Wien / Salzburg: Noch mehr Verhetzung

Mal sehen, was daraus wird: die Staat­san­waltschaft Wien hat angekündigt, wegen divers­er Post­ings auf den Face­book-Seit­en von Frauen­min­is­terin Gabriele Heinisch-Hosek und Außen­min­is­ter Sebas­t­ian Kurz Ermit­tlun­gen durchzuführen. Auch wegen der Het­ze gegen die ORF- Mod­er­a­torin Lisa Gaden­stät­ter wird ermit­telt. In Salzburg wurde gestern der Prozess gegen sieben Män­ner wegen Het­ze gegen Roma mit Schuld­sprüchen been­det.

Die Ermit­tlun­gen zu den Has­sti­raden, die auf der Face­book-Seite von Min­is­terin Heinisch- Hosek wegen ihrer Äußerung zu Andreas Gabalier zurück­ge­lassen wur­den, betr­e­f­fen den Tatbe­stand der gefährlichen Dro­hung, im Fall von Min­is­ter Kurz geht es um (anti­semi­tis­che) Verhetzung.

Jus­tizmin­is­ter Brand­stet­ter hat für den Herb­st einen Gipfel „gegen Hass und Het­ze“ angekündigt, bei dem es in erster Lin­ie um eine bessere Präven­tion gehen soll. Notwendig wäre aber auch eine bessere Konkretisierung des Delik­ts Ver­het­zung. Das zeigt auch der Shit­storm gegen die ORF-Mod­er­a­torin Lisa Gaden­stät­ter, die in diversen Face­book-Foren übelst beschimpft und auch bedro­ht wurde, weil sie in der ZIB 24 am 25. Juli vom Vertreter des Pro-Erdo­gan Vere­ins „Union Europäisch-Türkisch­er Demokrat­en“ (UETD) klare Antworten ver­langt hat­te. Auf der Face­book-Seite der UETD, aber auch in anderen FB-Foren waren unzäh­lige het­zerische und bedrohliche, gegen Gaden­stät­ter gerichtete Post­ings zu find­en — auch anti­semi­tis­che, die jet­zt eben­falls Gegen­stand von Ermit­tlun­gen sind. Bleibt zu hof­fen, dass auch gegen jene Poster ermit­telt wird, die den Shit­storm gegen Gaden­stät­ter zum Anlass nah­men, um gegen den “Musel­dreck“ usw. zu hetzen.


Het­za­ufrufe gegen Roma auf Facebook
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Zum Ver­het­zung­sprozess in Salzburg, in dem acht Män­ner angeklagt waren, weil sie im Sep­tem­ber 2013 auf Face­book gegen in Bischof­shofen campierende Roma gehet­zt haben, erschienen nur sieben Per­so­n­en, die sich nur zum Teil geständig gaben. Die Angeklagten wur­den großteils zu drei Monat­en bed­ingter Haft verurteilt, ein 23-jähriger Pon­gauer, der schon vorbe­straft war, erhielt vier Monate auf Bewährung, bei einem zur Tatzeit Jugendlichen erfol­gte ein Schuld­spruch unter Vor­be­halt der Strafe. Ein Prozess­bericht find­et sich auf salzburg.com bzw. auf salzburg.orf.at.