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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Midgård-Leak: Pfuschender Verfassungsschutz und eine Verurteilung

Anfang Dezem­ber 2023 hat­te eine schwe­di­sche Anti­fa-Grup­pe die Kun­den­da­tei eines schwe­di­schen Neo­na­zi-Ver­sands gele­akt. 61 Namen aus Öster­reich waren in der ver­öf­fent­lich­ten Datei gelis­tet. Bei eini­gen gab’s als rechts­wid­rig ein­ge­stuf­te Haus­durch­su­chun­gen inklu­si­ve Tadel für den Ver­fas­sungs­schutz, ein Vor­arl­ber­ger wur­de kürz­lich verurteilt.

28. Aug. 2024
Karte der österreichischen Bestellungen aus dem Midgård-Leak (midgard.antifa.se)
Karte der österreichischen Bestellungen aus dem Midgård-Leak (midgard.antifa.se)

Mid­gård ist seit den 1990er-Jah­ren ein bedeu­ten­der Akteur in der Neo­na­zi-Musik­sze­ne, der zunächst als Laden­ge­schäft begann und spä­ter zum Online-Ver­kauf über­ging. Das Unter­neh­men steht in Ver­bin­dung mit der „Nor­dic Resis­tance Move­ment“ (NRM), einer Neo­na­zi-Grup­pie­rung, die in meh­re­ren skan­di­na­vi­schen Län­dern aktiv ist. Das Mid­gård-Leak ent­hüll­te die Iden­ti­tät und Bestell­his­to­rie von etwa 20.000 Kund*innen, dar­un­ter 61 aus Öster­reich, die zwi­schen 2017 und 2022 277 Ein­käu­fe getä­tigt hat­ten. Die Lis­te der öster­rei­chi­schen Bestel­ler liest sich zum Teil wie ein Who is Who der öster­rei­chi­schen Neo­na­zi-Sze­ne. Beson­ders flei­ßig wur­de aus der Stei­er­mark ein­ge­kauft: Gleich 19 Namen mit stei­ri­schen Adres­sen tau­chen auf der Kun­den­lis­te auf.

In Österreich verbotene Zeichen: Odalrune, Tiwaz/Tyr, Schwarze Sonne (Screenshot Midgård-Versand 15.8.24)
In Öster­reich ver­bo­te­ne Zei­chen: Odal­ru­ne, Tiwaz/Tyr, Schwar­ze Son­ne (Screen­shot Mid­gård-Ver­sand 15.8.24)

Rechtswidrige Hausdurchsuchungen und blinder Verfassungsschutz

Ent­schei­den des Ober­lan­des­ge­richts Graz (hier und hier) ist zu ent­neh­men, dass auf Basis eines Berichts des stei­ri­schen Ver­fas­sungs­schut­zes vom Jän­ner 2024 Haus­durch­su­chun­gen bei min­des­tens zwei alt­be­kann­ten Neo­na­zis ange­ord­net wur­den. Am 23. April, also mehr als vier Mona­te nach Ver­öf­fent­li­chung der Kun­den­da­tei, erhielt ein Gra­zer, der bereits bei Alpen-Donau aktiv war und bis jetzt bei ein­schlä­gi­gen Events und zuwei­len auch bei Neo­na­zi-Pro­zes­sen auf­taucht, Besuch von den Behör­den. Drei Tage spä­ter wur­de bei einem amts­be­kann­ten Neo­na­zi in einer Ort­schaft im Bezirk Graz-Umge­bung ange­klopft. Der OLG-Ent­scheid hält dazu fest: „Laut Zwi­schen­be­richt der Lan­des­po­li­zei­di­rek­ti­on Stei­er­mark, Lan­des­amt Staats­schutz und Extre­mis­mus­be­kämp­fung vom 29. April 2024 (ON 6) konn­ten die inkri­mi­nier­ten Daten­trä­ger (CDs) nicht auf­ge­fun­den wer­den, wobei A* auch bestritt, die­se bestellt zu haben.“

Bei­de Durch­su­chun­gen wur­den beein­sprucht und vom OLG Graz als rechts­wid­rig erklärt. Bemer­kens­wert sind zwei Pas­sa­gen in bei­den OLG-Entscheiden:

Eine Nach­schau auf der noch immer bestehen­den Home­page habe jedoch kei­ne Hin­wei­se auf offen­sicht­li­che Dar­stel­lun­gen von NS-Insi­gni­en (zB Haken­kreu­ze, schwar­ze Son­ne, Lebens­ru­ne usw) auf den CD- bzw Buch­hül­len erge­ben. Aus der bewil­lig­ten Anord­nung [zur Durch­su­chung; Anmk. SdR] ergibt sich nicht, wor­auf sich die Annah­me stützt, dass sich auf der Home­page [des Mid­gård-Ver­sands; Anmk. SdR] diver­se Dar­stel­lun­gen von NS-Insi­gni­en, wie etwa der Lebens­ru­ne finden.

