­schuss gezeigt wird, eben­so wie Auf­nah­men aus einem IS-Trai­nings­camp. Der Jugend­li­che weiß zwar nicht, war­um der Mann erschos­sen wur­de, ver­mu­tet aber, dass er ein Ungläu­bi­ger war. Damals sei er der Mei­nung gewe­sen, dass Jesus die Chris­ten has­se. Jetzt wis­se er, dass Chris­ten und Mus­li­me Jesus mögen, und das dama­li­ge Video sei falsch gewe­sen. Mitt­ler­wei­le war aber auch die Poli­zei bei ihm bezie­hungs­wei­se in der Woh­nung sei­ner Eltern. Seit­dem will der Bur­sche auch wis­sen, dass das, was er damals gedacht hat, nicht gut war. In sei­ner Selbst­ein­schät­zung war er damals radi­kal, heu­te sei er es aber nicht mehr. Fami­li­en- und Jugend­ge­richts­hil­fe, eine Psy­cho­lo­gin und eine Sozi­al­ar­bei­te­rin sehen aller­dings eine weit fort­ge­schrit­te­ne Radikalisierung.

Auf die Fra­ge, wer ihm bei der Dera­di­ka­li­sie­rung hel­fe, ant­wor­tet I., er sei die meis­te Zeit allein. Sei­ne Radi­ka­li­sie­rung habe er sich eben­falls allein über das Inter­net ange­züch­tet. Da wäre es frei­lich inter­es­sant gewe­sen, von sei­nen Eltern, die ihn zum Pro­zess beglei­tet haben, mehr zu erfah­ren. Zeug:innen wur­den jedoch kei­ne befragt.

Sechs Haupt­fra­gen wer­den den Geschwo­re­nen vor­ge­legt, in allen urteil­ten sie ein­stim­mig auf Schuld des Ange­klag­ten. Das Straf­maß von zwölf Mona­ten bedingt auf drei Jah­re Pro­be­zeit, ver­bun­den mit der Auf­la­ge einer Bewäh­rungs­hil­fe und der Teil­nah­me an einem Dera­di­ka­li­sie­rungs­pro­gramm, ist bereits rechtskräftig.

Der TikTok-Wiederbetätiger aus dem Pinzgau

Das Pass­wort zu sei­nem Han­dy war „Heil Hit­ler“, sei­ne Nach­rich­ten auf Tik­Tok zeich­ne­te er mit „H.H.“ oder „88“. Im rea­len Leben stammt Micha­el K. aus dem Salz­bur­ger Pinz­gau. Am 26. März stand der 27-Jäh­ri­ge vor dem Lan­des­ge­richt Salz­burg wegen des Ver­dachts der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung im Zeit­raum vom 5.1.2025 bis zum 31.10.2025. Die Mona­te seit der Haus­durch­su­chung hat K. genutzt, um zu hei­ra­ten. Er ist auch Vater eines weni­ge Mona­te alten Kin­des und ver­dient als Bau­ar­bei­ter gut. Geord­ne­te Ver­hält­nis­se also – wäre da nicht die brau­ne Pha­se vor der Haus­durch­su­chung gewesen.

Erst nach einer Haus­durch­su­chung sei ihm klar gewor­den, dass sein Ver­hal­ten „ein Wahn­sinn“ gewe­sen sei. Über meh­re­re Mona­te hin­weg hat­te er sich im Inter­net als NS-Sym­pa­thi­sant insze­niert: Er sam­mel­te Bil­der von Adolf Hit­ler, Reichs­ad­lern und wei­te­ren natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Sym­bo­len, kom­men­tier­te die­se mit „Heil Hitler“-Parolen und nutz­te NS-bezo­ge­ne Pass­wör­ter auf sei­nem Han­dy und in Online-Diens­ten. (salzburg.orf.at, 26.3.26)

Das Urteil, zwölf Mona­te bedingt auf drei Jah­re Pro­be­zeit, ist bereits rechtskräftig.

Wir dan­ken für die drei Prozessbeobachtungen!

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