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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Wiederbetätigung bestätigt, Sprengstoffanschlag ungeklärt

Mehr als 13 Jah­re hat­te es gedau­ert, bis es zu einem Pro­zess gegen drei Män­ner aus der Neo­na­zi-Sze­ne kam, die ver­däch­tig waren, 2010 in Graz einen Spreng­stoff­an­schlag auf eine Asyl­un­ter­kunft ver­übt zu haben. Nach­dem rei­hen­wei­se Beweis­mit­tel ver­schwun­den waren, kam’s zu einem Frei­spruch. Übrig blie­ben zwei Schuld­sprü­che wegen Wie­der­be­tä­ti­gung. In einem Fall wur­de am 20.9. eine Beru­fung verhandelt.

24. Sep. 2024
Prozess Leoben 19.12.23: die Angeklagten (© SdR)
Prozess Leoben 19.12.23: die Angeklagten (© SdR)

Das Ober­lan­des­ge­richt Graz (OLG) muss­te nur über die Beru­fung wegen des Straf­ma­ßes ent­schei­den – die Nich­tig­keits­be­schwer­de, in der über den Schuld­spruch zu urtei­len war, war bereits vom Obers­ten Gerichts­hof abge­wie­sen wor­den. Gegen das Urteil in einem Geschwo­re­nen­pro­zess vor­zu­ge­hen, ist kom­pli­ziert und in der Regel wenig aus­sichts­reich. Klaus E. hat es ver­sucht. Er war einer der Ange­klag­ten, über die am 1.2.24 am Lan­des­ge­richt Leo­ben wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3f und 3g Ver­bots­ge­setz ver­han­delt und geur­teilt wur­de. Dank prozess.report konn­te „Stoppt die Rech­ten“ über den mehr­tä­gi­gen Pro­zess aus­führ­lich berich­ten – und auch über die schier unglaub­li­chen Ermitt­lungs­feh­ler und ‑ver­säum­nis­se, die in der Ver­hand­lung auf den Tisch kamen.

Ver­han­delt wur­de damals haupt­säch­lich über einen Spreng­stoff­an­schlag auf ein Asyl­heim der Cari­tas in Graz, der bereits im Jahr 2010 (!!) statt­ge­fun­den hat­te. Das wäre ein Delikt nach § 3f Ver­bots­ge­setz mit einer Straf­an­dro­hung zwi­schen 10 und 20 Jah­ren. Eigent­lich als Neben­ge­räusch dazu waren etli­che Delik­te nach § 3g Ver­bots­ge­setz ange­klagt, denn bei den drei Ange­klag­ten han­del­te es sich nach Ansicht der Ankla­ge um Neo­na­zis. Sie waren in Maria­zell in einer grö­ße­ren Grup­pe von Neo­na­zis aktiv, die sich ger­ne in einer Bar getrof­fen hatte.

Fahndungsfoto zum Sprengstoffanschlag (Kronen Zeitung, 15.9.10)
Fahn­dungs­fo­to zum Spreng­stoff­an­schlag (Kro­nen Zei­tung, 15.9.10)

2021, also elf Jah­re nach dem Spreng­stoff­an­schlag, jubel­te das Innen­mi­nis­te­ri­um, dass der Anschlag end­lich geklärt sei:

Ange­sichts der nicht nach­voll­zieh­ba­ren Serie an Unge­reimt­hei­ten, ver­schwun­de­nen Beweis­mit­teln und des Pro­zess­aus­gangs ist eine Pres­se­aus­sendung des Innen­mi­nis­te­ri­ums vom Okto­ber 2021 nur als Sati­re­bei­trag ohne Unter­hal­tungs­wert ein­zu­ord­nen. Damals ver­laut­bar­te das BMI: „Spreng­stoff­an­schlag nach erneu­ter Sich­tung von Video­auf­zeich­nun­gen nach über elf Jah­ren geklärt – Ermitt­lun­gen gegen meh­re­re Tat­ver­däch­ti­ge, einer davon gestän­dig.“ Heu­te wis­sen wir: Nichts ist geklärt! (SdR)

Wären nicht eini­ge weni­ge Vor­wür­fe der Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g bei zwei der Ange­klag­ten hän­gen­ge­blie­ben – die meis­ten waren ver­jährt –, wären alle drei ohne Stra­fe aus dem Gerichts­saal spa­ziert, denn für das Spreng­stoff­at­ten­tat erfolg­ten Frei­sprü­che für alle drei Ange­klag­ten. Der Erst­an­ge­klag­te und der Dritt­an­ge­klag­te erhiel­ten einen Schuld­spruch und Stra­fen wegen Wie­der­be­tä­ti­gung nach 3g, der Zweit­an­ge­klag­te wur­de auch in die­sem Punkt frei­ge­spro­chen. Eine Rie­sen­bla­ma­ge für die Ermitt­ler vom stei­ri­schen Verfassungsschutz!

Der Jour­na­list Chris­toph Mack­in­ger frag­te am Lan­des­ge­richt Leo­ben wegen der Rechts­kraft des erst­in­stanz­li­chen Urteils nach und erfuhr, dass gegen die Ver­ur­tei­lung Nich­tig­keit und Beru­fung ein­ge­legt wur­de: von bei­den oder nur von einem Ange­klag­ten? Das Lan­des­ge­richt Leo­ben woll­te mit der Infor­ma­ti­on nicht her­aus­rü­cken. Warum?

Sprengstoffanschlag weiterhin ungeklärt

Jetzt wis­sen wir jeden­falls, dass der Dritt­an­ge­klag­te, Klaus E., die­se Rechts­mit­tel ein­ge­legt hat­te und am 20.9. auch die Beru­fung gegen sein Straf­maß (24 Mona­te bedingt) ver­lo­ren hat. Das OLG woll­te sei­nen Aus­füh­run­gen, wonach er „seit ewi­gen Zei­ten“ kei­ne Straf­tat mehr began­gen habe, nicht fol­gen und hielt ihm statt­des­sen vor, dass er das Tat­too der „Schwar­zen Son­ne“ zumin­dest 30-mal öffent­lich gezeigt hat­te – das waren 30 Delik­te, die E. zur Last gelegt wur­den. Damit blieb es bei den von der ers­ten Instanz fest­ge­leg­ten 24 Mona­ten. Ob der Erst­an­ge­klag­te eben­falls Rechts­mit­tel ergrif­fen hat, wur­de in der Ver­hand­lung nicht ange­spro­chen. Sicher ist hin­ge­gen, dass der Spreng­stoff­an­schlag von 2010 nach wie vor nicht geklärt ist!

Dan­ke an prozess.report für die Beob­ach­tung des Berufungsverhandlung!

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Schlagwörter: Angriffe auf Geflüchtete | Neonazismus/Neofaschismus | Steiermark | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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