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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 6 Minuten

Eine Nazi-Gelegenheitsperson als Hauptbelastungszeuge

Was für eine Vor­ge­schich­te! Was für ein Pro­zess! Vor dem Lan­des­ge­richt Leo­ben wur­de an zwei Tagen die­ser Woche ver­han­delt, was sich vor 13 Jah­ren in Graz ereig­net hat. Ein Spreng­stoff­an­schlag auf eine Flücht­lings­un­ter­kunft, des­sen Täter zumin­dest zehn Jah­re unent­deckt geblie­ben sind. Und nun ein Pro­zess, der vor Unglaub­lich­kei­ten nur so strotzt.

23. Dez. 2023
Prozess Leoben 19.12.23: die Angeklagten (© SdR)
Prozess Leoben 19.12.23: die Angeklagten (© SdR)

Begin­nen wir mit dem Pro­zess, der noch nicht abge­schlos­sen ist, son­dern im Neu­en Jahr fort­ge­setzt wer­den soll. Vor dem Lan­des­ge­richt Leo­ben muss­ten sich am 19. und 20. Dezem­ber drei Män­ner wegen des Ver­dachts ver­ant­wor­ten, in der Nacht auf den 11. Sep­tem­ber 2010 im natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Sin­ne einen Spreng­stoff­an­schlag auf eine Flücht­lings­un­ter­kunft der Cari­tas am Ran­de von Graz ver­übt zu haben. Ver­han­delt wird also nach § 3f und 3g des Ver­bots­ge­set­zes. Die Straf­an­dro­hung bei die­ser Delikts­la­ge ist harsch, auch wenn zwei der Ange­klag­ten damals noch Jugend­li­che waren und Stra­fen des­halb mil­der aus­fal­len würden.

Prozess Leoben 19.12.23: die Angeklagten (© SdR)
Pro­zess Leo­ben 19.12.23: die Ange­klag­ten (© SdR)

Wer sind nun die Angeklagten? 

Alle drei Ange­klag­ten gehör­ten zum Tat­zeit­punkt einer rechts­extre­men Bla­se an, die sich vor­zugs­wei­se in der „Sil­va­n­ab­ar“ getrof­fen hat, die von der dama­li­gen Jugend­re­fe­ren­tin der FPÖ Maria­zel­ler­land, Sil­va­na Wall­mann, geführt wur­de. Eini­ge in die­ser Bla­se nann­ten sich die „Skin­heads Stei­er­mark“, und waren deut­lich natio­nal­so­zia­lis­tisch ori­en­tiert. Wer von den Ange­klag­ten dazu gehör­te, ist strit­tig. Sicher ist, dass Han­nes P. der fak­ti­sche Chef der „Skin­heads Stei­er­mark“ war. Er ist – wie eini­ge mut­maß­li­che ande­re Mit­glie­der oder Akti­vis­ten die­ser Grup­pe auch – nicht ange­klagt, son­dern ein­fa­cher Zeu­ge, taucht im Pro­zess völ­lig über­ra­schend aber noch in einer ande­ren Rol­le auf. Auf der Ankla­ge­bank müs­sen sich ver­ant­wor­ten: Sebas­ti­an K. (29) als mut­maß­li­cher Haupt­tä­ter, Tobi­as W. (28) als Bestim­mungs­tä­ter und Klaus E. (32) als Bei­trags­tä­ter. Neben dem Haupt­de­likt, dem Spreng­stoff­an­schlag auf das Flücht­lings­heim (§ 3f Ver­botsG), wird allen drei Ange­klag­ten auch NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g vorgeworfen.

Warum so spät?

