Angeklagt war am 11.6. am Landesgericht Ried nur die Wiederbetätigung. Die Körperverletzung hat sich die Justiz noch aufgespart, sie soll später am Bezirksgericht Schärding verhandelt werden. Medial war der Prozess gut besucht, es berichteten die „Oberösterreichischen Nachrichten“ (13.6.25), die „Kronen Zeitung“ (12.6.25) und „Heute“ (14.6.25).
Die OÖN starten ihren Artikel mit dem vornehmen Satz: „Der Ablauf einer Gerichtsverhandlung ist dem 38-Jährigen aus dem Bezirk Schärding nicht fremd.“ Das bezieht sich auf die sieben Vorstrafen, die Dominik S. schon hinter sich hat, wobei darunter eine unbedingte Haftstrafe von drei Jahren wegen schwerer Körperverletzung aufscheint. Die letzte einschlägige Vorstrafe liegt allerdings schon acht Jahre zurück.
Der Angeklagte, der mit Freunden gefeiert und dabei überreichlich Alkohol konsumiert hatte, soll mit seinem Halbbruder auf zwei andere Männer eingeschlagen haben, wobei er einen Österreicher mit einem ägyptischen Vater als „Kanake, Tschusch, Affe, Scheiß-Asylant“ beschimpft und schwer verletzt hat.
Der 23-Jährige erlitt durch die Schläge des Beschuldigten Verletzungen im Kopfbereich und musste genäht werden. „Ich habe versucht, mich zu schützen. So eine Gewalt habe ich noch nie erlebt. Ich kann es mir einfach nicht erklären, wie man so aggressiv werden kann”, schildert das Opfer im Zeugenstand. (nachrichten.at)
Eine Erklärung dafür lieferte der Angeklagte nicht. Auch nicht für das, was danach passierte und den eigentlichen Gegenstand der Verhandlung darstellte. Die herbeigeeilten Polizisten brüllte er mit „Heil Hitler! Ich lasse mich nicht ficken von der Polizei! Ich bin Österreicher!” an, was seine Festnahme allerdings nicht verhindern konnte.
Der als Zeuge einvernommene Lukas S. (31) lieferte keinen Beitrag zur Aufklärung, berief sich auf seine aktuell noch laufende Bewährungsfrist und danach auf seine damalige Trunkenheit. Aber da der Angeklagte ohnehin seine Schuld einbekannte und die (schriftlichen) Aussagen der Polizisten ebenfalls klar waren, fiel den Geschworenen die Beratung über die einzige Frage, die ihnen gestellt wurde („Ist Dominik S. schuldig nach dem Verbotsgesetz, indem er ‚Heil Hitler. Ich lasse mich nicht ficken von der Polizei! Ich bin Österreicher!‘ öffentlich äußerte“), nicht schwer: Alle stimmten für schuldig. Das bereits rechtskräftige Urteil: zwei Jahre Haft auf Bewährung.
Danke für die Prozessbeobachtung!
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