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NS-Devotionalien statt Elfenbein

Die Beam­ten des Zoll­amts dürf­ten eini­ger­ma­ßen über­rascht gewe­sen sein, als sie im Zuge einer Haus­durch­su­chung bei dem Flach­gau­er Ange­klag­ten Erich M. nicht das erwar­te­te Elfen­bein gefun­den hat­ten, son­dern eine beträcht­li­che Men­ge Nazi-Dreck. Der 75-jäh­ri­­ge Anti­qui­tä­ten­händ­ler muss­te sich am 21. Novem­ber vor dem Lan­des­ge­richt Salz­burg wegen Wie­der­be­tä­ti­gung und Ver­ge­hen nach dem Waf­fen­ge­setz ver­ant­wor­ten. Wann hat das […]

30. Nov 2023

Wann hat das ange­fan­gen, frag­te der Vor­sit­zen­de den gestän­di­gen Ange­klag­ten streng, der klein­laut ant­wor­te­te: „Vor zwei Jah­ren.“ Durch die Pan­de­mie beflü­gelt war jeden­falls die Phan­ta­sie des Ange­klag­ten, als er sie­ben Mal Foto­mon­ta­gen von Poli­ti­kern wie Kurz und Kog­ler in SS-Uni­for­men mit Sprü­chen wie „Imp­fen macht frei“ an Drit­te ver­schick­te. Die Foto­mon­ta­gen waren aber nur so etwas wie Abfall­pro­duk­te sei­ner sons­ti­gen NS-Devo­tio­na­li­en, die er in allen denk­ba­ren SS- bzw. Haken­kreuz-Varia­tio­nen (Abzei­chen, Auf­nä­her, Feu­er­zeu­ge, Rin­ge, Abzei­chen, Orden, Kop­pel­schlös­ser, Arm­bin­den, Aschen­be­cher, Stem­pel, Mes­ser, Dol­che usw.) zum Ver­kauf ange­bo­ten hat. Dafür schal­te­te er auch Ver­kaufs­an­zei­gen im Inter­net. Rom­mel-Büs­te, Bücher wie „Mein Kampf“ gab es eben­so wie von ihm selbst ver­viel­fäl­tig­te Farb­dru­cke von Hit­ler (12) und Eva Braun (3). Die­se Eigen­ak­ti­vi­tät, die Eigen­pro­duk­ti­on an Nazi-Kram, wer­te­te der Staats­an­walt als erschwerend.

Laut den „Salz­bur­ger Nach­rich­ten“ (22.11.23) lief bereits 2014 ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren „wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung im Zusam­men­hang mit dem Han­del ein­schlä­gi­ger Devo­tio­na­li­en“, das damals jedoch rechts­kräf­tig ein­ge­stellt wurde.

Sein Ver­tei­di­ger, Kurt Jeli­nek, hat­te eigent­lich kei­ne Ein­wän­de gegen den Vor­trag der Staats­an­walt­schaft, plä­dier­te für eine zügi­ge Been­di­gung des Ver­fah­rens und wie auch der Staats­an­walt für eine beding­te Ver­ur­tei­lung. So kam es dann auch: Nach einer hal­ben Stun­de wur­den die Fra­gen an die Geschwo­re­nen for­mu­liert und nach gut einer wei­te­ren Stun­de hat­ten die Geschwo­re­nen die drei Schuld­fra­gen ein­stim­mig mit Ja beantwortet.

Was war das Delikt nach dem Waf­fen­ge­setz? Fünf Stock­de­gen, das sind zu Stich­waf­fen umge­form­te Spa­zier­stö­cke, fan­den sich eben­falls beim Ange­klag­ten. Ins­ge­samt kas­sier­te er dafür und für die NS-Wie­der­be­tä­ti­gung 18 Mona­te bedingt. Die NS-Devo­tio­na­li­en wur­den eben­so wie die Degen von der Jus­tiz ein­ge­zo­gen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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