Schörfling-Wels/OÖ: Vater und Sohn mit 88 unterwegs
Weißkirchen-Wels/OÖ: NS-Wiederbetätigung und kinderpornografische Bilder, aber unreif?
Wien: Ein wilder Hetzer
Schörfling-Wels/OÖ: Vater und Sohn mit 88 unterwegs
Angeklagt waren Vater (57) und Sohn (21) aus Schörfling wegen NS-Wiederbetätigung am Landesgericht Wels. Nicht, weil sie deutsche Autos (einen alten 3er und einen alten 5er-BMW) fuhren, sondern weil auf beiden Autos Sticker mit der Zahl 88 angebracht waren. Der Sohn hat seine braune Gesinnung außerdem durch „eine Tätowierung in Form eines Totenkopfes mit SS-Schirmmütze und Reichsadler zur Schau gestellt“, so die Anklage.
Die beiden Angeklagten waren zwar nicht geständig, wurden aber dennoch von den Geschworenen für schuldig befunden. Das Urteil, „zwölf Monate bedingt für den Vater, sechs für den Sohn“ (krone.at, 11.3.25), ist noch nicht rechtskräftig.
Weißkirchen-Wels/OÖ: NS-Wiederbetätigung und kinderpornografische Bilder, aber unreif?
19 Jahre ist der Angeklagte alt, der sich am 13.3. vor dem Landesgericht Wels wegen NS-Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz und wegen Ankauf und Besitz von Missbrauchsdarstellungen von Minderjährigen (rund 200 Bilder und Videos) verantworten musste. Der „Kurier“ (13.3.25) bezeichnet die Verhandlung als „kurzes Intermezzo“. Eine knappe halbe Stunde soll es gedauert haben, bis die Richterin das Verfahren einstellte. „Mit Hinweisen auf seine Untauglichkeit bei der Stellung, seine gröberen Schwierigkeiten in der Schule und bei der Lehre, zeichnet die Richterin das Bild eines 19-Jährigen, der keine Ahnung hat, was er da getan hat.“ (kurier.at)
Der Verteidiger argumentierte mit „jugendlichem Leichtsinn“ und einem „kindlichen Entwicklungsstand“. Den Rest erledigte der Angeklagte selbst, der behauptete, dass von seinem Geschichtsunterricht in der Mittelschule nichts von der NS-Zeit hängengeblieben sei. Auch was ein KZ ist, will er nicht gewusst haben.
Dann stellt die Richterin das Verfahren mit einer Probezeit von zwei Jahren vorläufig ein, es ergeht kein Urteil. Der Oberösterreicher muss nachweisbar vier Punkte erfüllen. Einen geführten Rundgang durch das KZ Mauthausen, die Absolvierung einer Psychotherapie, die Begleitung durch einen Bewährungshelfer und die Zahlung einer Diversion in der Höhe von 400 Euro. Er stimmt weiters zu, dass alle technischen Geräte vernichtet werden. (…) Welche Signalwirkung der Ausgang der Verhandlung auf die Klasse der 15‑, 16-jährigen Schüler hatte, bleibt offen. Die Botschaft, dass NS-Wiederbetätigung und der Besitz von pornografischem Material mit Minderjährigen auch im Sinne der Generalprävention entsprechende Konsequenzen haben, bleibt in diesem Fall aus. (kurier.at)
Wien: Ein wilder Hetzer
Michael H. (53) stand nicht zum ersten Mal vor Gericht. Eine bedingte Strafe von 15 Monaten nach § 3h Verbotsgesetz (Holocaustleugnung) ist schon längst getilgt, lässt aber erkennen, in welche Richtung der Angeklagte ausschlägt. Bei der Verhandlung am 13.3. vor dem Landesgericht Wien ging es um Verhetzung (§ 283 StGB). Zwei Postings von ihm auf Facebook waren es, die die Staatsanwaltschaft angeklagt hat.
