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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 3 Minuten

Ein „Adolf“ als Nahost-Experte und ein verräterischer PIN-Code

Zwei Pro­zes­se, zwei Schuld­sprü­che: Wäh­rend in Wien ein „Adolf aus dem Enns­tal“ als Ver­tei­di­gung bemüht wur­de, war es in Linz wenig, was der Ange­klag­te zu sei­ner Ent­las­tung vor­zu­brin­gen hatte.

13. Mai 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Liezen/Stmk-Wien: Adolf hatte nicht recht!

Am 27. Okto­ber 2024 hat­te sich der in der Ober­stei­er­mark leben­de Kroa­te E.N. (45) bemü­ßigt gefühlt, unter einem Pos­ting der „Zeit im Bild“, in dem Isra­els Minis­ter­prä­si­dent Netan­ja­hu zitiert wur­de, zu kom­men­tie­ren: „Adolf hat­te recht.“ Das trug ihm eine Ankla­ge nach § 3h Ver­bots­ge­setz ein. Im gege­be­nen Kon­text erfüll­te die­ser Kom­men­tar zwei­fel­los die Vor­aus­set­zun­gen für eine Ver­harm­lo­sung oder gar Bil­li­gung von NS-Ver­bre­chen, ins­be­son­de­re des Holocaust.

Dar­an ändert auch der Umstand nichts, dass der Ver­tei­di­ger des Ange­klag­ten, Man­fred Arba­cher-Stö­ger, dar­auf ver­wies, dass N. auch jüdi­sche Vor­fah­ren gehabt habe. Der zwei­te Erklä­rungs­an­satz für die Holo­caust-Recht­fer­ti­gung war nicht erfolg­rei­cher. Er habe vor 20 Jah­ren einen damals schon alten, obdach­lo­sen Adolf aus dem Enns­tal getrof­fen, der ihm den Nah­ost-Kon­flikt erklärt habe, und den habe er im Kom­men­tar gemeint.

Ver­mut­lich ist es bes­ser, die angeb­li­chen Erklä­run­gen des Nah­ost-Exper­ten aus dem Enns­tal nicht näher ken­nen­zu­ler­nen. Auch bei den Geschwo­re­nen dürf­te sich das Bedürf­nis nach genaue­ren Erläu­te­run­gen in Gren­zen gehal­ten haben. Auf die Fra­ge, wie er zum Holo­caust ste­he, ant­wor­te­te der Ange­klag­te, dass so etwas nie wie­der pas­sie­ren sollte.

Weil aber für ein Delikt nach § 3h Ver­bots­ge­setz kein Vor­satz, sich natio­nal­so­zia­lis­tisch (wieder-)betätigen zu wol­len, die Vor­aus­set­zung ist, waren sich sechs der acht Geschwo­re­nen dar­in einig, dass E.N. das Delikt nach § 3h Ver­bots­ge­setz began­gen habe. Das Urteil, ein Jahr Frei­heits­stra­fe auf Bewäh­rung, ist bereits rechtskräftig.

Traun-Linz: PIN-Code 8888

Sei­nen PIN-Code 8888 soll­te Manu­el A. wohl mög­lichst rasch ändern. Nicht nur wegen der für einen wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung Ver­ur­teil­ten leicht zu erra­ten­den Zah­len­kom­bi­na­ti­on, son­dern weil A. den Code fürs Han­dy, aber auch für Ban­ko­mat-Zah­lun­gen ver­wen­det. Aller­dings wird er selbst den Geld­au­to­ma­ten in den nächs­ten sechs Mona­ten ver­mut­lich eher nicht nut­zen kön­nen, weil er von den 18 Mona­ten Frei­heits­stra­fe, die er am 7.5.25 im Lan­des­ge­richt Linz aus­ge­fasst hat, sechs Mona­te unbe­dingt absit­zen muss – falls ein Ver­tei­di­ger mit einem Antrag auf Straf­min­de­rung kei­nen Erfolg haben sollte.

Güns­tig ist die Pro­gno­se dafür nicht, denn Manu­el A. ist 2021 schon ein­mal wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt wor­den, brach­te auch noch eini­ge ande­re Vor­stra­fen mit in den Pro­zess und hat sei­ne jetzt ver­ur­teil­ten Delik­te in einem Zeit­raum über meh­re­re Jah­re hin­weg gesetzt. 40 Ein­zel­fra­gen nach der Schuld des Ange­klag­ten waren es daher, die die Geschwo­re­nen zu beant­wor­ten hat­ten, und in den meis­ten (aus­ge­nom­men acht) sahen sie auch sei­ne Schuld.

Manu­el A. bekann­te sich zwar schul­dig, ließ eine tie­fe­re Ein­sicht aber nicht erken­nen. „Ich habe mir nichts dabei gedacht“, war sei­ne Erklä­rung für das Ver­sen­den der brau­nen Chat-Nach­rich­ten. „Lus­tig“ sei gewe­sen, was er da über brau­ne Whats­App-Grup­pen und Ein­zel­kon­tak­te zuge­schickt bekom­men habe. Sein Ver­tei­di­ger mach­te auch noch die Algo­rith­men in den sozia­len Medi­en mit­ver­ant­wort­lich, aber die pas­sen nicht auf eine Anklagebank.

Auf­ge­flo­gen ist der Ober­ös­ter­rei­cher, weil ihn die Ermitt­lungs­be­hör­den über einen ande­ren brau­nen Chat-Teil­neh­mer aus­for­schen konn­ten. Falls ihm etwas für eine etwa­ige Straf­min­de­rung hel­fen könn­te, dann ist es die von ihm in der Haupt­ver­hand­lung vor­ge­brach­te Obsor­ge für sei­ne Ex-Freun­din, die an einer schwe­ren Erkran­kung lei­det, und das gemein­sa­me Kind, das er jetzt betreut.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Steiermark | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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