Es war im Zuge des Prozesses gegen einen 22-jährigen Feldbacher, der sich wegen Nazi-Nachrichten und massenhafter NS-Devotionalien inklusive NS-Uniformen, die er in seiner Wohnung „propagandistisch“ drapiert hatte, am 16. Juli vor dem Grazer Landesgericht zu verantworten hatte, dass auch die Rolle des Gruppenadmins zur Sprache kam. Der Chef, M.Z., musste sich bereits am 25. Juni einem Geschworenengericht stellen. Zahlreiche Einträge inklusive Fotos auf sozialen Medien belegen, dass der 23-jährige Hitler-Fan Funktionär der Freiheitlichen Jugend ist.
Der Dandy-Braune
M.Z. inszeniert sich auf Instagram mit Sonnenbrille, Anzug, Stecktuch und Zigarre in der Hand – es ist wohl der Versuch, traditionsbehaftete, elitäre Männerkultur zu verkörpern. Doch angesichts der primitiven und rohen Art, mit der er sich in der Neonazi-Gruppe gab, wirkt diese Fassade umso peinlicher und entlarvender.

Für 72 Fakten wurde der blau-braune Möchtegern-Dandy schuldig gesprochen. Die angeklagten Vorwürfe reichen bis vor das Jahr 2020 zurück, als Z. für ein Foto mit dem Hitlergruß posierte oder später auch mit einer Hakenkreuz-Armbinde, die ihm der Feldbacher J.R. beschafft hatte. Einem Chat-Mitglied der angeblich nach einem Videospiel benannten Gruppe „Wideboi“ schrieb er: „Matthias du weißt wenn du schwul bist das wir die leider aus der Gruppe entfernen müssen“ und „Nix für ungut aber die Rassengesetze stehen über allem“, eine andere Nachricht zeichnete er mit „Der Führer“.
Im März 2024, nur wenige Tage vor der Hausdurchsuchung, die ursprünglich wegen Ermittlungen nach dem Suchtmittelgesetz bei ihm stattgefunden hatte, lud Z. für den 20. April zu einer „Hitler-Party“ ins „Landhaus Z.“ ein. Die Landhaus-Sause zu Hitlers Geburtstag dürfte nach der Razzia geplatzt sein.
Ein von seinem Vater, der sich mit seinem Sohn in einer anderen Chatgruppe herumgetrieben hatte, übermitteltes Bild einer Pizza mit Hakenkreuz-Belag stellte Z. in die „Wideboi“-Gruppe, versehen mit dem Kommentar: „Wenn M. in einer Pizzeria arbeiten würde“ – angesprochen war ein weiteres der insgesamt zwölf Gruppenmitglieder. Auf seinem Handy sichergestellte Aufnahmen zeigen vermutlich ein Mitglied der „Wideboi“ in SS-Uniform beim Pokern, eines in einer NS-Uniform und einer Waffe, ein bereits verstorbenes Mitglied mit einer Schulpräsentation, in die „Warum der Holocaust auch gute Seiten hatte“ hineinmontiert war und ihn selbst mit einer Softgun und dem Text: „Wenn Redneck‑M. a paar Asylanten sieht“ An der Wand seines Schlafzimmers hatte Z. ein für Eltern und Besucher*innen sichtbares Kriegsverdienstkreuz inklusive Hakenkreuz angebracht.
Der Flohmarkt-Braune
Drei Wochen nach dem selbsternannten Führer musste der 22-jährige J.R. vor einem Geschworenengericht Rede und Antwort stehen. Er firmierte als „ReichSSmann“ in der Chatgruppe – eine Bezeichnung, die ihm Z. verpasst haben soll. Z. sei der einzige gewesen, der in einer politischen Gruppierung aktiv gewesen sei, gab der voll geständige R. an. Sein Leben habe sich nach der Polizeirazzia „auf den Kopf gestellt“, davor sei er während der Pandemie „reingerutscht“. Er habe sich einen Metalldetektor gekauft, um nach Kriegsrelikten zu suchen, mit dem Fahrrad sei er lokale Flohmärkte abgefahren, um NS-Devotionalien zu kaufen. Für „einen Hunderter“ habe er eine Jubiläumsausgabe von „Mein Kampf“ erstanden. Das Geld für seine Einkäufe verdiente er mit Ferialjobs.
Richterin: Welche Flohmärkte haben sie aufgesucht?
Angeklagter: (…) alles was mit dem Fahrrad erreichbar war.
Richterin: Das lag da dann einfach?
Angeklagter: Ja, da gibt‘s 5 bis 6m lange Stände, wo das öffentlich herumlag.
Richterin: Wer hat ihnen da einen Tipp gegeben? Sie wollen uns erzählen, bei jedem Flohmarkt in Feldbach wird das öffentlich angeboten?
Angeklagter: Ja, so ist das.
Im Laufe der Zeit hatten sich bei R. mehr als 100 Nazi-Devotionalien im Haus seiner Großeltern, bei denen er gewohnt hatte, aber auch in seiner aktuellen Wohnung angesammelt: Puppen, die in eine Nazi-Uniform gesteckt waren, Wehrmachtshelme, Orden, Abzeichen, Briefmarken und Postkarten. Die bei ihm gefundene Munition habe er problemlos bei einem Schießstand erworben, eine Airsoft-Pistole habe er sich als 18-Jähriger zugelegt.
Die Urteile
Am Ende fassten beide Südoststeirer dieselben Urteile aus: eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten, dazu jeweils eine Geldstrafe über 240 Tagessätze, verpflichtende Bewährungshilfe und ein gedenkpädagogischer Rundgang in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen. R. stimmte der Vernichtung der NS-Devotionalien zu, damit wolle er „nix mehr zu tun haben“.
Das Urteil gegen M.Z. ist rechtskräftig, jenes gegen J.R. war es zu Prozessende noch nicht, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben hatte.
Und der RFJ?
Auch nach der Hausdurchsuchung taucht Z. auf Fotos der FPÖ und der Freiheitlichen Jugend auf: im April 2024 bei einem lokalen Stammtisch, im Juli bei einer Bootsfahrt am Wörthersee. Auf der Website einer RFJ-Bezirksorganisation wird er nach wie vor (Stand 19.8.25) als Vorstandsmitglied geführt.
Wir danken prozess.report und „VON UNTEN – Das Nachrichtenmagazin auf Radio Helsinki“ für die Beobachtung des Prozesses gegen J.R. Die Angaben zum Prozess gegen M.Z. stammen von einer Auskunft der Medienstelle des Landesgerichts Graz. Über weitere Prozesse liegen „Stoppt die Rechten” keine Informationen vor.
➡️ Bericht der „Kleinen Zeitung” (26.6.25) über den Prozess von M.Z., jedoch ohne Erwähnung seiner parteipolitischen Zugehörigkeit: Einladung zur „Hitler-Party“, dazu eine Pizza mit Hakenkreuz aus Oliven
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