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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Der sexuell auffällige Ex-FPÖ-Gemeinderat

Das muss man sich geben: Im Okto­ber 2022 wur­den fast alle Mandatar*innen des Gra­zer FPÖ-Gemein­de­rats­klubs aus der FPÖ aus­ge­schlos­sen, weil sie den der Mit­tä­ter­schaft am Gra­zer FPÖ-Kor­rup­ti­ons­skan­dal beschul­dig­ten Finanz­re­fe­ren­ten und Gemein­de­rat Roland Lohr aus dem Klub aus­ge­schlos­sen hat­ten und nicht wie­der in der Gemein­de­rats­frak­ti­on auf­neh­men woll­ten. Jetzt stand der Ex-FPÖ-Gemein­de­rat Lohr vor dem Lan­des­ge­richt Graz, weil er sich zahl­rei­che kin­der­por­no­gra­fi­sche Bil­der aus dem Netz her­un­ter­ge­la­den hatte.

29. Aug. 2024
Landesgericht Graz
Landesgericht Graz

Ange­klagt war Lohr, der erst im März die­ses Jah­res sein Man­dat als Gra­zer Gemein­de­rat zurück­ge­legt hat­te, wegen Para­graf 207a Straf­ge­setz­buch: „Bild­li­ches sexu­al­be­zo­ge­nes Kin­des­miss­brauchs­ma­te­ri­al und bild­li­che sexu­al­be­zo­ge­ne Dar­stel­lun­gen min­der­jäh­ri­ger Personen“

Ex-FPÖ-Gemeinderat: Kein Vergleich mit Teichtmeister?

Auch der Schau­spie­ler Flo­ri­an Teicht­meis­ter muss­te sich wegen die­ses Para­gra­fen im Herbst 2023 vor Gericht ver­ant­wor­ten. Die FPÖ hat den Fall Teicht­meis­ter zum Anlass für eine wil­de Kam­pa­gne vor und nach dem Pro­zess genom­men und hef­tig die angeb­li­che „Kuschel­jus­tiz“ kri­ti­siert. Teicht­meis­ter war wegen des Besit­zes einer Unmen­ge von Datei­en, die auch sexu­el­len Miss­brauch mit teils sehr bru­ta­len Ver­ge­wal­ti­gungs­phan­ta­sien an unmün­di­gen Kin­dern zei­gen, zu zwei Jah­ren beding­ter Haft­stra­fe und stren­gen the­ra­peu­ti­schen Auf­la­gen ver­ur­teilt wor­den. Der Unter­schied war nicht nur die Men­ge der Bil­der, son­dern vor allem, dass sich Teicht­meis­ter schul­dig bekann­te und reu­ig zeig­te, wäh­rend sich Lohr im Pro­zess am 23. August nicht schul­dig bekann­te und auf Fra­gen der Rich­te­rin ziem­lich pat­zig ant­wor­te­te. Ein wei­te­rer Unter­schied: Von der FPÖ war in der Cau­sa Lohr kein Ton zu hören.

2022: FPÖ-Spitzen für Lohr

Dabei hät­te die FPÖ vie­le gute Grün­de, sich öffent­lich mit ihrer Hal­tung zu Lohr aus­ein­an­der­zu­set­zen. Als im Okto­ber 2022 der Gra­zer FPÖ-Finanz­skan­dal bekannt wur­de, waren zwar die dama­li­gen zwei Haupt­be­schul­dig­ten, FPÖ-Vize­bür­ger­meis­ter Mario Eustac­chio und FPÖ-Klub­chef Armin Sip­pel, aus den öffent­li­chen Funk­tio­nen aus­ge­schie­den. Roland Lohr blieb Gemein­de­rat und woll­te es auch wei­ter blei­ben, als ihm, dem dama­li­gen Finanz­re­fe­ren­ten, zumin­dest Mit­wis­ser­schaft vor­ge­wor­fen wur­de. Mit Mehr­heit wur­de Lohr des­halb aus dem FPÖ-Gemein­de­rats­klub aus­ge­schlos­sen. Die FPÖ-Spit­zen woll­ten aber den Ver­bleib von Lohr und schlos­sen des­halb jene aus der Par­tei aus, die Lohr aus dem Gemein­de­rats­klub aus­ge­schlos­sen hat­ten: FPÖ-Obmann Kickl höchst­per­sön­lich die FPÖ-Stadt­par­tei­che­fin und der Lan­des­par­tei­ob­mann Kuna­sek den Klub­chef im Gemeinderat.

