NS-Tätowierungen, Devotionalien und einschlägige Chats
Ein 1986 geborener Wiener stand am 22. Juni vor einem Geschworenengericht am Landesgericht Wien. Die Staatsanwaltschaft warf Michael P. nationalsozialistische Wiederbetätigung und Verhetzung vor. Ein Beamter der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) war 2023 auf der Straße auf dessen Tätowierungen aufmerksam geworden: Im Nacken trug P. eine Odal-Rune, am rechten Oberarm eine „Schwarze Sonne“. Eine anschließende Hausdurchsuchung und die Auswertung seiner Mobiltelefone brachten zahlreiche weitere belastende Funde zutage.
In seiner Wohnung waren unter anderem eine Gürtelschnalle und mehrere Abzeichen mit Hakenkreuzen und Reichsadlern in einer offenen Vitrine ausgestellt. Im Vorzimmer hing eine Bauchtasche mit „Schwarzer Sonne“ und der Aufschrift „Division North – Master Race“. Sichergestellt wurden zudem eine Weinflasche mit Hitler-Porträt, eine Hakenkreuzarmbinde, Kleidungsstücke mit einschlägigen Symbolen und CDs rechtsextremer Bands. P. erklärte, viele Gegenstände hätten einem inzwischen verstorbenen Freund gehört und seien als Erinnerung aufbewahrt worden. Andere Stücke stammten nach seinen Angaben aus seiner eigenen Zeit in der rechtsextremen Szene.
Auch die ausgewerteten Chats erstreckten sich über mehrere Jahre. P. hatte unter anderem auf einen antisemitischen „Witz“ über die Ermordung von Jüdinnen und Juden in den Gaskammern mit lachenden Emojis und „Des is woahr!“ reagiert. Ein Foto einer Hakenkreuzfahne bezeichnete er als „WUNDERSCHÖN“. Zudem versandte er Darstellungen mit den Begriffen „White Pride“ und „White Power“, ein Foto seiner Odal-Runen-Tätowierung sowie ein Video, in dem eine Moschee explodiert und anschließend Wehrmachtssoldaten das „Panzerlied“ singen. Die Anklage wertete das Video auch als Verhetzung gegen Muslim:innen.
P. bekannte sich weitgehend schuldig, bestritt aber eine gezielte propagandistische Präsentation der Gegenstände. Er gab an, sich bereits vor 13 bis 15 Jahren von der rechtsextremen Szene gelöst zu haben. Die Tätowierungen erklärte er mit seinem Interesse an Wikingern, nordischer Mythologie und „okkulten“ Symbolen. Die Richter:innen hielten ihm entgegen, dass die Tattoos vermutlich erst um 2019 entstanden und die Chats aus den Jahren 2018 bis 2022 stammten. P. räumte ein, die rechtsextreme Bedeutung der „Schwarzen Sonne“ gekannt zu haben. Die Tätowierungen hatte er nach Beginn der Ermittlungen überstechen lassen.
Die Verteidigung verwies auf P.s schwierige Kindheit, Gewalterfahrungen in der Pflegefamilie und seine psychiatrische Behandlung. Laut einem vorgelegten Befund leidet er unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, einer mittelgradigen Depression und einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung. Er sei arbeitsunfähig, habe eine Angehörige gepflegt und sei bislang unbescholten gewesen. Die Staatsanwältin hielt seine behauptete langjährige Distanzierung angesichts der Tätowierungen, Gegenstände und Nachrichten für unglaubwürdig.
Die Geschworenen beantworteten die Schuldfragen einstimmig mit Ja. P. wurde zu 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Mildernd wertete das Gericht seine bisherige Unbescholtenheit, den teilweise länger zurückliegenden Tatzeitraum und das Überstechen der Tätowierungen, erschwerend wirkte die Dauer der Handlungen von 2016 bis 2023. Mobiltelefone, NS-Devotionalien, Kleidungsstücke und CDs wurden eingezogen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab zunächst keine Erklärung ab – das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
„AK“ soll „Arme Kranke“ bedeutet haben
Der 58-jährige Wiener Richard G. musste sich am 1. Juli am Landesgericht Wien wegen Verhetzung verantworten. Unter einem Facebook-Beitrag über 60.000 Muslim:innen, die das Ende des Ramadan feierten, hatte er „AK…!!“ kommentiert. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Anspielung auf eine Kalaschnikow und als Verhetzung.
Der Angeklagte, der ohne Verteidigung erschienen war erklärte, „AK“ stehe für „Arme Kranke“. Zugleich äußerte er sich abwertend über Muslim:innen und zeigte sich während der Verhandlung wiederholt empört und wenig einsichtig.
Ein Highlight lieferte der beschäftigungslose Wiener vom Richter befragt: „Wie stehen Sie dazu, dass 60.000 Muslime Ramadan Ende feiern?“ „Interessiert mich nicht, die bei uns arbeiten ist ok, die anderen sollen nach Hause gehen, sollten abgeschoben werden – nicht mehr und nicht weniger, wenn Sie das meinen.“
Trotz der fragwürdigen Performance hielt der Richter eine Diversion wegen der bisherigen Unbescholtenheit und des Alters des Mannes dennoch für möglich. G. stimmte nach einigem Hin und Her der Teilnahme am Neustart-Programm „Dialog statt Hass“ zu. Die Probezeit beträgt zwei Jahre, das Verfahren wurde damit diversionell erledigt.
