Anfang Februar 2011 beschimpfte in einem Lienzer Lokal die Begleiterin eines amtsbekannten und mehrfach wegen Körperverletzung und Wiederbetätigung verurteilten Neonazi einen jungen Osttiroler mit den Worten: „Scheiß Neger, hör auf, unsere österreichischen Frauen zu verführen” und schüttete ihm ihr Bierglas ins Gesicht. Der Neonazi stürzte sich anschließend auf den jungen Osttiroler und schlug ihn zu Boden. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Begleiterin dem Afro-Österreicher auch Fußtritte versetzte, als dieser am Boden lag. Dem jungen Osttiroler gelang es allerdings, den schlägernden Neonazi seinerseits zu Boden zu ringen. Der auf dem Boden liegende und mit Armsperre fixierte Neonazi trat aber weiter mit den Füßen, worauf er offensichtlich einen Schlag erhielt. Und der soll nicht gerechtfertigt sein? Zitat aus der „Tiroler Tageszeitung“ zum Richterspruch: „Dieser sei zwar in einem Nachtlokal unschuldig angegriffen worden, habe aber bei seinen Abwehrhandlungen mindestens ‚einen bedingten Verletzungsvorsatz’ gegenüber seinem Kontrahenten gehabt und diesen im Gesicht verletzt.“ (Tiroler Tageszeitung, 1.6.2011).
Das Resultat dieser richterlichen Einschätzung: Der unschuldig Angegriffene wird zu einer Geldstrafe von 320 Euro verurteilt, die Hälfte davon bedingt auf drei Jahre. Die Begleiterin des Neonazi, die früher schon wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit verurteilt worden war, fasste milde 720 Euro aus. Der Neonazi, dessen Strafregister heftig ist, erhielt sechs Monate Freiheitsstrafe unbedingt. Der Richter versuchte sich in der Motivforschung: „Wieweit bei Ihnen eine innere Umkehr stattgefunden hat, vermag ich nicht zu beurteilen.“ (Tiroler Tageszeitung,1.6.2011) Alle drei Angeklagten erbaten sich Bedenkzeit.
Ein Blick in die alten Akten oder auf „Stoppt die Rechten” hätte genügt, um erkennen zu können, dass der Neonazi immer dann zugeschlagen hat, wenn ihm die Hautfarbe anderer zu dunkel erschienen ist. Der Richter hat damit zwar in seiner Urteilsbegründung den Tatablauf, wie ihn das Opfer geschildert hat, als plausibel gewürdigt, das Opfer aber trotzdem verurteilt. Demnach muss man sich nicht nur rassistisch beschimpfen, mit Bier anschütten und niederschlagen lassen, sondern auch noch stillhalten dabei.