Böse Ahnungen plagten die braunen Tschentscher-Fans schon seit längerem. Mit einem Freispruch für den aus Deutschland stammenden braunen Sänger und Nazi-Devotionalienhändler, der ab Sommer 2013 in Untersuchungshaft war, rechnete niemand auf der Seite „Freiheit für Philip“: „Ein Freispruch ist ausgeschlossen dafür sind die Beschuldigungen zu hart. Er ist dort der einzige Deutsche und hat niemanden zum Reden.”
Tschentscher war in den letzten Jahren auch im Umfeld der Objekt 21-Neonazis zu finden. Dort wurden auch die zwei Nazi-Alben mit dem Pseudonym „Reichstrunkenbold“ produziert. Tschentscher gestand zwar vor Gericht, als „Reichstrunkenbold“ aufgetreten zu sein, wollte aber mit der Produktion der Alben nichts zu tun haben, sondern sie „nur“ vertrieben haben. In der Szene war er als Nazi-Gemischtwarenhändler bekannt. Von Waffen über Geschirr mit Nazi-Aufdruck und „Hitler-Wein“ bis hin zu braunen Schriften war alles bei ihm zu erwerben. Unterkunft fand der umtriebige Neonazi bei einer jungen Oberösterreicherin in Wels und bei einem Pärchen in Mistelbach (NÖ). In deren Wohnungen lagerte und vertrieb er auch den Nazi-Schrott.
„Reichstrunkenbold”
Die Rolle der fünf Mitangeklagten wurde in dem Prozess bzw. in der Berichterstattung darüber nicht sehr klar. Sie wollten von der Nazi-Gesinnung des Hauptangeklagten nichts oder erst sehr spät etwas mitbekommen haben, sie jedenfalls nicht geteilt haben, wurden aber von Tschentscher belastet, der erklärte, dass sie über seine Auftritte als „Reichstrunkenbold“ informiert waren.
Tschentscher bekannte sich im Sinne der Anklage schuldig und verklickerte dem Gericht auch, dass er in Zukunft einen völlig unpolitischen Lebenswandel zu führen gedenke: „Ich bin nicht fixiert auf den Nationalsozialismus, dass ich ihn wiederbeleben möchte. Ich betrachte ihn als Teil der Geschichte.”
Nach vierstündiger Beratung dann die Urteile der Geschworenen: Die Angeklagten wurden im Sinne der Anklage schuldig gesprochen. Die Strafen bewegen sich zwischen drei Jahren (unbedingt für den „Reichstrunkenbold“ ) und sechs Monaten (bedingt). Fünf Angeklagte nahmen die Strafen an, eine erbat sich Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, die Strafen sind daher noch nicht rechtskräftig.
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