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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 5 Minuten

2x Eiernockerl-Codes am 20. April: 1 Freispruch, 1 Schuldspruch

Zwei Eier­no­ckerl-Codes am 20. April, zwei Pro­zes­se, zwei Wel­ten: in St. Pöl­ten ein kla­rer Schuld­spruch, in Kor­neu­burg Frei­spruch für einen FPÖ-Gemein­de­rat – das, obwohl sei­ne codier­te Hit­ler­hul­di­gung expli­zi­ter war. Was bei­de Ange­klag­ten eint: Sie waren um Aus­re­den nicht verlegen.

7. Okt. 2025
Eiernockerl-Code am 20. April (KI-generiert)
Eiernockerl-Code am 20. April (KI-generiert)

Eier­no­ckerl am 20. April sind kein „Zufall“, son­dern ein Code – seit Jah­ren vor öster­rei­chi­schen Gerich­ten The­ma. Stoppt die Rech­ten hat sich vor zehn Jah­ren auf die Suche nach dem Ursprung die­ses Neo­na­zi-Codes gemacht und ist beim Holo­caust­leug­ner Wolf­gang Fröh­lich gelan­det – übri­gens lan­ge, bevor es sozia­le Medi­en gab. In der letz­ten Woche lan­de­ten zwei von uns ange­zeig­te Fäl­le vor Geschwo­re­nen­ge­rich­ten: am 1.10. in St. Pöl­ten, am 3.10. in Kor­neu­burg. Die Ergeb­nis­se könn­ten gegen­sätz­li­cher nicht sein.

St. Pölten: der schnelle, klare Schuldspruch

Ange­klagt war Ste­fan L.. Der 41-Jäh­ri­ge hat­te am 20.4.2022 auf sei­nem öffent­lich ein­seh­ba­ren Face­book-Pro­fil unter einem Pseud­onym gepos­tet: „Ja wohl heu­te gibt es Eier­nock­al mit grü­nen Salat“ – flan­kiert von zwei roten Herz-Emojis.

„Ja wohl heute gibt es Eiernockal mit grünen Salat“ (Screenshot FB 20.4.22)
„Ja wohl heu­te gibt es Eier­nock­al mit grü­nen Salat“ (Screen­shot FB 20.4.22)

Das Gericht arbei­te­te in der Befra­gung her­aus, dass L. Datum, Code und Reich­wei­te kann­te. Auf die Stan­dard­aus­re­de „war ein Blöd­sinn“, „nicht nach­ge­dacht“ reagier­te der Vor­sit­zen­de tro­cken: Ein bewusst gestal­te­tes Pos­ting (mit Hin­ter­grund­bild) ent­ste­he nicht gedan­ken­los. Schließ­lich räum­te L. selbst ein, der Code ver­mitt­le, „dass ich sei­nen Geburts­tag feie­re“ und damit den Bedeu­tungs­ge­halt. Die Ver­tei­di­gung ver­such­te, mit „kein Bezug zu rechts­extre­men Orga­ni­sa­tio­nen“, „kei­ne Berei­che­rung”, „kein Vorteil“-Bausteinen zu rela­ti­vie­ren. Das sei recht­lich irrele­vant, kon­ter­te der Richter.

Befragt wur­de der Nie­der­ös­ter­rei­cher auch nach sei­nem Cou­sin, der als Iden­ti­tä­rer beim Staats­schutz vor­ge­merkt sei und dem der Account, auf dem L. sein Eier­no­ckerl-Pos­ting plat­zier­te, ursprüng­lich zuge­ord­net wor­den sei. „Den sehe ich fast nie“, ant­wor­te L..

Nach nur 30 Minu­ten Ver­hand­lungs­dau­er und einer ein­stün­di­gen Bera­tung durch die Geschwo­re­nen kam das Urteil: ein­stim­mig schul­dig nach § 3g Abs 1 und 2 Ver­botsG, acht Mona­te bedingt, 240 Tages­sät­ze à 16 Euro (3.840 Euro) und die Über­nah­me einer Pau­scha­le für die Ver­fah­rens­kos­ten. Ver­tei­di­ger und Staats­an­walt äußer­ten sich nicht, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Das Gericht ord­ne­te die Ein­zie­hung (also Löschung) des Pos­tings an – es ist aber bis heu­te (7.10.25) online.

Korneuburg: Freispruch für den FPÖ-Gemeinderat

Schau­platz­wech­sel ins nicht weit ent­fern­te Kor­neu­burg. Am 20. April 2021 erklär­te Gise­la O. – damals nicht zum ers­ten Mal – ihre Affi­ni­tät zu Eier­no­ckerl am 20. April. René Lorenz kom­men­tier­te: „Hat­ten wir auch, is ja Pflicht an so einen Ehren­tag“ Stoppt die Rech­ten doku­men­tier­te die Pos­tings und schick­te im Jän­ner 2025 eine Sach­ver­halts­dar­stel­lung an die Staats­an­walt­schaft Kor­neu­burg. Lorenz kan­di­dier­te damals für die FPÖ Gän­sern­dorf auf Lis­ten­platz 7. Nach der Wahl und dem Man­dats­ver­zicht des Ehe­paars O., das weit vor­ne kan­di­diert hat­te, rück­te Lorenz nach und ist heu­te Gemein­de­rat – zustän­dig u.a. für Kulturangelegenheiten.

