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Bröselmann, der Waisenknabe

Am Mon­tag der Vor­wo­che muss­te der Mann, der die Brö­sel schon in sei­nem Fake-Namen ver­an­kert hat, vor einem Wel­ser Geschwo­re­nen­ge­richt antan­zen. Wegen NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung natür­lich. War auch höchs­te Zeit, denn der 44-Jäh­ri­­ge ist schon lan­ge in der Sze­ne – Stich­wort „Objekt 21” (O 21). Kein Wun­der, dass es ihn auf­ge­klatscht hat wegen Whats­App-Nach­rich­­ten an einen anderen, […]

29. Nov 2023
Landesgericht Wels (© SdR)
Landesgericht Wels (© SdR)

Der Ange­klag­te Manu­el B. ist ein gutes Bei­spiel dafür, dass die alten Netz­wer­ke aus den Zei­ten von O 21 noch immer funk­tio­nie­ren. Sein Whats­App-Kame­rad Patrick Z. hat im Früh­jahr am Lan­des­ge­richt Ried eine teil­be­ding­te Haft­stra­fe wegen Wie­der­be­tä­ti­gung aus­ge­fasst – und ist damit bei­lei­be nicht der ein­zi­ge unter sei­nen Kame­ra­den. Unterm Strich kom­men da eini­ge Dut­zend Jah­re Haft und Wie­der­be­tä­ti­gung zusam­men – und da reden wir noch nicht vom Ange­klag­ten selbst, der vor Jah­ren sein Face­book-Pro­fil mit einem Foto des Nazi-Ver­bre­chers Rudolf Heß „auf­hübschte“ und lan­ge engs­te Kon­tak­te, auch nach Deutsch­land, pfleg­te. Vor Gericht aber ver­such­te auch er es mit der Waisenknaben-Masche.

Manuel B.: Profilbild mit Foto von Rudolf Heß (Screenshot FB)
Manu­el B.: Pro­fil­bild mit Foto von Rudolf Heß (Screen­shot FB)

Kos­ten­lo­ser und guter Tipp an alle, die wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt ange­klagt sind: Ver­sucht es mit der Wahr­heit! Ja klar, unse­re Straf­pro­zess­ord­nung erlaubt Ange­klag­ten auch, dass sie die Unwahr­heit oder gar nichts sagen. Berufsrichter*innen kom­men damit meis­tens ganz gut zurecht, aber Geschwo­re­ne? Die füh­len sich „papier­lt“, wenn sie jemand wie der Ange­klag­te, der vor nicht all­zu lan­ger Zeit auf einem berüch­tig­ten Neo­na­zi-Bau­ern­hof in Sach­sen-Anhalt mit­fei­ern durf­te, mit bil­li­gen Schmähs abspei­sen will.

Bei­spie­le gefäl­lig? Manu­el B. hat sich eine Mail­adres­se zusam­men­ge­baut – mit der 88. War­um die 88, wird er gefragt. Woll­te die 79 (sein Geburts­jahr), war aber nicht frei – die 88, also rein zufäl­lig. Als der Ver­fas­sungs­schutz zur rou­ti­ne­mä­ßi­gen Haus­durch­su­chung auf­mar­schier­te, trug er aus­ge­rech­net ein T‑Shirt des Nazi-Bar­den „Reichs­trun­ken­bold“, also mit Schwar­zer Son­ne. Das Lei­berl will er vor Jah­ren vom „Reichs­trun­ken­bold“ geschenkt bekom­men haben, und als der Ver­fas­sungs­schutz klin­gel­te, habe er sich ein­fach das ers­te, also die­ses, aus dem Schrank genom­men. Schon wie­der ein blö­der Zufall! Wobei: Die Schwar­ze Son­ne führt der Ange­klag­te dau­er­haft als Tat­too auch am Knie mit sich her­um und prä­sen­tiert es noch immer öffent­lich. Aber das kam vor Gericht nicht zur Sprache. 

Manuel B.: Foto mit Tattoo der Schwarzen Sonne (Screenshot FB)
Manu­el B.: Foto mit Tat­too der Schwar­zen Son­ne (Screen­shot FB 30.6.20)

Dafür wer­den Titel einer CD vom „Reichs­trun­ken­bold“, die bei ihm gefun­den wur­de, zum The­ma: „Juden­sch­leim“, „Adolf Hit­ler lebt“, „Gift­gas“, „Holo­caust 2000“. Was sagt er dazu? Er höre gar nicht auf Tex­te, ihn inter­es­sie­re nur die Musik, behaup­tet der Ange­klag­te. Außer­dem ver­ste­he er die Tex­te fast nicht, auch die eng­li­schen nicht. Der Vor­sit­zen­de merkt hier nur tro­cken an, dass er sich zwar gestän­dig gebe, aber immer Aus­re­den parat habe. Das setzt sich in der Befra­gung so fort bis zu dem Punkt, wo er danach gefragt wird, wel­che Stra­fe er für sich wohl für ange­mes­sen hal­te. Ein biss­chen gemein die­se Fra­ge, auch wenn sie sozu­sa­gen ein Mit­wir­kungs­recht des Ange­klag­ten vor­täuscht. Der bringt immer­hin nach eige­nen Anga­ben „lei­der“ schon so unge­fähr drei bis fünf Vor­stra­fen mit ins­ge­samt drei bis vier Jah­ren Haft mit auf die eine Waag­scha­le, wirft dafür sei­ne Kin­der und sei­ne Frau in die ande­re, um einer „unbe­ding­ten“ Haft zu ent­kom­men. Die Kin­der, weil sie ihn bräuch­ten, die Frau, damit sie ihn nicht ver­lässt. War­um aber soll­te sie ihn ver­las­sen, fra­gen wir uns? Sie trägt doch die „8“ beid­sei­tig am Schlüs­sel­bein, was sicher auch nur ein blö­der Zufall ist.

Egal! Brö­sel­mann hat’s ver­sucht und sein Bes­tes gege­ben. Die Geschwo­re­nen wer­den mit drei Haupt- und eini­gen Neben­fra­gen zur Schuld oder Unschuld in die Bera­tun­gen geschickt und kom­men schon nach ein­ein­halb Stun­den zurück. Alle Fra­gen zur Schuld wer­den von den Geschwo­re­nen sehr ein­deu­tig, das heißt ein­stim­mig mit „Ja“ beant­wor­tet. Auch bei der Straf­be­mes­sung ver­fängt Manu­el B.s Lamen­to nicht: Es wer­den ihm 18 Mona­te, davon sechs unbe­dingt, und eine Geld­stra­fe auf­ge­brummt. Er will noch dar­über nach­den­ken, ob er die Stra­fe annimmt. Daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Manuel B.: Unter dem Posting kommentiert der deutsche Neonazi Tino "Krafti" K.: "kann man nur hoffen das onkel putin bald mal kommt und aufräumt" (Screenshot FB 9.5.22 )
Manu­el B.: Unter dem Pos­ting kom­men­tiert der deut­sche Neo­na­zi Tino „Krafti” K.: „kann man nur hof­fen das onkel putin bald mal kommt und auf­räumt” (Feh­ler im Ori­gi­nal; Screen­shot FB 9.5.22 )