Tat­sa­che ist, dass sich bereits auf der Start­sei­te des Ver­sands diver­se Sym­bo­le fin­den las­sen – vom Dezem­ber 2023 bis aktu­ell ist dort ein CD-Cover mit einem sti­li­sier­ten Haken­kreuz zu sehen. Auch der von „Stoppt die Rech­ten“ im Dezem­ber eher will­kür­lich ange­fer­tig­te Screen­shot zeigt ein CD-Cover mit einer „Schwar­zen Son­ne“, und die Ein­ga­be von „Schwar­ze Son­ne“ im Such­feld wirft sofort eine Rei­he von Tref­fern aus. Ein von „Stoppt die Rech­ten“ im Dezem­ber 2023 von der Start­sei­te abge­nom­me­nes PDF zeigt zudem die in Öster­reich ver­bo­te­ne Sig- und Tyr-Rune und ein CD-Cover mit Hit­ler-Zita­ten. Und als Drauf­ga­be: Auf dem Cover der vom Gra­zer bestell­ten CD ist eine sti­li­sier­te Lebens­ru­ne abgebildet.

CD-Cover mit Hitler-Zitaten (Screenshot Startseite Midgård-Versand 6.12.23)
CD-Cover mit Hit­ler-Zita­ten (Screen­shot Start­sei­te Mid­gård-Ver­sand 6.12.23)

Doch das OLG wird in bei­den Ent­schei­den mit sei­ner Kri­tik am Ver­fas­sungs­schutz noch deutlicher:

Im vor­lie­gen­den Fall gab es kei­ner­lei Anhalts­punk­te dafür, dass A* im Zusam­men­hang mit den inkri­mi­nier­ten CDs, deren Inhalt im Übri­gen außer durch den pau­scha­len Hin­weis auf Musik aus dem rechts­ra­di­ka­len/-extre­men Bereich im Bericht des Lan­des­am­tes Staats­schutz und Extre­mis­mus­be­kämp­fung Stei­er­mark vom 8. Jän­ner 2024 (ON 2) unkon­kre­ti­siert blieb, …

Kon­kret: Der Ver­fas­sungs­schutz hat es ver­ab­säumt, den neo­na­zis­ti­schen und damit even­tu­ell straf­ba­ren Cha­rak­ter der von den Durch­such­ten bestell­ten Ware – bei bei­den CDs des wegen Volks­ver­het­zung ver­ur­teil­ten Neo­na­zi Dani­el „Gigi“ Gie­se – darzustellen.

Treffer "Schwarze Sonne" (Screenshot Midgård-Versand 15.8.24)
Tref­fer „Schwar­ze Son­ne” (Screen­shot Mid­gård-Ver­sand 15.8.24)

Vorarlberger nach Midgård-Leak verurteilt

Ein 43-jäh­ri­ger Vor­arl­ber­ger aus dem Bezirk Dorn­birn hat nun für sei­ne Bestel­lung im Mid­gård-Ver­sand eine saf­ti­ge Rech­nung zu beglei­chen. Die Ermitt­lun­gen gegen ihn began­nen nach dem Leak, im Zuge einer Haus­durch­su­chung wur­de eini­ges gefun­den, was zu einer Ankla­ge nach dem Ver­bots­ge­setz (3g) und einem Pro­zess am Lan­des­ge­richt Feld­kirch führte.

Der Ange­klag­te mit Skin­head-Ver­gan­gen­heit hat­te einem Arbeits­kol­le­gen Bil­der von einer Haken­kreuz­fah­ne und einer Fels­wand mit einem Haken­kreuz geschickt. Zwi­schen 2004 und 2024, also zwan­zig Jah­re lang, konn­te der Vor­arl­ber­ger unbe­hel­ligt ein Tat­too mit einem SS-Toten­kopf auf sei­nem Unter­arm tra­gen und gele­gent­lich auch her­zei­gen. In sei­ner Woh­nung waren für Gäs­te sicht­bar NS-Devo­tio­na­li­en wie ein CD-Cover mit einem Haken­kreuz und eine Wein­fla­sche mit der Auf­schrift „Füh­rer­wein“ und einem Bild von Adolf Hitler.

Der Ver­such des Ver­tei­di­gers, eine Diver­si­on für sei­nen gestän­di­gen Man­dan­ten zu erwir­ken, schei­ter­te. Der Unter­län­der wur­de ein­stim­mig in allen vier Ankla­ge­punk­ten für schul­dig befun­den und zu einer beding­ten Haft­stra­fe von fünf Mona­ten und einer unbe­ding­ten Geld­stra­fe über 8.100 Euro ver­ur­teilt, was in Kom­bi­na­ti­on acht Mona­ten Haft ent­spricht. Der Mann, der über ein Net­to­ein­kom­men von 3.000 Euro ver­fügt, akzep­tier­te das bereits rechts­kräf­ti­ge Urteil. (Quel­le: neue.at, 13.8.24)

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Steiermark | Verbotsgesetz | Verfassungsschutz | Vorarlberg | Wiederbetätigung

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