"Wer arbeitet muss auch essen ....heute bei uns Eiernockerl mit grünem Salat. Mahlzeit." Kommentar Lorenz: "Hatten wir auch is ja Pflicht an so einen Ehrentag" (Screenshot FB 20.4.21)
„Wer arbei­tet muss auch essen …heu­te bei uns Eier­no­ckerl mit grü­nem Salat. Mahl­zeit.” Kom­men­tar Lorenz: „Hat­ten wir auch is ja Pflicht an so einen Ehren­tag” (Screen­shot FB 20.4.21)

Vor Gericht bestä­tig­te Lorenz die Urhe­ber­schaft des Kom­men­tars, fuhr aber Zick­zack: Er habe „erst durch die Medi­en gewusst“, dass er das geschrie­ben habe. „Es war ein Blöd­sinn, ich hab mich hin­rei­ßen las­sen“, „weiß nicht, war­um“, „kann mich nicht erin­nern“, mäan­der­te er vor Gericht herum.

Was er schon wuss­te: dass am 20. April Hit­lers Geburts­tag ist und Eier­no­ckerl als des­sen „Lieb­lings­spei­se“ gel­ten. Als Ent­las­tung für sei­nen brau­nen Kuli­na­rik­kom­men­tar brach­te er Pri­va­tes vor, etwa den Tod sei­ner Groß­mutter im Jahr 2023, die er gepflegt habe – wie das im Zusam­men­hang mit einem zwei Jah­re frü­her ver­öf­fent­lich­ten Kom­men­tar steht, wur­de vor Gericht nicht klar. Für sei­nen ehe­mals angeb­lich labi­len psy­chi­schen Zustand wur­de auch sei­ne Ehe­frau als Zeu­gin auf­ge­bo­ten, die zwar zum Kom­men­tar nichts sagen konn­te, aber mein­te, sie sprä­chen über „sol­che Sachen“ – gemeint war der Natio­nal­so­zia­lis­mus – nicht.

Außer­dem kam das uralte „Ich habe doch Aus­län­der in mei­nem Umfeld“-Persilschein-Modul: Lorenz war mit einer Rumä­nin ver­hei­ra­tet, habe mit Aus­län­dern in sei­ner Arbeit zu tun und mit nie­man­dem Pro­ble­me. Sei­ne poli­ti­sche Hal­tung als Man­da­tar der xeno­pho­ben FPÖ war genau­so wenig The­ma wie sei­ne Bekannt­schaf­ten in einer Face­book-Run­de, in der alle Betei­lig­ten die Vor­züg­lich­keit von Eier­no­ckerl am 20. April betonten.

Nach knapp zwei Stun­den zogen sich die Geschwo­re­nen zur Bera­tung zurück und kamen mit einem Frei­spruch retour: 2:6 nicht schul­dig. Die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab, daher ist das Urteil nicht rechts­kräf­tig. 

Welche Tat ist im Sinn des Verbotsgesetzes klarer?

Sprach­lich ist Lorenz’ Kom­men­tar der deut­li­che­re Fall: „Ehren­tag“ und „Pflicht“ bezie­hen sich unmiss­ver­ständ­lich posi­tiv auf Hit­lers Geburts­tag. L.s Pos­ting arbei­tet „nur“ mit dem Code plus zwei Her­zen – das ist in der Sze­ne les­bar, jedoch weni­ger expli­zit. Juris­tisch kann zwei­fel­los bei­des § 3g des Ver­bots­ge­set­zes erfül­len, aber in der Text­klar­heit liegt Lorenz vor­ne. Dass in Kor­neu­burg ein Frei­spruch erfolg­te, hat jeden­falls nichts mit der feh­len­den Erkenn­bar­keit des Codes zu tun. Die bei­den unter­schied­li­chen Urtei­le in einem sehr ähn­lich gela­ger­ten Set­ting wer­fen wohl Fra­gen zur Kon­sis­tenz der Rechts­pra­xis, ins­be­son­de­re der Geschwo­re­nen­ge­richts­bar­keit auf.

FPÖ: Einzelfälle am Fließband und keine Distanzierung

Als Stoppt die Rech­ten die Eier­no­ckerl-Pos­tings im Jän­ner öffent­lich mach­te, waren Gise­la und Peter O. sowie René Lorenz Kandidat*innen der FPÖ Gän­sern­dorf. Die Eier­no­ckerl-Pos­tings über meh­re­re Jah­re sind doku­men­tiert, eben­so ein „Gaskammer“-Kommentar und rechts­extre­me Musikbezüge.

Beim Pro­zess­auf­takt im Juli prä­sen­tier­ten die O.s die „gro­ße Hacker­ver­schwö­rung“ – von „regel­mä­ßig gehackt“ bis „nur pro­vo­zie­ren wol­len“. Auf die Fra­ge, ob die Par­tei Distanz geübt oder den Rück­tritt nahe­ge­legt habe, kam sinn­ge­mäß: „im Gegen­teil“. Von einer par­tei­in­ter­nen Distan­zie­rung oder gar Auf­ar­bei­tung ist bis heu­te nichts erkenn­bar. Das wur­de auch in der Cau­sa Lorenz deutlich.

Wir dan­ken prozess.report für die Beob­ach­tung der bei­den Verhandlungen!

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Schlagwörter: FPÖ | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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