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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Freiheitlicher Jungfunktionär führt Neonazi-Gruppe an

Hit­ler- und NS-Hul­di­gun­gen gehör­ten zum Stan­dard­re­per­toire jener süd­ost­stei­ri­schen Neo­na­zi-Grup­pe, die im März 2024 bei der Aus­wer­tung des Mobil­te­le­fons eines Funk­tio­närs der Frei­heit­li­chen Jugend auf­ge­flo­gen ist. In Graz muss­ten sich meh­re­re Mit­glie­der der Grup­pe vor Gericht verantworten.

19. Aug. 2025
Landesgericht Graz
Landesgericht Graz

Es war im Zuge des Pro­zes­ses gegen einen 22-jäh­ri­gen Feld­ba­cher, der sich wegen Nazi-Nach­rich­ten und mas­sen­haf­ter NS-Devo­tio­na­li­en inklu­si­ve NS-Uni­for­men, die er in sei­ner Woh­nung „pro­pa­gan­dis­tisch“ dra­piert hat­te, am 16. Juli vor dem Gra­zer Lan­des­ge­richt zu ver­ant­wor­ten hat­te, dass auch die Rol­le des Grup­pen­ad­mins zur Spra­che kam. Der Chef, M.Z., muss­te sich bereits am 25. Juni einem Geschwo­re­nen­ge­richt stel­len. Zahl­rei­che Ein­trä­ge inklu­si­ve Fotos auf sozia­len Medi­en bele­gen, dass der 23-jäh­ri­ge Hit­ler-Fan Funk­tio­när der Frei­heit­li­chen Jugend ist.

Der Dandy-Braune

M.Z. insze­niert sich auf Insta­gram mit Son­nen­bril­le, Anzug, Steck­tuch und Zigar­re in der Hand – es ist wohl der Ver­such, tra­di­ti­ons­be­haf­te­te, eli­tä­re Män­ner­kul­tur zu ver­kör­pern. Doch ange­sichts der pri­mi­ti­ven und rohen Art, mit der er sich in der Neo­na­zi-Grup­pe gab, wirkt die­se Fas­sa­de umso pein­li­cher und entlarvender.

Der "Führer" der Neonazi-Chatgruppe "Wideboi" M.Z. auf Instagram
Der „Füh­rer” der Neo­na­zi-Grup­pe „Wide­boi” M.Z. auf Instagram

Für 72 Fak­ten wur­de der blau-brau­ne Möch­te­gern-Dan­dy schul­dig gespro­chen. Die ange­klag­ten Vor­wür­fe rei­chen bis vor das Jahr 2020 zurück, als Z. für ein Foto mit dem Hit­ler­gruß posier­te oder spä­ter auch mit einer Haken­kreuz-Arm­bin­de, die ihm der Feld­ba­cher J.R. beschafft hat­te. Einem Chat-Mit­glied der angeb­lich nach einem Video­spiel benann­ten Grup­pe „Wide­boi“ schrieb er: „Mat­thi­as du weißt wenn du schwul bist das wir die lei­der aus der Grup­pe ent­fer­nen müs­sen“ und „Nix für ungut aber die Ras­sen­ge­set­ze ste­hen über allem“, eine ande­re Nach­richt zeich­ne­te er mit „Der Füh­rer“.

Im März 2024, nur weni­ge Tage vor der Haus­durch­su­chung, die ursprüng­lich wegen Ermitt­lun­gen nach dem Sucht­mit­tel­ge­setz bei ihm statt­ge­fun­den hat­te, lud Z. für den 20. April zu einer „Hit­ler-Par­ty“ ins „Land­haus Z.“ ein. Die Land­haus-Sau­se zu Hit­lers Geburts­tag dürf­te nach der Raz­zia geplatzt sein.

Ein von sei­nem Vater, der sich mit sei­nem Sohn in einer ande­ren Chat­grup­pe her­um­ge­trie­ben hat­te, über­mit­tel­tes Bild einer Piz­za mit Haken­kreuz-Belag stell­te Z. in die „Wideboi“-Gruppe, ver­se­hen mit dem Kom­men­tar: „Wenn M. in einer Piz­ze­ria arbei­ten wür­de“ – ange­spro­chen war ein wei­te­res der ins­ge­samt zwölf Grup­pen­mit­glie­der. Auf sei­nem Han­dy sicher­ge­stell­te Auf­nah­men zei­gen ver­mut­lich ein Mit­glied der „Wide­boi“ in SS-Uni­form beim Pokern, eines in einer NS-Uni­form und einer Waf­fe, ein bereits ver­stor­be­nes Mit­glied mit einer Schul­prä­sen­ta­ti­on, in die „War­um der Holo­caust auch gute Sei­ten hat­te“ hin­ein­mon­tiert war und ihn selbst mit einer Soft­gun und dem Text: „Wenn Redneck‑M. a paar Asy­lan­ten sieht“ An der Wand sei­nes Schlaf­zim­mers hat­te Z. ein für Eltern und Besucher*innen sicht­ba­res Kriegs­ver­dienst­kreuz inklu­si­ve Haken­kreuz angebracht.

