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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Mélange KW 11/25 (Teil 1): Prozesse

Für 88er-Pickerl auf Autos und eine Täto­wie­rung setz­te es eine beding­te Haft­stra­fe. Ein Ver­fah­ren wegen Wie­der­be­tä­ti­gung wur­de im Ver­hand­lungs­saal ein­ge­stellt – wegen angeb­li­cher Unrei­fe des Ange­klag­ten. Ein Face­book-Het­zer wur­de ver­ur­teilt und hetzt auf Face­book weiter.

18. März 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Schörfling-Wels/OÖ: Vater und Sohn mit 88 unterwegs
Weißkirchen-Wels/OÖ: NS-Wiederbetätigung und kinderpornografische Bilder, aber unreif?

Wien: Ein wilder Hetzer

 

Schörfling-Wels/OÖ: Vater und Sohn mit 88 unterwegs

Ange­klagt waren Vater (57) und Sohn (21) aus Schörf­ling wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung am Lan­des­ge­richt Wels. Nicht, weil sie deut­sche Autos (einen alten 3er und einen alten 5er-BMW) fuh­ren, son­dern weil auf bei­den Autos Sti­cker mit der Zahl 88 ange­bracht waren. Der Sohn hat sei­ne brau­ne Gesin­nung außer­dem durch „eine Täto­wie­rung in Form eines Toten­kop­fes mit SS-Schirm­müt­ze und Reichs­ad­ler zur Schau gestellt“, so die Anklage.

Die bei­den Ange­klag­ten waren zwar nicht gestän­dig, wur­den aber den­noch von den Geschwo­re­nen für schul­dig befun­den. Das Urteil, „zwölf Mona­te bedingt für den Vater, sechs für den Sohn“ (krone.at, 11.3.25), ist noch nicht rechtskräftig.

Weißkirchen-Wels/OÖ: NS-Wiederbetätigung und kinderpornografische Bilder, aber unreif?

19 Jah­re ist der Ange­klag­te alt, der sich am 13.3. vor dem Lan­des­ge­richt Wels wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach dem Ver­bots­ge­setz und wegen Ankauf und Besitz von Miss­brauchs­dar­stel­lun­gen von Min­der­jäh­ri­gen (rund 200 Bil­der und Vide­os) ver­ant­wor­ten muss­te. Der „Kurier“ (13.3.25) bezeich­net die Ver­hand­lung als „kur­zes Inter­mez­zo“. Eine knap­pe hal­be Stun­de soll es gedau­ert haben, bis die Rich­te­rin das Ver­fah­ren ein­stell­te. „Mit Hin­wei­sen auf sei­ne Untaug­lich­keit bei der Stel­lung, sei­ne grö­be­ren Schwie­rig­kei­ten in der Schu­le und bei der Leh­re, zeich­net die Rich­te­rin das Bild eines 19-Jäh­ri­gen, der kei­ne Ahnung hat, was er da getan hat.“ (kurier.at)

Der Ver­tei­di­ger argu­men­tier­te mit „jugend­li­chem Leicht­sinn“ und einem „kind­li­chen Ent­wick­lungs­stand“. Den Rest erle­dig­te der Ange­klag­te selbst, der behaup­te­te, dass von sei­nem Geschichts­un­ter­richt in der Mit­tel­schu­le nichts von der NS-Zeit hän­gen­ge­blie­ben sei. Auch was ein KZ ist, will er nicht gewusst haben.

Dann stellt die Rich­te­rin das Ver­fah­ren mit einer Pro­be­zeit von zwei Jah­ren vor­läu­fig ein, es ergeht kein Urteil. Der Ober­ös­ter­rei­cher muss nach­weis­bar vier Punk­te erfül­len. Einen geführ­ten Rund­gang durch das KZ Maut­hau­sen, die Absol­vie­rung einer Psy­cho­the­ra­pie, die Beglei­tung durch einen Bewäh­rungs­hel­fer und die Zah­lung einer Diver­si­on in der Höhe von 400 Euro. Er stimmt wei­ters zu, dass alle tech­ni­schen Gerä­te ver­nich­tet wer­den. (…) Wel­che Signal­wir­kung der Aus­gang der Ver­hand­lung auf die Klas­se der 15‑, 16-jäh­ri­gen Schü­ler hat­te, bleibt offen. Die Bot­schaft, dass NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und der Besitz von por­no­gra­fi­schem Mate­ri­al mit Min­der­jäh­ri­gen auch im Sin­ne der Gene­ral­prä­ven­ti­on ent­spre­chen­de Kon­se­quen­zen haben, bleibt in die­sem Fall aus. (kurier.at)

Wien: Ein wilder Hetzer

Micha­el H. (53) stand nicht zum ers­ten Mal vor Gericht. Eine beding­te Stra­fe von 15 Mona­ten nach § 3h Ver­bots­ge­setz (Holo­caust­leug­nung) ist schon längst getilgt, lässt aber erken­nen, in wel­che Rich­tung der Ange­klag­te aus­schlägt. Bei der Ver­hand­lung am 13.3. vor dem Lan­des­ge­richt Wien ging es um Ver­het­zung (§ 283 StGB). Zwei Pos­tings von ihm auf Face­book waren es, die die Staats­an­walt­schaft ange­klagt hat.

