Wann hat das angefangen, fragte der Vorsitzende den geständigen Angeklagten streng, der kleinlaut antwortete: „Vor zwei Jahren.“ Durch die Pandemie beflügelt war jedenfalls die Phantasie des Angeklagten, als er sieben Mal Fotomontagen von Politikern wie Kurz und Kogler in SS-Uniformen mit Sprüchen wie „Impfen macht frei“ an Dritte verschickte. Die Fotomontagen waren aber nur so etwas wie Abfallprodukte seiner sonstigen NS-Devotionalien, die er in allen denkbaren SS- bzw. Hakenkreuz-Variationen (Abzeichen, Aufnäher, Feuerzeuge, Ringe, Abzeichen, Orden, Koppelschlösser, Armbinden, Aschenbecher, Stempel, Messer, Dolche usw.) zum Verkauf angeboten hat. Dafür schaltete er auch Verkaufsanzeigen im Internet. Rommel-Büste, Bücher wie „Mein Kampf“ gab es ebenso wie von ihm selbst vervielfältigte Farbdrucke von Hitler (12) und Eva Braun (3). Diese Eigenaktivität, die Eigenproduktion an Nazi-Kram, wertete der Staatsanwalt als erschwerend.
Laut den „Salzburger Nachrichten“ (22.11.23) lief bereits 2014 ein Ermittlungsverfahren „wegen NS-Wiederbetätigung im Zusammenhang mit dem Handel einschlägiger Devotionalien“, das damals jedoch rechtskräftig eingestellt wurde.
Sein Verteidiger, Kurt Jelinek, hatte eigentlich keine Einwände gegen den Vortrag der Staatsanwaltschaft, plädierte für eine zügige Beendigung des Verfahrens und wie auch der Staatsanwalt für eine bedingte Verurteilung. So kam es dann auch: Nach einer halben Stunde wurden die Fragen an die Geschworenen formuliert und nach gut einer weiteren Stunde hatten die Geschworenen die drei Schuldfragen einstimmig mit Ja beantwortet.
Was war das Delikt nach dem Waffengesetz? Fünf Stockdegen, das sind zu Stichwaffen umgeformte Spazierstöcke, fanden sich ebenfalls beim Angeklagten. Insgesamt kassierte er dafür und für die NS-Wiederbetätigung 18 Monate bedingt. Die NS-Devotionalien wurden ebenso wie die Degen von der Justiz eingezogen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!