„Par­tei­schä­di­gend“ nann­te die FPÖ den Aus­schluss von Lohr aus dem FPÖ-Gemein­de­rats­klub! In den dar­auf­fol­gen­den sehr tur­bu­len­ten Tagen für die Gra­zer FPÖ kam es zu wei­te­ren Aus­schlüs­sen und Aus­trit­ten, der Bil­dung eines neu­en „Kor­rup­ti­ons­frei­en Gemein­de­rats­klubs“ und – Über­ra­schung! – auch zum Aus­tritt von Lohr aus der FPÖ.

Bei­de, die FPÖ und Lohr selbst, wer­den wohl geahnt haben, war­um. Anfang Dezem­ber 2022 stand näm­lich fest, dass bei den Haus­durch­su­chun­gen im Okto­ber 2022, die wegen des FPÖ-Finanz­skan­dals ver­an­lasst wor­den waren, auch NS-Mate­ri­al („übels­te Nazi-Lite­ra­tur“, so der His­to­ri­ker Gerald Lam­precht) bei zwei Per­so­nen gefun­den wur­de. Eine davon war Lohr, der aber erst im März 2024 sein Man­dat als „wil­der“ Gemein­de­rat „aus per­sön­li­chen Grün­den“ zurücklegte.

Keine Schuldeinsicht

Die „per­sön­li­chen Grün­de“ fan­den ihre Erklä­rung in dem Fund von sexu­el­len Dar­stel­lun­gen von unmün­di­gen (7–14) und mün­di­gen (14–18) Min­der­jäh­ri­gen, die bei der Haus­durch­su­chung zwar sicher­ge­stellt, zunächst aber nicht „bemerkt“ wor­den waren. Wie es mög­lich sein kann, dass eine doch nicht so klei­ne Anzahl an por­no­gra­fi­schen Bild­da­tei­en in der Aus­wer­tung zunächst nicht „bemerkt“ wor­den sei­en, wur­de daher auch die auf­merk­sa­me Poli­zei­in­spek­to­rin, die erst heu­er mit der Sich­tung des Mate­ri­als beauf­tragt wor­den war, von der Rich­te­rin gefragt. Die konn­te es sich nur mit der gro­ßen Men­ge des Mate­ri­als erklä­ren. Als sie aber 353 Bild­da­tei­en mit sexu­el­len Dar­stel­lun­gen von unmün­di­gen Kin­dern gefun­den hat­te, war Feu­er am Dach.

Um die Dimen­sio­nen abzu­klä­ren: Ins­ge­samt wur­den mehr als 24.000 por­no­gra­fi­sche Bild­da­tei­en bei Lohr gefun­den, davon betref­fen mehr als 2.000 sexu­el­le Dar­stel­lun­gen mün­di­ger Min­der­jäh­ri­ger und 353 sexu­al­be­zo­ge­nen Kin­des­miss­brauch. Auf sei­nem Lap­top hat­te Lohr Tei­le der Datei­en gelöscht, sie aber auf einen USB-Stick über­tra­gen, weil, wie er in der Ver­hand­lung erklär­te, er sie spä­ter viel­leicht noch ein­mal schau­en woll­te, ob etwas „inter­es­sant“ ist. Auf die Fra­ge der Rich­te­rin, was er mit „inter­es­sant“ mei­ne, fiel ihm nur ein „was Span­nen­des“. Ab 2010 habe er sich die­se por­no­gra­fi­schen Datei­en aus dem Netz her­un­ter­ge­la­den, warf ihm die Ankla­ge vor.