Es war ein Bericht des ORF Kärn­ten, der den Ange­klag­ten völ­lig aus­ras­ten ließ: „Pro­zess: Trotz Ver­mö­gens Sozi­al­hil­fe bezo­gen“, lau­tet die Titel­zei­le. Ein älte­rer Kärnt­ner hat zu Unrecht Sozi­al­hil­fe in der Höhe von 60.000 Euro bezo­gen, obwohl er über ein (nicht sehr hohes) Ver­mö­gen ver­fügt. Außer­dem hat der Kärnt­ner laut Ankla­ge sei­ne bei­den Schwes­tern bestohlen.

Micha­el H. ver­öf­fent­lich­te dazu fol­gen­des Hetz­pos­ting: „Ob die­ser dre­cki­ge Huren­staat bei Asy­lan­ten gesetz­lich auch so rigo­ros vor­geht ??? Ach nein, die kas­sie­ren ja tau­sen­de Euro monat­lich und kön­nen wei­ter­hin auf Staats­kos­ten zukünf­ti­ge Ver­ge­wal­ti­ger und Gewalt­ver­bre­cher züch­ten.“

Sei­ne Het­ze rich­tet sich neben dem angeb­li­chen „Huren­staat“ gegen eine Per­so­nen­grup­pe, die in dem ORF-Bei­trag gar nicht vor­kommt. Dabei hät­te Micha­el H. gute Grün­de, um lei­ser zu tre­ten. Schließ­lich kas­siert er von die­sem angeb­lich „dre­cki­gen Huren­staat“ Arbeits­lo­sen­geld bzw. Not­stands­hil­fe – nach eige­nen Anga­ben seit 2016.

Am 14.1. des Vor­jah­res pos­te­te H. die­ses „Ein­ge­ständ­nis“:

Ich nut­ze die­ses ver­schis­se­ne Drecks­sys­tem in die­sem scheiss Staat zu mei­nem finan­zi­el­len Vor­teil … es ist mir bewusst, dass ich auf­grund mei­ner Ein­stel­lung und mei­nes Aus­se­hens gröss­ten­teils in die­ser kran­ken und gestör­ten Gesell­schaft ver­hasst bin und dass Men­schen mich meiden …
ABER ich bin alles ande­re als blöd und nut­ze dies zu mei­nem Vor­teil, da ich — momen­tan bin ich fast 53 Jah­re alt — ganz sicher nie wie­der von einer Fir­ma zu einem Vor­stel­lungs­ge­spräch ein­ge­la­den wer­de und GANZ SICHER bis zu mei­ner Pen­si­on in 12 Jah­ren nichts mehr arbei­ten werde.

Über eine Mit­tei­lung des Finanz­amts wegen über­höh­ter Anga­ben in sei­ner Arbeit­neh­mer­ver­an­la­gung schreibt er zwei Jah­re spä­ter am 18.3.25: „Egal was du pos­test, schreibst, sagst oder tust — alles ist straf­bar und du bist schnel­ler vor Gericht als du glaubst “ Der Kom­men­tar ist ver­mut­lich nicht nur die Ant­wort auf sei­ne Ver­ur­tei­lung wegen Ver­het­zung, son­dern auch die Bestä­ti­gung für sein Finanzvergehen.

Für sei­ne zwei Hetz­pos­tings hat H. sechs Mona­te bedingt auf drei Jah­re kas­siert. Das ist für eine erst­ma­li­ge Ver­ur­tei­lung wegen Ver­het­zung rela­tiv viel, aber ange­sichts des Umstan­des, dass H. fast pau­sen­los auf sei­nem FB-Pro­fil aus­ras­tet und hetzt, doch beschei­den. Im Urteil wur­de ihm auch auf­ge­tra­gen, sei­ne Hetz­pos­tings zu löschen. H. stan­den drei Tage Bedenk­zeit zu, ob er das Urteil anneh­men oder in Beru­fung gehen will. Die Frist ist mit 17.3. abge­lau­fen, die zwei ver­ur­teil­ten Pos­tings sind den­noch wei­ter­hin online.

Michael H. stellt sich auf Facebook vor: "vorbestraft wegen Wiederbetätigung & Verhetzung" (Screenshot FB)
Micha­el H. stellt sich auf Face­book vor: „vor­be­straft wegen Wie­der­be­tä­ti­gung & Ver­het­zung” (Screen­shot FB)

Doch bei ihm ist auch veri­ta­bler Anti­se­mi­tis­mus zu fin­den. Am 19. März des Vor­jah­res pos­te­te H.: „Ist nicht beson­ders klug, in Öster­reich, wo die Juden die Macht haben, die­se zu kri­ti­sie­ren … Öster­reich war seit jeher in jüdi­scher Hand und Demo­kra­tie ist hier ein lächer­li­cher Witz … hier pas­siert, was in Ame­ri­ka beschlos­sen wur­de.“

Am 13. März 24 heu­chel­te er sogar Anteil­nah­me für die Mus­li­me in Öster­reich, um sei­nen Anti­se­mi­tis­mus zu unter­strei­chen: „Ich frag mich, was uns die­ses Volk, deren Reli­gi­on und deren Gott angeht .. macht sich irgend­wer Sor­gen dar­über, wie sich die Mus­li­me in Öster­reich füh­len und wie es um die Akzep­tanz um ihren Glau­ben steht ???“

Antisemitismus bei Michael H. (Screenshot FB 13.3.24)
Anti­se­mi­tis­mus bei Micha­el H. (Screen­shot FB 13.3.24)

Es könn­te sein, dass es für Micha­el H. am Lan­des­ge­richt bald ein Wie­der­se­hen gibt.

Wir dan­ken prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Antisemitismus | Missbrauch/Missbrauchsdarstellungen | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wiederbetätigung | Wien

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