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Lesezeit: 5 Minuten

Politik gegen die Menschen V: ArbeitnehmerInnschutz im Visier der FPÖ

… „mit Arbeitnehmerschutzverordnungen, Arbeitsinspektionsgesetzen, Steuergesetzen und anderen Vorschriften überschüttet“ …

1. Juni 2011

„Arbeitnehmerschutz mit Augenmaß“ forderte die FPÖ in einem Entschließungsantrag im Nationalrat im September 1997. Welches Maß sich die FPÖ als Richtschnur wünscht, machte sie kurz zuvor deutlich: „Änderung aller Regelungen im Bereich des gesamten Arbeitnehmerschutzes, die eine … unverhältnismäßig große Belastung für die Betriebe darstellen“. Sicherheitshalber seien alle diese Regelungen „umgehend bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderungen auszusetzen.“

Der Kampf gegen den ArbeitnehmerInnenschutz bestimmt seit vielen Jahren die Politik der FPÖ und war leider bisweilen auch erfolgreich. So gelang es der FPÖ etwa, eine Verlängerung der Nachtarbeitszeit für Jugendliche durchzusetzen.

Die FPÖ-Abgeordnete Mares Rossmann, wohl kaum zufällig eine Lokalbesitzerin, brachte 1996 einen Antrag in den Nationalrat ein, mit dem die Arbeitszeit von Lehrlingen im Gastgewerbe in der Nacht um eine Stunde verlängert werden sollte, weil die Einführung der Sommerzeit ja eine Zeitverschiebung mit sich gebracht habe. An sich nichts als eine Skurrilität, die im Nationalrat auch keine Zustimmung erhielt. Umgesetzt wurde diese „Skurrilität“ jedoch im Jahr 2000 gleich in den ersten Wochen der Blau-Schwarzen Regierung; und zwar auf eine Art und Weise, die nicht nur eine längere Nachtarbeitszeit für Lehrlinge im Gastgewerbe nach sich zog, sondern für alle Lehrlinge. Diese Verlängerung begründete der damalige FPÖ-Klubintellektuelle Patrik Ortlieb mit den Worten: „Es geht ausschließlich darum, dass das Ausbildungsziel erreicht wird. Das muss gewährleistet sein, zum Wohle unserer Jugend und auch zum Wohle der Wirtschaft! Deshalb stimmen wir von den Regierungsfraktionen dieser Gesetzesänderung diskussionslos zu. Danke.“

Eine Antwort auf die Frage, welche besonderen Ausbildungsziele im Gastgewerbe nur nach 22 Uhr erreicht werden können, blieb Ortlieb übrigens schuldig.

Die Arbeitsweise der FPÖ ist mit diesem Beispiel wunderbar dokumentiert: In einem kleinen Teilbereich eine Verschlechterung für ArbeitnehmerInnen fordern und diese dann – nach Möglichkeit – für alle umsetzen.

Aber sage niemand, er oder sie hätte das nicht gewusst oder nicht wissen können: Bereits in der Parlamentsdebatte um den Ursprungsantrag hatte die FPÖ-Abgeordnete Haller klargemacht, worum es der FPÖ geht:

Ich aber glaube, es ist vor allem auch ein legales Recht des Unternehmers, des Lehrherrn, Lehrlinge dann einsetzen zu wollen, wenn die Arbeit anfällt. Es soll ja bitte wirklich nicht so sein, daß er nur dazu da ist, Lehrlinge heranzubilden. (…) Ich glaube, daß man hinsichtlich dieses Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetzes (…) angesichts der Tatsache, daß es heute in der Praxis so aussieht, daß Jugendliche am ersten Schultag in der Berufsschule dahin gehend informiert werden, was sie nicht tun dürfen (…) wirklich einmal nachdenken muß, ob diese Verordnung nicht in gewissen Bereichen überzogen.

Noch klarer geht es ja wohl kaum: Wenn also Menschen (in diesem Fall Lehrlinge) über ihre Rechte aufgeklärt werden, dann ist das für die FPÖ also ein Grund, diese Rechte für „überzogen“ zu erklären.

Aber ist die FPÖ des Jahres 1997 und 2000 überhaupt noch die FPÖ des Jahres 2011? Ist es nicht so, dass die PolitikerInnen der Generation Haider zum BZÖ abgewandert sind und die heutige FPÖ nicht für die „Sünden“ der Vergangenheit zur Verantwortung gezogen werden kann?