Der Flohmarkt-Braune

Drei Wochen nach dem selbst­er­nann­ten Füh­rer muss­te der 22-jäh­ri­ge J.R. vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt Rede und Ant­wort ste­hen. Er fir­mier­te als „ReichS­S­mann“ in der Chat­grup­pe – eine Bezeich­nung, die ihm Z. ver­passt haben soll. Z. sei der ein­zi­ge gewe­sen, der in einer poli­ti­schen Grup­pie­rung aktiv gewe­sen sei, gab der voll gestän­di­ge R. an. Sein Leben habe sich nach der Poli­zei­raz­zia „auf den Kopf gestellt“, davor sei er wäh­rend der Pan­de­mie „rein­ge­rutscht“. Er habe sich einen Metall­de­tek­tor gekauft, um nach Kriegs­re­lik­ten zu suchen, mit dem Fahr­rad sei er loka­le Floh­märk­te abge­fah­ren, um NS-Devo­tio­na­li­en zu kau­fen. Für „einen Hun­der­ter“ habe er eine Jubi­lä­ums­aus­ga­be von „Mein Kampf“ erstan­den. Das Geld für sei­ne Ein­käu­fe ver­dien­te er mit Ferialjobs.

Rich­te­rin: Wel­che Floh­märk­te haben sie aufgesucht?
Ange­klag­ter: (…) alles was mit dem Fahr­rad erreich­bar war.
Rich­te­rin: Das lag da dann einfach?
Ange­klag­ter: Ja, da gibt‘s 5 bis 6m lan­ge Stän­de, wo das öffent­lich herumlag.
Rich­te­rin: Wer hat ihnen da einen Tipp gege­ben? Sie wol­len uns erzäh­len, bei jedem Floh­markt in Feld­bach wird das öffent­lich angeboten?
Ange­klag­ter: Ja, so ist das.

Im Lau­fe der Zeit hat­ten sich bei R. mehr als 100 Nazi-Devo­tio­na­li­en im Haus sei­ner Groß­el­tern, bei denen er gewohnt hat­te, aber auch in sei­ner aktu­el­len Woh­nung ange­sam­melt: Pup­pen, die in eine Nazi-Uni­form gesteckt waren, Wehr­machts­hel­me, Orden, Abzei­chen, Brief­mar­ken und Post­kar­ten. Die bei ihm gefun­de­ne Muni­ti­on habe er pro­blem­los bei einem Schieß­stand erwor­ben, eine Air­soft-Pis­to­le habe er sich als 18-Jäh­ri­ger zugelegt.

Die Urteile

Am Ende fass­ten bei­de Süd­ost­stei­rer die­sel­ben Urtei­le aus: eine beding­te Frei­heits­stra­fe von acht Mona­ten, dazu jeweils eine Geld­stra­fe über 240 Tages­sät­ze, ver­pflich­ten­de Bewäh­rungs­hil­fe und ein gedenk­päd­ago­gi­scher Rund­gang in der KZ-Gedenk­stät­te Maut­hau­sen. R. stimm­te der Ver­nich­tung der NS-Devo­tio­na­li­en zu, damit wol­le er „nix mehr zu tun haben“.

Das Urteil gegen M.Z. ist rechts­kräf­tig, jenes gegen J.R. war es zu Pro­zess­ende noch nicht, da die Staats­an­walt­schaft kei­ne Erklä­rung abge­ge­ben hatte.

Und der RFJ?

Auch nach der Haus­durch­su­chung taucht Z. auf Fotos der FPÖ und der Frei­heit­li­chen Jugend auf: im April 2024 bei einem loka­len Stamm­tisch, im Juli bei einer Boots­fahrt am Wör­ther­see. Auf der Web­site einer RFJ-Bezirks­or­ga­ni­sa­ti­on wird er nach wie vor (Stand 19.8.25) als Vor­stands­mit­glied geführt.

Wir dan­ken prozess.report und „VON UNTEN – Das Nach­rich­ten­ma­ga­zin auf Radio Hel­sin­ki“ für die Beob­ach­tung des Pro­zes­ses gegen J.R. Die Anga­ben zum Pro­zess gegen M.Z. stam­men von einer Aus­kunft der Medi­en­stel­le des Lan­des­ge­richts Graz. Über wei­te­re Pro­zes­se lie­gen „Stoppt die Rech­ten” kei­ne Infor­ma­tio­nen vor.

➡️ Bericht der „Klei­nen Zei­tung” (26.6.25) über den Pro­zess von M.Z., jedoch ohne Erwäh­nung sei­ner par­tei­po­li­ti­schen Zuge­hö­rig­keit: Ein­la­dung zur „Hit­ler-Par­ty“, dazu eine Piz­za mit Haken­kreuz aus Oliven

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | RFJ | Steiermark | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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