Für den – problematischen – Freispruch durch die Geschworenen war offensichtlich ausschlaggebend, dass L. seit vielen Jahren drogenabhängig ist. Der Angeklagte hatte einige Wochen, nachdem er seine braunen Vernichtungsphantasien kundgetan hatte, auf der braunen FB-Seite ein Entschuldigungs-Posting veröffentlicht und seinen unsäglichen Spruch damit erklärt, dass er unter Drogeneinfluss gestanden habe.
Bei der Verhandlung vor dem Geschworenengericht fasste Jochen L. trotz des Freispruchs wegen Wiederbetätigung vier Monate bedingter Haft wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz aus, berichten die „Oberösterreichischen Nachrichten“.