Es war ein Bericht des ORF Kärnten, der den Angeklagten völlig ausrasten ließ: „Prozess: Trotz Vermögens Sozialhilfe bezogen“, lautet die Titelzeile. Ein älterer Kärntner hat zu Unrecht Sozialhilfe in der Höhe von 60.000 Euro bezogen, obwohl er über ein (nicht sehr hohes) Vermögen verfügt. Außerdem hat der Kärntner laut Anklage seine beiden Schwestern bestohlen.
Michael H. veröffentlichte dazu folgendes Hetzposting: „Ob dieser dreckige Hurenstaat bei Asylanten gesetzlich auch so rigoros vorgeht ??? Ach nein, die kassieren ja tausende Euro monatlich und können weiterhin auf Staatskosten zukünftige Vergewaltiger und Gewaltverbrecher züchten.“
Seine Hetze richtet sich neben dem angeblichen „Hurenstaat“ gegen eine Personengruppe, die in dem ORF-Beitrag gar nicht vorkommt. Dabei hätte Michael H. gute Gründe, um leiser zu treten. Schließlich kassiert er von diesem angeblich „dreckigen Hurenstaat“ Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe – nach eigenen Angaben seit 2016.
Am 14.1. des Vorjahres postete H. dieses „Eingeständnis“:
Ich nutze dieses verschissene Dreckssystem in diesem scheiss Staat zu meinem finanziellen Vorteil … es ist mir bewusst, dass ich aufgrund meiner Einstellung und meines Aussehens grösstenteils in dieser kranken und gestörten Gesellschaft verhasst bin und dass Menschen mich meiden …
ABER ich bin alles andere als blöd und nutze dies zu meinem Vorteil, da ich — momentan bin ich fast 53 Jahre alt — ganz sicher nie wieder von einer Firma zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werde und GANZ SICHER bis zu meiner Pension in 12 Jahren nichts mehr arbeiten werde.
Über eine Mitteilung des Finanzamts wegen überhöhter Angaben in seiner Arbeitnehmerveranlagung schreibt er zwei Jahre später am 18.3.25: „Egal was du postest, schreibst, sagst oder tust — alles ist strafbar und du bist schneller vor Gericht als du glaubst “ Der Kommentar ist vermutlich nicht nur die Antwort auf seine Verurteilung wegen Verhetzung, sondern auch die Bestätigung für sein Finanzvergehen.
Für seine zwei Hetzpostings hat H. sechs Monate bedingt auf drei Jahre kassiert. Das ist für eine erstmalige Verurteilung wegen Verhetzung relativ viel, aber angesichts des Umstandes, dass H. fast pausenlos auf seinem FB-Profil ausrastet und hetzt, doch bescheiden. Im Urteil wurde ihm auch aufgetragen, seine Hetzpostings zu löschen. H. standen drei Tage Bedenkzeit zu, ob er das Urteil annehmen oder in Berufung gehen will. Die Frist ist mit 17.3. abgelaufen, die zwei verurteilten Postings sind dennoch weiterhin online.

Doch bei ihm ist auch veritabler Antisemitismus zu finden. Am 19. März des Vorjahres postete H.: „Ist nicht besonders klug, in Österreich, wo die Juden die Macht haben, diese zu kritisieren … Österreich war seit jeher in jüdischer Hand und Demokratie ist hier ein lächerlicher Witz … hier passiert, was in Amerika beschlossen wurde.“
Am 13. März 24 heuchelte er sogar Anteilnahme für die Muslime in Österreich, um seinen Antisemitismus zu unterstreichen: „Ich frag mich, was uns dieses Volk, deren Religion und deren Gott angeht .. macht sich irgendwer Sorgen darüber, wie sich die Muslime in Österreich fühlen und wie es um die Akzeptanz um ihren Glauben steht ???“

Es könnte sein, dass es für Michael H. am Landesgericht bald ein Wiedersehen gibt.
Wir danken prozess.report für die Prozessbeobachtung!