Neonazisprüche am Besenstiel
Eigentlich sollte der Folgetag sein letzter hinter Gittern sein, aber für Martin S. kam es am 11. März anders. Der 48-jährige Wiener kann auf ein umfangreiches Vorstrafenregister zurückblicken. Neben Beleidigung, Diebstahl und Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz umfasst es auch NS-Wiederbetätigung in drei Fällen. Zum ersten Mal berichtete Stoppt die Rechten bereits 2016 über ihn, 2023 schlug er erneut wegen Wiederbetätigung vor Gericht und in der SdR-Prozessberichterstattung auf. Damals kassierte er 25 Monate unbedingter Haft, die er abgebüßt hat. Aber fast könnte der Eindruck gewonnen werden, S. wollte das Gefängnis nicht verlassen.
Vor Gericht bleiben seine Verteidigungsversuche vage und unambitioniert. Eigenen Angaben zufolge sei er schon mit einem Nazi-Opa aufgewachsen und mit seiner Beschäftigung mit Neonazi-Musik bei der Ideologie geblieben. Er habe das rechtsextreme Magazin „Zuerst!“ bezogen und äußerte Sympathien für die deutsche AfD und Donald Trumps MAGA-Bewegung.
Im vergangenen September habe er in seiner Gefängniszelle eine Dokumentation zum Zweiten Weltkrieg geschaut. Die und „die Einsamkeit und eine Depression“, so der Angeklagte, hätten ihn dazu veranlasst den Haftraum mit zahlreichen rassistischen Sprüchen und rechtsextremen Slogans zu beschmieren. Dazu ist er geständig. Zwei Monate später wurden von Justizwachebeamten im Haftraum wieder Neonazi-Schmierereien, auch auf einem Besenstiel, gefunden.
Die Anklage lautete demzufolge auf Sachbeschädigung und NS-Wiederbetätigung (§ 3g). Die Verteidigung plädiert für eine bedingte Strafe mit der Pflicht, Bewährungshilfe und eine psychologische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Immerhin sei der Angeklagte geständig und habe die Beschädigungen allesamt selbst wieder entfernt.
Das Geschworenengericht votierte einstimmig für schuldig und verhängte eine weitere Haftstrafe von zwei Jahren unbedingt. Der Angeklagte nahm das Urteil zwar an, vorerst aber nicht die Staatsanwaltschaft. Daher: nicht rechtskräftig.
Vernichtungsantisemitismus vor einer Wiener Synagoge
Der Fall ging letzten Herbst durch die Medien: Weil er Besucher:innen einer Synagoge judenfeindlich beschimft und dabei den Holocaust gutgeheißen hatte„ stand am 11. März ein 58-jähriger Wiener vor Gericht. „Ich bin Antisemit und stolz darauf!“, habe er gerufen – und das war noch die harmloseste aller Äußerungen, die Andreas W. Besuchern der Synagoge in der Großen Schiffgasse (Leopoldstadt) entgegengeschleudert hatte.
Zwar habe er bei der Tat einen „ordentlichen” Alkoholpegel gehabt, sei aber trotzdem zurechnungsfähig gewesen. Somit müsse er nach dem Verbotsgesetz (§ 3g) verurteilt werden, argumentierte die Staatsanwaltschaft in ihrem Anfangsplädoyer. Die Verteidigung betonte, dass der Angeklagte unbescholten sei und „seit Jahren in diversen Einrichtungen“ betreut werde. Er sei psychisch krank, befinde sich aber auf dem Weg der Besserung. Er nehme eine ambulante Langzeittherapie in Anspruch, zudem habe er eine Erwachsenenvertretung.
Eine der drei geladenen Polizeibeamt:innen beschrieb W.s Sprüche als „leicht brabbelnd, dann wieder klar“ . Die vom Gericht eingeholten Gutachten zum geistigen Zustand des Angeklagten stellten fest: Zum Tatzeitpunkt sei W. „leicht bis mittelgradig alkoholisiert gewesen“, leide an einem Alkoholabhängigkeitssyndrom und einer schizotypen Störung.
W. ist geständig, das Gericht zeigt sich entgegenkommend und bietet ihm eine diversionelle Einigung an: zwei Jahre Probezeit und die Pflicht Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen. Der Angeklagte stimmte zu, die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig.
Die Richterin fügte hinzu: „Falls Sie sich nicht an die Bedingungen halten, sehen wir uns wieder.“
Junger Erwachsener leugnet Holocaust auf Facebook
Mit einem Schuldspruch endete ein Prozess wegen Holocaustleugnung am 12. März am Landesgericht Wien. Ein junger Erwachsener, zum Tatzeitpunkt noch 18 Jahre, hatte entsprechende Kommentare unter einem Nachrichtenbeitrag der „Zeit im Bild“ zum Gedenken an die Novemberpogrome 1938 gepostet.
Eigentlich wolle er ja nur „ein schönes Leben und keinen Hass verbreiten“, sagte der Angeklagte Benjamin B. dem Geschworenensenat. Zumindest das zweite Vorhaben ist dem Mann aus Oberösterreich vorerst nicht gelungen. Unter einem Instagram-Beitrag der ZiB zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus kommentierte er unter anderem: „6 Million x 271k ✓“. Der Angeklagte wollte damit die Opferzahl von sechs Millionen Juden und Jüdinnen in Frage stellen, vielmehr behaupte er, dass es nur 271.000 Opfer gegeben hätte.
B. bekannte sich schuldig, er wolle sich „beim jüdischen Volk“ entschuldigen. Ursächlich für seinen „dummen Fehler“, wie er es nannte, seien seine psychischen Probleme und sein Drogenkonsum gewesen. Und: „Ich war frustriert wegen dem Leiden der Kinder in Gaza.“
Der junge Mann, der auch schon Psychiatrie-Aufenthalte hinter sich hat, handelte sich allerdings während der Verhandlung eine Ausweitung der Anklage ein, indem er sich zu erklären versuchte: Was in Gaza passiere sei seiner Meinung nach „auch ein Holocaust“. Damit habe er nicht nur online, sondern auch im Gerichtssaal den Holocaust gutgeheißen bzw. relativiert, so der Staatsanwalt.
Der Angeklagte wird schuldig gesprochen: 20 Monate bedingter Haft auf drei Jahre Probezeit, verpflichtende Psychotherapie sowie eine psychiatrische Abklärung. Das Urteil ist rechtskräftig.
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