Wenn ein Vor­fall bzw. meh­re­re mit ihm zusam­men­hän­gen­de Delik­te erst 13 Jah­re spä­ter in einer Gerichts­ver­hand­lung geklärt wer­den sol­len, stößt die­ses Vor­ha­ben natur­ge­mäß an Gren­zen: Erin­ne­rungs­lü­cken und Unge­nau­ig­kei­ten tun sich auf. Zudem wur­den die mut­maß­li­chen Täter erst nach zehn Jah­ren ent­deckt – wie es scheint durch einen selt­sa­men Zufall. 2020 ermit­tel­te der stei­ri­sche Ver­fas­sungs­schutz gegen die Ver­an­stal­ter und Teilnehmer*innen eines Neo­na­zi-Kon­zerts im stei­ri­schen Mürz­tal. St. Bar­ba­ra, wo das Kon­zert 2018 statt­ge­fun­den hat­te, ist nicht weit von Maria­zell ent­fernt – fast eine Nach­bar­ge­mein­de. Nahe­lie­gend ist, dass die Maria­zel­ler Neo­na­zis da mitmischten.

Was war da los in Mariazell?

Eine zen­tra­le Rol­le spiel­te damals Han­nes P., der sich spä­ter vor Gericht ver­ant­wor­ten muss­te und wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt wur­de. Es war nicht das ers­te Neo­na­zi-Kon­zert in der Gegend, bei dem er mit­ge­mischt hat­te. 2007 gab die Nazi-Band „Agi­ta­tor“ in der „Sil­va­n­ab­ar“ in Maria­zell ein Kon­zert, bei dem Han­nes P. die Fäden gezo­gen haben soll. Damals wur­den ihm Ver­bin­dun­gen zu den „Ham­mers­kins“ nach­ge­sagt, bis sich her­aus­stell­te, dass er auf einer (gehack­ten) Adres­sen­lis­te von „Blood & Honour“ (B&H) regis­triert war. Über­haupt: Diver­se Hacks erge­ben ein ungüns­ti­ges Bild von Han­nes P.. 2011 scheint er auf der Lis­te von „ISD-Records” auf, beim jüngs­ten Hack des schwe­di­schen Mid­gård-Ver­sands scheint sein Name eben­falls in der Kun­den­da­tei auf. Das passt nicht ganz zu sei­ner Erzäh­lung vor Gericht, wonach er seit der Haus­durch­su­chung 2018 mit der NS-Sze­ne und Ideo­lo­gie abge­schlos­sen habe.

Han­nes P. war auch ein­mal Funk­tio­när der FPÖ, und zwar in sei­ner Blü­te­zeit als Neo­na­zi, in der er auch noch eine Mail-Adres­se mit der „88“ zur leich­te­ren Iden­ti­fi­zie­rung hat­te. Damals war er stell­ver­tre­ten­der Orts­grup­pen-Obmann der FPÖ im Maria­zel­ler­land und sein Nazi-Spe­zi, Domi­nik U., war damals stell­ver­tre­ten­der Schrift­füh­rer. Der trug die „88“ auf dem T‑Shirt herum.

Es gab also in und um Maria­zell, also dort, wo eigent­lich katho­li­sche Fröm­mig­keit zu erwar­ten wäre, eine beacht­li­che brau­ne Sze­ne, die sich in der FPÖ und beson­ders in der „Sil­va­na-Bar“ gut auf­ge­ho­ben fühl­te. Dort traf man sich, dort mar­schier­ten die brau­nen Spe­zis von den „Skin­heads Stei­er­mark“ auch schon mal im ein­heit­li­chen Dress auf, spiel­ten Nazi-Musik, zeig­ten sich den Hit­ler­gruß und bespra­chen ihre Aktivitäten.

Der in Leo­ben Haupt­an­ge­klag­te, Sebas­ti­an K., woll­te da auch dabei sein. Der Zweit­an­ge­klag­te, Tobi­as W., war schon dabei. Obwohl im Tat­zeit­raum erst 15, hat­te er einen mäch­ti­gen Pro­te­gé, sei­nen Halb­bru­der Han­nes P., der ihm den Zutritt zur Bar ver­schaff­te und auf ihn, so P., „auf­pass­te“. Das ent­lock­te der Rich­te­rin die leicht süf­fi­san­te Fest­stel­lung: „Na toll, ein Nazi passt auf einen ande­ren Nazi auf!“

vermeintlicher Hitlergruß in der "Silvanabar" in Mariazell (©MayDay Graz)
mut­maß­li­cher Hit­ler­gruß in der „Sil­va­n­ab­ar” in Maria­zell (©May­Day Graz)

Was ist eine Nazi-Gelegenheitsperson?

