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Salzburg: Keine Trendumkehr bei Neonazi

Der Brau­nau­er Dani­el F. (22) weiß mitt­ler­wei­le schon, wie man sich vor Gericht prä­sen­tiert. Er stand schließ­lich am 19. Sep­tem­ber nicht zum ers­ten Mal wegen NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung vor Gericht. Am bes­ten ist es, wenn man reu­ig und gestän­dig ist und für den Rest die Alko­ho­li­sie­rung ver­ant­wort­lich macht. Gehol­fen hat es ihm nichts. Schon 2007 und nochmals […]

20. Sep 2013

Schon 2007 und noch­mals im Vor­jahr stand Dani­el F. wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht. Er war im Juli 2011 in der Salz­bur­ger Alt­stadt auf­ge­fal­len, als er bei einem Info-Stand für einen Ver­ein (wel­chen eigent­lich?) Spen­den für miss­brauch­te Kin­der und für Tier- und Umwelt­schutz sam­meln half. Pas­san­ten fie­len sei­ne ein­schlä­gi­gen Tat­toos (ein Hit­ler­pro­trät am Waden­bein, ein Haken­kreuz am Knö­chel usw.) auf, sie began­nen mit ihm dar­über und über den Holo­caust zu dis­ku­tie­ren. In der Dik­ti­on des Staats­an­walts: „Er hat den Holo­caust rela­ti­viert und Gas­kam­mern und Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger geleug­net.” (Kurier, 21.3.12, S. 19)

Bei der obli­ga­ten Haus­durch­su­chung nach der Anzei­ge wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung wur­den 24.000 Musik­da­tei­en, vie­le davon von Neo­na­zi-Bands wie „Land­ser“, gefun­den. Die Tex­te will Dani­el F. gar nicht beach­tet haben, „es war eher die Musik” (Kurier). Schon bei dem Pro­zess im Vor­jahr sprach er von einer Trend­um­kehr, die er mitt­ler­wei­le – nach der Lek­tü­re von Büchern über den Holo­caust – voll­zo­gen habe. Auch die Tat­toos woll­te er sich bald ent­fer­nen las­sen und mit sei­ner Freun­din eine Fami­lie grün­den. Vol­les Pro­gramm also. Das Schwur­ge­richt woll­te dem schon damals ein­schlä­gig Vor­be­straf­ten, der gera­de wegen ande­rer Delik­te eine Haft­stra­fe absol­vier­te, nicht glau­ben und ver­ur­teil­te ihn zu 24 Mona­ten Haft, davon sechs Mona­te unbe­dingt. Außer­dem erteil­te es ihm die Auf­la­ge, das KZ Maut­hau­sen zu besu­chen und dar­über einen Bericht zu schreiben.

Weder die Buch­lek­tü­re noch der Besuch von Maut­hau­sen haben bei Dani­el F. die ange­kün­dig­te „Trend­um­kehr“ bewirkt. Acht Tage nach dem Besuch des KZ Maut­hau­sen, den er mit sei­nem Bewäh­rungs­hel­fer absol­vier­te, häng­te er an der Ober­tru­mer Lan­des­stra­ße die deut­sche Reichs­kriegs­flag­ge mit Haken­kreuz auf und pro­du­zier­te sich mit dem „Hit­ler­gruß“. Auch Neo­na­zi-Musik wur­de bei ihm wie­der gefun­den. Als ihn der vor­sit­zen­de Rich­ter über die Ein­drü­cke sei­nes KZ-Besuchs befragt, spult der Ange­klag­te wie­der das vol­le Pro­gramm her­un­ter: „Furcht­bar“ sei es dort gewe­sen, ein „Wahn­sinn!“ (Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 20.9.13, S. 23) Für die Ent­fer­nung sei­ner Nazi-Tat­toos habe er lei­der noch nicht genü­gend Geld gespart usw.

Das Urteil lau­te­te dies­mal: zwei Jah­re unbe­dingt und Wider­ruf einer im Jahr 2007 bedingt aus­ge­spro­che­nen Haft­stra­fe wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung. Macht ins­ge­samt drei Jah­re unbe­ding­te Haft. Ob das Urteil bereits rechts­kräf­tig ist, geht aus dem Bericht der „Salz­bur­ger Nach­rich­ten“ nicht hervor.