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Lesezeit: 3 Minuten

Mélange KW 19/24 (Teil 1): Prozesse

Drei Gerichtsprozesse: Zwei Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz, eine wegen Verhetzung. Ein Angeklagter muss nun für 33 Monate ins Gefängnis.

13. Mai 2024
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Wien: „Heil Hitler“ gegenüber Polizei
Wien: Verhetzung in Facebook-Post
Falkenstein-Korneuburg/NÖ: Unbedingte Haft für einen NS-Fan

 

Wien: „Heil Hitler“ gegenüber Polizei

Am 8.5. musste sich ein Mann in einem Prozess nach dem Verbotsgesetz verantworten, weil er Polizeibeamt*innen „Heil Hitler“ entgegengeschrien hatte, mit dem Zusatz: „Unterm Hitler wärts ihr alle schon weg.“ Der Mitte 50-jährige Angeklagte hatte unter Substanzeinfluss gestanden und war bereits nach dem Suchtmittelgesetz vorbestraft. Vor Gericht war er geständig und entschuldigte sich. Das Geschworenenurteil fiel einstimmig aus: Er wurde zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Wien: Verhetzung in Facebook-Post

Am 6.5. musste sich ein Mann in einem kurzen Prozess wegen des Vorwurfs der Verhetzung am Wiener Landesgericht verantworten. Der Angeklagte hatte am 15.10.2023 auf seinem Facebook-Account einen Screenshot von einem TikTok-Video gepostet, das viele männliche Geflüchtete zeigte. Darunter hatte er kommentiert: „Hier kommen massenhaft Massenmörder und Totmacher.“

Dem Angeklagten war seitens der Staatsanwaltschaft eine Diversion angeboten worden, so er am Programm „Dialog statt Hass“ vom Verein „Neustart“ teilnimmt, was der Mann abgelehnte. Er hatte auch keine*n Verteidiger*in bei dem Prozess.

Vor Gericht erklärte er, seine Äußerung sei unüberlegt gewesen, es sei ihm nicht gut gegangen in dieser Zeit. Er behauptete einen Schlaganfall gehabt zu haben, der durch die Covid19-Schutzimpfung erfolgt sei.

Das Urteil lautete drei Monate bedingter Haft bei einer Probezeit von drei Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber es wurde vom Angeklagten angenommen.

Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Falkenstein-Korneuburg/NÖ: Unbedingte Haft für einen NS-Fan

Ein 53-Jähriger musste sich am 8.5. vor einem Schwurgericht in Korneuburg wegen des Vorwurfs von Vergehen nach dem Verbotsgesetz, nach dem Waffengesetz sowie wegen gefährlicher Drohung verantworten.

Nur hinsichtlich des Waffenbesitzes bekannte sich der Mann schuldig. Dabei ging es um den fahrlässigen Besitz von Kriegsmaterial, konkret um eine Patrone und den Verschlusskopf eines Maschinengewehrs. Hintergrund der Anklage war ein Streit zwischen K., dem Angeklagten, und seinem Nachbarn, mit dem er zuvor befreundet war.

Im Punkt der Nötigung sowie der gefährlichen Drohung ging es um den 22. Mai des Vorjahres. Da soll K. seinen Freund versucht haben, dazu zu nötigen, ein „gutes Mitglied der Gemeinde zu werden“, so die Anklage. K. sprach vor Gericht davon, dass er seinem Nachbarn nur sagen wollte, dass er seinen Müll nicht überall deponieren könne, etwa auf der Straße. Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte dann gedroht mit den Worten „Ich schlitze dich von oben bis unten auf, wenn du das weitermachst.“ (kurier.at, 8.5.24)

Das Hauptaugenmerk der Verhandlung lag auf dem Vorwurf der Wiederbetätigung. K. war bereits zwei Jahre zuvor deswegen verurteilt worden. Diesmal ging es um etliche NS-Devotionalien in seiner Wohnung, die auch für seine Familie (Ehefrau und drei Kinder) und etwaige Besucher*innen sichtbar ausgestellt waren. Zudem hatte er gegenüber dem Nachbarn auch NS-glorifizierende Äußerungen getätigt. Obwohl der Angeklagte diesen Darstellungen vor Gericht widersprach, wurde er schuldig gesprochen, nur im Punkt der Nötigung erhielt er einen Freispruch. Das Urteil fiel auf 18 Monate unbedingter Haft. Allerdings: „In Summe muss der Weinviertler 33 Monate sitzen, weil eine bedingte Strafnachsicht aus einer früheren Verurteilung widerrufen wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.“ (kurier.at)

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Schlagwörter: Niederösterreich | Nötigung/gefährliche Drohung | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wiederbetätigung | Wien

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