Wir spa­ren jetzt die etwas wir­re Erzäh­lung des Erst­an­ge­klag­ten um den Tat­ab­lauf und sei­ne Ver­ant­wor­tung dafür aus. Sei­ne Geständ­nis­se hat er näm­lich schon eben­so oft wider­ru­fen wie sei­ne Demen­tis. Was uns zunächst inter­es­siert: Wie kam es dazu, dass aus den zehn Jah­re lang unbe­kann­ten Tätern 2020 plötz­lich nament­lich bekann­te Per­so­nen wurden?

Der Zeu­ge vom Ver­fas­sungs­schutz klärt das am zwei­ten Ver­hand­lungs­tag in sei­ner Befra­gung auf. Nach­dem ihn die Rich­te­rin ermahn­te, dass er den Namen des wich­tigs­ten Belas­tungs­zeu­gen nicht ver­schwei­gen kön­ne, der den bis­lang unbe­kann­ten mut­maß­li­chen Täter auf einem Foto vom Tat­ort iden­ti­fi­ziert hat­te, nann­te er den Namen des Belas­tungs­zeu­gen: Han­nes P.! Die Rich­te­rin, etwas ent­geis­tert, zum Ver­fas­sungs­schüt­zer: „Das ist nicht Ihr Ernst, oder?“

Han­nes P. war näm­lich kurz zuvor von der Rich­te­rin ein­ver­nom­men wor­den, hat­te aber sei­ne wesent­li­che Rol­le als Haupt­be­las­tungs­zeu­ge dabei ele­gant ver­schwie­gen. Was in der Befra­gung des Zeu­gen vom Ver­fas­sungs­schutz folg­te, war dann aber gleich mehr­fach geeig­net, nicht nur die Rich­te­rin aus der Fas­sung zu brin­gen. Wir kon­zen­trie­ren uns auf die wich­tigs­te Passage:

Rich­te­rin: War der P. ein V‑Mann für Sie?
Ver­fas­sungs­schüt­zer: Sowas in der Art. V‑Mann ist über­trie­ben. Es war eine Gele­gen­heits­per­son. Durch die Ein­ver­nah­men hab ich einen guten Zugang zu ihm gehabt. Es hat sich eine gute, respekt­vol­le Gesprächs­ba­sis zwi­schen uns auf­ge­baut.

Es folgt dann etwas spä­ter eine neu­er­li­che Ein­ver­nah­me von Han­nes P., dem wohl wich­tigs­ten Neo­na­zi aus der Maria­zel­ler-Nazi-Par­tie, der mit sei­nen Infor­ma­tio­nen an den Ver­fas­sungs­schüt­zer die Ankla­ge ins Rol­len gebracht, den Erst­an­ge­klag­ten spä­ter aber bedroht hat, wenn er wei­ter den Zweit­an­ge­klag­ten, also den Bru­der von Han­nes P. belaste.

Nach dem Wider­ruf des Geständ­nis­ses, dem Outing des Haupt­be­las­tungs­zeu­gen und vie­len Unge­reimt­hei­ten beschloss die Rich­te­rin, die Ver­hand­lung nicht wie vor­ge­se­hen am zwei­ten Tag zu been­den, son­dern zu ver­ta­gen. Drei Jah­re hat­te es nach dem ers­ten Geständ­nis des Sebas­ti­an K. bis zu die­sem Pro­zess gebraucht. Nun scheint man wie­der von vor­ne begin­nen zu müs­sen. Das hin­ter­ließ nicht nur unse­re Prozessbeobachter*innen fassungslos!

Facebook-Posting von Hannes P. über den Verfassungsschutz: "So lange die gleichen unfähigen Beamten (einziges Einstellungskriterium - man muss das richtige Parteibuch haben) im Dienst bleiben wird sich; außer dem Namen, nichts ändern!"
Face­book-Pos­ting von Han­nes P. über den Verfassungsschutz

Dan­ke an prozess.report, „Doku Ser­vice Stei­er­mark“ und „Von Unten“ für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Blood & Honour/Combat 18 | FPÖ | Hitlergruß | Neonazismus/Neofaschismus | Rechtsterrorismus | Steiermark | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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