Nein, es ist nicht so! Mares Rossmann, die Frontfrau der Nachtarbeitsverlängerung für Jugendliche, ist heute FPK-Abgeordnete in Kärnten und reumütig mit Herrn Scheuch zur FPÖ zurückgekehrt. Die ehemalige FPÖ-Abgeordnete Haller ist auch heute noch in der FPÖ und Mitglied des Bezirksparteivorstandes Kufstein in Tirol, und dann sind da noch jene FPÖ-Abgeordneten, die der Verlängerung der Nachtarbeitszeit für Lehrlinge im Jahr 2000 ihre Stimme gegeben haben. Unter ihnen ein Mann, von dem sich die FPÖ wohl schwerlich distanzieren kann: Martin Graf. Der heute wegen seiner Mitgliedschaft in der rechtsextremistischen Burschenschaft Olympia schwer kritisierte Dritte Präsident des Nationalrats hat sich im Jahr 2000 in einer namentlichen Abstimmung ausdrücklich für längere Nachtarbeitszeiten für Jugendliche ausgesprochen. Nicht ganz uneigennützig. Graf war zu diesem Zeitpunkt nämlich auch „stiller Gesellschafter“ eines Unternehmens, das Lokale betrieb.

Aber auch in der jüngsten Vergangenheit machten FPÖ-Funktionäre und Funktionäre FPÖ-naher Organisation kein Hehl daraus, was sie vom ArbeitnehmerInnenschutz halten. Im Jahr 2009 forderte der Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender „Notgesetze“, um „Unternehmerkillergesetze (…) außer Kraft zu setzen.“ Politik und Sozialpartner sollten „in Karenz geschickt werden“:

Aufgrund der nicht mehr reparierbaren Vertrauenskrise in die Politik verlangen wir vom Parlament den Beschluss eines Notgesetzes. Den Betrieben muss erlaubt sein, eigenständig und ohne Einfluss der Sozialpartner und der Politik, einzig und allein im Einvernehmen mit allen im Betrieb Betroffenen, maßgeschneiderte Überlebensstrategien zu treffen und umzusetzen.

Schon der Begriff „Notgesetz“ schockte ob seiner Intention, demokratisch gewählte Einrichtungen außer Kraft zu setzen. In der Praxis forderte der RFW damit aber etwa auch die Aufhebung von Kollektivverträgen, Arbeitsschutznormen und demokratische Mitbestimmung.

Zwei Jahre zuvor machte der oberösterreichische RFW-Obmann klar, was er von ArbeitnehmerInnenschutz hält:

Das Wirtschaftsleben ist voller Auflagen und Vorschriften, die die Betriebe in ein Korsett zwingen. Unternehmer leisten für den Staat unbezahlte Arbeit, z.B. Lohnverrechnung, und werden dazu noch mit Arbeitnehmerschutzverordnungen, Arbeitsinspektionsgesetzen, undurchsichtigen Steuergesetzen und vielen anderen Vorschriften überschüttet. (Quelle: rfw-daten.com)

Ähnlich schockiert scheint auch der steirische RFW darüber zu sein, dass sich Unternehmen an Gesetze halten müssen: 2010 beschwerte er sich in einer Aussendung an Tourismusunternehmen, dass es zu den Aufgaben armer, überforderter UnternehmerInnen zähle, „Hygienemaßnahmen zu kontrollieren, die Weisungen des Arbeitsmediziners zu befolgen, die Arbeitsaufzeichnungen zu führen.“

Serie „Politik gegen die Menschen“

  • Teil I: FPÖ will Zehntausenden die Krankenversicherung streichen
  • Teil II: FPÖ für Kinderarbeit und sexuelle Belästigung – oder einfach nur völlig inkompetent?
  • Teil III: Die FPÖ im Kampf gegen den Sozialstaat: „Gastarbeiter“ prügeln und alle treffen
  • Teil IV: FPÖ für Lohn- und Sozialdumping
  • Teil V: ArbeitnehmerInnschutz im Visier der FPÖ
  • Teil VI: Alter Essig in neuen Schläuchen: FPÖ-Hetze gegen arbeitslose Menschen
  • Teil VII: Studierende sollen für FPÖ-Rassismus bestraft werden
  • Teil VIII: FPÖ-Volkssport: rassistische Hassmails als Basis politischer Arbeit
  • Teil IX: Freiheitliche fordern: Mit der Freiheit muss Schluss gemacht werden!
  • Teil X: FPÖ: Soziale Heimatpartei der armen ImmobilienmaklerInnen
  • Teil XI: FPÖ gegen MieterInnen

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