Mal sehen, was daraus wird: die Staatsanwaltschaft Wien hat angekündigt, wegen diverser Postings auf den Facebook-Seiten von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Außenminister Sebastian Kurz Ermittlungen durchzuführen. Auch wegen der Hetze gegen die ORF- Moderatorin Lisa Gadenstätter wird ermittelt. In Salzburg wurde gestern der Prozess gegen sieben Männer wegen Hetze gegen Roma mit Schuldsprüchen beendet.
Die Ermittlungen zu den Hasstiraden, die auf der Facebook-Seite von Ministerin Heinisch- Hosek wegen ihrer Äußerung zu Andreas Gabalier zurückgelassen wurden, betreffen den Tatbestand der gefährlichen Drohung, im Fall von Minister Kurz geht es um (antisemitische) Verhetzung.
Justizminister Brandstetter hat für den Herbst einen Gipfel „gegen Hass und Hetze“ angekündigt, bei dem es in erster Linie um eine bessere Prävention gehen soll. Notwendig wäre aber auch eine bessere Konkretisierung des Delikts Verhetzung. Das zeigt auch der Shitstorm gegen die ORF-Moderatorin Lisa Gadenstätter, die in diversen Facebook-Foren übelst beschimpft und auch bedroht wurde, weil sie in der ZIB 24 am 25. Juli vom Vertreter des Pro-Erdogan Vereins „Union Europäisch-Türkischer Demokraten“ (UETD) klare Antworten verlangt hatte. Auf der Facebook-Seite der UETD, aber auch in anderen FB-Foren waren unzählige hetzerische und bedrohliche, gegen Gadenstätter gerichtete Postings zu finden — auch antisemitische, die jetzt ebenfalls Gegenstand von Ermittlungen sind. Bleibt zu hoffen, dass auch gegen jene Poster ermittelt wird, die den Shitstorm gegen Gadenstätter zum Anlass nahmen, um gegen den “Museldreck“ usw. zu hetzen.
Hetzaufrufe gegen Roma auf Facebook
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Zum Verhetzungsprozess in Salzburg, in dem acht Männer angeklagt waren, weil sie im September 2013 auf Facebook gegen in Bischofshofen campierende Roma gehetzt haben, erschienen nur sieben Personen, die sich nur zum Teil geständig gaben. Die Angeklagten wurden großteils zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt, ein 23-jähriger Pongauer, der schon vorbestraft war, erhielt vier Monate auf Bewährung, bei einem zur Tatzeit Jugendlichen erfolgte ein Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe. Ein Prozessbericht findet sich auf salzburg.com bzw. auf salzburg.orf.at.