Roland Lohr (mitte links, 2. Reihe mit Haube und Brille) 2016 bei einer Identitären-Demo, die in Reaktion auf die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht in Köln organissiert wurde. Damals hatte Lohr bereits Missbrauchsdarstellungen auf seinen Computer geladen. (Screenshot Website FPÖ-Stmk)
Roland Lohr (mit­te links, 2. Rei­he mit Hau­be und Bril­le) 2016 bei einer Iden­ti­tä­ren-Demo, die in Reak­ti­on auf die sexu­el­len Über­grif­fe in der Sil­ves­ter­nacht in Köln orga­nis­siert wur­de. Damals hat­te Lohr bereits Miss­brauchs­dar­stel­lun­gen auf sei­nen Com­pu­ter gela­den. (Screen­shot Web­site FPÖ-Stmk)

Der Ange­klag­te, der sich nicht schul­dig bekann­te, woll­te mit aben­teu­er­li­chen Erklä­run­gen gel­tend machen, dass eigent­lich alles in Ord­nung sei damit. Für ihn sei­en „Teens“ im Por­no­zu­sam­men­hang 18–19-Jährige. Auf die Nach­fra­ge der Rich­te­rin, ob er denn wis­se, dass auch 13-Jäh­ri­ge „Teens“ sei­en, ant­wor­te­te er: „Ist mir schon klar, dass das im Eng­li­schen so ist.“

Auf die Fest­stel­lung der Rich­te­rin, dass unter „boys“ wohl jün­ge­re Män­ner zu ver­ste­hen sind, wider­sprach er mit der wenig ori­gi­nel­len Aus­re­de, dass man ja auch in Part­ner­schaf­ten sage: „That’s my boy.“ Für die fast 500 Bild­da­tei­en, die geschlecht­li­che Hand­lun­gen von Min­der­jäh­ri­gen zei­gen, fand er die bereits aus­ge­lutsch­te Aus­re­de, dass ihm die wohl „hin­ein­ge­rutscht“ sein müssten.

Weil ihm im April 2023 der USB-Stick mit den Datei­en wie­der aus­ge­hän­digt wor­den war, habe er ange­nom­men, dass eh alles legal sei. Bei der Rich­te­rin ver­fing die­se Recht­fer­ti­gung nicht. Als sie ihm (nicht für das Publi­kum sicht­bar) Bild­da­tei­en mit offen­sicht­lich sehr jun­gen Mäd­chen zeig­te, ent­spann sich der fol­gen­de sym­pto­ma­ti­sche Wortwechsel:

Rich­te­rin ®: „Ist die­se Dar­stel­le­rin für sie volljährig?“
Ange­klag­ter (A): „Das fällt mir sehr schwer ein­zu­schät­zen, es gibt ja Frau­en, die sehen älter aus.“
R: „Und die?“
A: „Ich hät­te gesagt …18 Jahre.“
R: „Und das Mädchen?“
A: „Joa … na … viel­leicht sieht man‘s heu­te anders. Aber damals bin ich davon aus­ge­gan­gen, dass die Dar­stel­le­rin über 18 ist.“
R: „Na, auch für Lai­en ist die nicht über 18, da muss man schon einen Seh­feh­ler haben. Sie fin­den, sie ist über 18?“
A: „Zumin­dest in die­ser Alters­span­ne.“

2024: FPÖ schweigt zu Lohr

Half alles nichts. Das Urteil – sechs Mona­te bedingt und eine Geld­stra­fe von ins­ge­samt 14.400 Euro – war bei Ver­hand­lungs­schluss noch nicht rechts­kräf­tig, weil sich Ankla­ge und Ver­tei­di­gung Bedenk­zeit erba­ten. Von der FPÖ gab es auch nach dem Urteil gegen den lang­jäh­ri­gen Ex-FPÖ-Gemein­de­rat kei­ne Reaktion.

P.S.: Die 2.587 (!) digi­ta­len Schrift­stü­cke mit NS-Mate­ri­al führ­ten zu kei­ner Ankla­ge, weil dem Ex-FPÖ-Gemein­de­rat nicht nach­ge­wie­sen wer­den konn­te, dass er die Datei­en an ande­re wei­ter­ge­ge­ben hat.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

➡️ derstandard.at (23.8.24): Ex-FPÖ-Poli­ti­ker wegen Kin­des­miss­brauchs­ma­te­ri­als verurteilt

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Schlagwörter: FPÖ | Missbrauch/Missbrauchsdarstellungen | Rechtsextremismus | Steiermark

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