Bisher musste sich der Tiroler (31) immer wegen Verbrechen nach dem NS-Verbotsgesetz vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten, schreibt die „Tiroler Tageszeitung“ (30.7.2014). Diesmal stand er wegen schweren Betruges vor Gericht: unter dem Namen einer ehemaligen Mitbewohnerin hatte er im Internet Bestellungen über 3.000 Euro getätigt. Das Resultat bei Gericht: 14 Monate Haft (noch nicht rechtskräftig).
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Innsbruck: Betrug statt Wiederbetätigung
Bisher musste sich der Tiroler (31) immer wegen Verbrechen nach dem NS-Verbotsgesetz vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten, schreibt die „Tiroler Tageszeitung“ (30.7.2014). Diesmal stand er wegen schweren Betruges vor Gericht: unter dem Namen einer ehemaligen Mitbewohnerin hatte er im Internet Bestellungen über 3.000 Euro getätigt. Das Resultat bei Gericht: 14 Monate Haft (noch nicht rechtskräftig).
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