„Weg mit dem Rattendreck“ unter Nepp-Posting
Ein 61-jähriger Wiener musste sich am 1. Juli am Landesgericht Wien wegen des Vorwurfs der Verhetzung verantworten. Unter einem Facebook-Beitrag des Wiener FPÖ-Chefs Dominik Nepp über Feierlichkeiten zum Ende des Ramadan hatte sein Account den Kommentar „Weg mit dem Rattendreck“ veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als pauschale Herabwürdigung von Muslim:innen.
Der unbescholtene Pensionist Ernst T. erklärte, er sei sich nicht sicher, ob er den Kommentar selbst verfasst habe. Wegen seines Gesundheitszustands nehme er zahlreiche Medikamente und kenne sich mit elektronischen Geräten kaum aus. Möglicherweise habe jemand sein herumliegendes Mobiltelefon benutzt. Zugleich räumte er ein, für den Account verantwortlich zu sein.
Der Angeklagte nahm eine Diversion mit zweijähriger Probezeit an. Als Auflage muss er beim Verein Neustart ein Seminar gegen Hass im Netz absolvieren. Der Richter empfahl ihm abschließend, Facebook von seinem Mobiltelefon zu löschen.
Ohrfeige nach angeblichem Hitlergruß
Ein junger Wiener stand am 6. Juli vor einem Geschworenengericht am Landesgericht Wien. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, bei einer Hip-Hop-Veranstaltung im Lokal „Das Loft“ den Hitlergruß gezeigt und später einen Mann mit einem Faustschlag schwer verletzt zu haben. Dabei erlitt das Opfer Brüche der Augenhöhle und des Jochbeins.
Der Angeklagte bestritt die verbotene Geste. Er habe, alkoholisiert und mit einem Getränk in der linken Hand, lediglich mit dem rechten Arm auf seinen Tisch gezeigt. Daraufhin sei er von einem Mann gepackt und geohrfeigt worden. Nachdem ihn Sicherheitskräfte aus dem Bereich gebracht hatten, kehrte er zurück und schlug einem anderen Mann ins Gesicht. Zu dieser Körperverletzung bekannte er sich schuldig.
Ein Zeuge hatte die Armbewegung nur aus dem Augenwinkel gesehen. Für ihn habe sie wie ein Hitlergruß ausgesehen, sicher sei er sich jedoch nicht gewesen. Ein weiterer Zeuge hatte die Geste selbst nicht beobachtet. Die Geschworenen verneinten den Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung einstimmig. Der Freispruch ist rechtskräftig.
Die schwere Körperverletzung wurde diversionell erledigt. Der Angeklagte muss innerhalb von sechs Monaten 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und dem Geschädigten 2.000 Euro zahlen. Danach soll das Verfahren endgültig eingestellt werden. Auch diese Entscheidung ist rechtskräftig.
KZ-Anspielung unter Beitrag zu „Idol“ Felix Baumgartner
Ein 49-jähriger Niederösterreicher stand am 6. Juli am Landesgericht Wien wegen Gutheißung nationalsozialistischer Verbrechen nach § 3h Verbotsgesetz vor Gericht. Anlass waren zwei Facebook-Kommentare unter einem ZiB-Beitrag zum Tod Felix Baumgartners. Auf eine kritische Wortmeldung über den Extremsportler antwortete Raphael M.: „Linke feige Spinner gehören in den Bezirk Perg gebracht.“ Später schrieb er: „Ich bin oft in Perg, genieße dort immer die Stille.“ Die Anklage sah darin eine Anspielung auf das im Bezirk Perg gelegene Konzentrationslager Mauthausen und damit eine Billigung der Verfolgung politisch Andersdenkender.
M. bekannte sich schuldig und erklärte, er sei nach einer Nachtschicht durch negative Kommentare über sein Idol Baumgartner provoziert gewesen. Er habe „etwas draufsetzen“ wollen. Zugleich bestritt er, dass sich der zweite Satz auf das KZ bezogen habe: Er fahre häufig mit dem Motorrad durch die Gegend und habe deren Landschaft und Ruhe gemeint. Sein Verteidiger verwies zudem darauf, dass M. Mauthausen und Auschwitz mit seiner Motorradgruppe besucht habe und diese für soziale Zwecke Spenden sammle. Auf seinem Mobiltelefon fanden sich keine weiteren bedenklichen Inhalte.
Die Geschworenen bejahten den ersten Anklagepunkt einstimmig, den zweiten mit sechs zu zwei Stimmen. M. wurde rechtskräftig zu 14 Monaten bedingter Haft bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. In seinem Schlusswort erklärte er: „I war a Trottel.“ Wer möchte da widersprechen?
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