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Mélange KW 19/24 (Teil 1): Prozesse

Drei Gerichts­pro­zes­se: Zwei Ver­ur­tei­lun­gen nach dem Ver­bots­ge­setz, eine wegen Ver­het­zung. Ein Ange­klag­ter muss nun für 33 Mona­te ins Gefängnis.

13. Mai 2024
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Wien: „Heil Hitler“ gegenüber Polizei
Wien: Verhetzung in Facebook-Post
Falkenstein-Korneuburg/NÖ: Unbedingte Haft für einen NS-Fan

 

Wien: „Heil Hitler“ gegenüber Polizei

Am 8.5. muss­te sich ein Mann in einem Pro­zess nach dem Ver­bots­ge­setz ver­ant­wor­ten, weil er Polizeibeamt*innen „Heil Hit­ler“ ent­ge­gen­ge­schrien hat­te, mit dem Zusatz: „Unterm Hit­ler wärts ihr alle schon weg.“ Der Mit­te 50-jäh­ri­ge Ange­klag­te hat­te unter Sub­stanz­ein­fluss gestan­den und war bereits nach dem Sucht­mit­tel­ge­setz vor­be­straft. Vor Gericht war er gestän­dig und ent­schul­dig­te sich. Das Geschwo­re­nen­ur­teil fiel ein­stim­mig aus: Er wur­de zu 18 Mona­ten beding­ter Haft verurteilt.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Wien: Verhetzung in Facebook-Post

Am 6.5. muss­te sich ein Mann in einem kur­zen Pro­zess wegen des Vor­wurfs der Ver­het­zung am Wie­ner Lan­des­ge­richt ver­ant­wor­ten. Der Ange­klag­te hat­te am 15.10.2023 auf sei­nem Face­book-Account einen Screen­shot von einem Tik­Tok-Video gepos­tet, das vie­le männ­li­che Geflüch­te­te zeig­te. Dar­un­ter hat­te er kom­men­tiert: „Hier kom­men mas­sen­haft Mas­sen­mör­der und Tot­ma­cher.“

Dem Ange­klag­ten war sei­tens der Staats­an­walt­schaft eine Diver­si­on ange­bo­ten wor­den, so er am Pro­gramm „Dia­log statt Hass“ vom Ver­ein „Neu­start“ teil­nimmt, was der Mann abge­lehn­te. Er hat­te auch keine*n Verteidiger*in bei dem Prozess.

Vor Gericht erklär­te er, sei­ne Äuße­rung sei unüber­legt gewe­sen, es sei ihm nicht gut gegan­gen in die­ser Zeit. Er behaup­te­te einen Schlag­an­fall gehabt zu haben, der durch die Covi­d19-Schutz­imp­fung erfolgt sei.

Das Urteil lau­te­te drei Mona­te beding­ter Haft bei einer Pro­be­zeit von drei Jah­ren. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig, aber es wur­de vom Ange­klag­ten angenommen.

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Falkenstein-Korneuburg/NÖ: Unbedingte Haft für einen NS-Fan

Ein 53-Jäh­ri­ger muss­te sich am 8.5. vor einem Schwur­ge­richt in Kor­neu­burg wegen des Vor­wurfs von Ver­ge­hen nach dem Ver­bots­ge­setz, nach dem Waf­fen­ge­setz sowie wegen gefähr­li­cher Dro­hung verantworten.

Nur hin­sicht­lich des Waf­fen­be­sit­zes bekann­te sich der Mann schul­dig. Dabei ging es um den fahr­läs­si­gen Besitz von Kriegs­ma­te­ri­al, kon­kret um eine Patro­ne und den Ver­schluss­kopf eines Maschi­nen­ge­wehrs. Hin­ter­grund der Ankla­ge war ein Streit zwi­schen K., dem Ange­klag­ten, und sei­nem Nach­barn, mit dem er zuvor befreun­det war.

Im Punkt der Nöti­gung sowie der gefähr­li­chen Dro­hung ging es um den 22. Mai des Vor­jah­res. Da soll K. sei­nen Freund ver­sucht haben, dazu zu nöti­gen, ein „gutes Mit­glied der Gemein­de zu wer­den“, so die Ankla­ge. K. sprach vor Gericht davon, dass er sei­nem Nach­barn nur sagen woll­te, dass er sei­nen Müll nicht über­all depo­nie­ren kön­ne, etwa auf der Stra­ße. Laut Staats­an­walt­schaft habe der Ange­klag­te dann gedroht mit den Wor­ten „Ich schlit­ze dich von oben bis unten auf, wenn du das wei­ter­machst.“ (kurier.at, 8.5.24)

Das Haupt­au­gen­merk der Ver­hand­lung lag auf dem Vor­wurf der Wie­der­be­tä­ti­gung. K. war bereits zwei Jah­re zuvor des­we­gen ver­ur­teilt wor­den. Dies­mal ging es um etli­che NS-Devo­tio­na­li­en in sei­ner Woh­nung, die auch für sei­ne Fami­lie (Ehe­frau und drei Kin­der) und etwa­ige Besucher*innen sicht­bar aus­ge­stellt waren. Zudem hat­te er gegen­über dem Nach­barn auch NS-glo­ri­fi­zie­ren­de Äuße­run­gen getä­tigt. Obwohl der Ange­klag­te die­sen Dar­stel­lun­gen vor Gericht wider­sprach, wur­de er schul­dig gespro­chen, nur im Punkt der Nöti­gung erhielt er einen Frei­spruch. Das Urteil fiel auf 18 Mona­te unbe­ding­ter Haft. Aller­dings: „In Sum­me muss der Wein­viert­ler 33 Mona­te sit­zen, weil eine beding­te Straf­nach­sicht aus einer frü­he­ren Ver­ur­tei­lung wider­ru­fen wur­de. Das Urteil ist rechts­kräf­tig.“ (kurier.at)

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Schlagwörter: Niederösterreich | Nötigung/gefährliche Drohung | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wiederbetätigung | Wien

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