Wels (OÖ): Freispruch für Auschwitz-Rülpser

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Einen Frei­spruch gab es für den wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ange­klag­ten Wel­ser Jochen L., der 2003 Kan­di­dat auf der Gemein­de­rats­lis­te der FPÖ Wels war. Er hat­te auf der brau­nen Face­book-Sei­te „I mog Wels nim­ma!“ für das „Kana­cken­ge­s­in­del“ und den Wel­ser Bür­ger­meis­ter im Vor­jahr eine „geziel­te Umsied­lung“ in das „Kur­ho­tel Ausch­witz“ gewünscht.

Für den – pro­ble­ma­ti­schen – Frei­spruch durch die Geschwo­re­nen war offen­sicht­lich aus­schlag­ge­bend, dass L. seit vie­len Jah­ren dro­gen­ab­hän­gig ist. Der Ange­klag­te hat­te eini­ge Wochen, nach­dem er sei­ne brau­nen Ver­nich­tungs­phan­ta­sien kund­ge­tan hat­te, auf der brau­nen FB-Sei­te ein Ent­schul­di­gungs-Pos­ting ver­öf­fent­licht und sei­nen unsäg­li­chen Spruch damit erklärt, dass er unter Dro­gen­ein­fluss gestan­den habe.

Bei der Ver­hand­lung vor dem Geschwo­re­nen­ge­richt fass­te Jochen L. trotz des Frei­spruchs wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vier Mona­te beding­ter Haft wegen eines Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz aus, berich­ten die „Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“.