Irrtümer

Als die Ver­hand­lung des Geschwore­nen­gerichts am 5.10. gegen Robert G. wegen NS-Wieder­betä­ti­gung und Ver­het­zung eröffnet wurde, war sich der vor­sitzende Richter noch sich­er, dass sie nur kurz dauern würde. Irrtum! Die einzige Jour­nal­istin eines Print-Medi­ums ver­lässt die Ver­hand­lung nach weni­gen Minuten wieder: zu wenig inter­es­sant offen­sichtlich. So kann man sich täuschen! Nicht der einzige Irrtum. Ein Prozess­bericht von Karl Öllinger.

Nicht, dass die Ver­hand­lung beson­ders aufre­gend gewe­sen wäre oder inter­es­sante Ein­blicke in die Vita eines Neon­azi geboten hätte. Die fünf Anklagepunk­te zum Vor­wurf der NS-Wieder­betä­ti­gung, die der Staat­san­walt vortrug, ließen rel­a­tiv deut­lich erken­nen, dass da kein Neon­azi vor Gericht stand. Eher ein­er wie das ver­flossene recht­sex­treme FPÖ-Urgestein Otto Scrinzi, der über sich sagte: „Ich war schon immer rechts, auch inner­halb der NSDAP.“ Bloß, dass Robert G. nie Mit­glied der NSDAP war und glaub­haft auch bei kein­er späteren recht­sex­tremen Organisation.

Als „lib­ertär“, gar als „lib­er­al“ ver­sucht sich der Angeklagte in sein­er lan­gat­mi­gen Erk­lärung zu Beginn der Ver­hand­lung selb­st zu verorten. Als ein­er, der eine aus­ländis­che Frau habe, der sog­ar zu einem Sym­pa­thisan­ten der kolumbian­is­chen Gueril­la gute Kon­tak­te habe und auch Aufträge für jüdis­che Fried­höfe über­nom­men habe. Robert G. ist näm­lich Zivil­tech­niker. Sein Studi­um hat er teil­weise in Kolumbi­en absolviert, seine Frau dort ken­nen­gel­ernt. Seine quälend lange Selb­st­darstel­lung mit Lebenslauf, die erst gegen Ende auf die Anklage Bezug nimmt, ist auf eine einzige Frage aus­gerichtet: Kann so ein „zutief­st lib­eraler, lib­ertär­er Men­sch“ solche Ver­brechen, wie sie ihm die Anklage vor­wirft, began­gen haben? Der Angeklagte betont auch mehrmals, dass es ihn völ­lig aus den Sock­en gehaut habe, als er von der Anklage erfahren hat. Ein Irrtum der Ermittler?

Nun ist zwis­chen lib­er­al und lib­ertär schon ein gewaltiger Unter­schied. Aber nur, wenn man unter ein­er lib­ertären Hal­tung auch das Recht ver­ste­hen würde, nach eigen­em Bedürf­nis wild zu het­zen, kön­nte man ihn so rubrizieren. Eine ordentliche Selb­st­täuschung. Aber was wurde Robert G. über­haupt vorgeworfen?

Begonnen hat es damit, dass irgend­je­mand der Kam­mer, in der Robert G. als Zivil­tech­niker organ­isiert ist, gemeldet hat­te, dass G. auf sein­er Web­site unter anderem sex­is­tis­che Fotos veröf­fentlicht habe. Die Kam­mer hat dies zum Anlass für die Ein­leitung eines Diszi­pli­narver­fahrens genom­men (das Ver­fahren ist noch immer nicht abgeschlossen) und die Vor­würfe an die Staat­san­waltschaft weit­ergemeldet. Die hat daraufhin zu ermit­teln begonnen und ist fündig gewor­den. Wo? Auf der Web­site des Angeklagten, die nicht bloß die übliche beru­fliche Wer­bung anbi­etet (Rubriken „Leis­tun­gen“, „Pro­jek­te“, „Cur­ricu­lum Vitae“ usw.), son­dern gle­ich im Intro selt­same rechte Sprüche wie „Ger­many, Swe­den, France.…let the pussies gov­ern and watch what hap­pens“. Unter den Pussies ver­ste­ht der Herr Diplomin­ge­nieur auch die männliche Vari­ante des Schimpf­wortes, also Schlapp­schwänze, wie dieser Punkt der Anklage, veröf­fentlicht am 6.3.2017, zeigt: „The Ger­man Male, from Hitler-Youth to sui­ci­dal pussies, with­in less than a cen­tu­ry. Amaz­ing!“ („Der deutsche Mann: Inner­halb von weniger als einem Jahrhun­dert vom Hitler-Jun­gen zum selb­st­mordge­fährde­ten Schlapp­schwanz. Erstaunlich!“) Ist das NS-Wieder­betä­ti­gung? Eher nicht, aber wider­lich und zynisch. So wie sein (nicht angeklagter!) Ein­trag vom 19.1.2017: „The Decline: Boys becom­ing pussies, Girls becom­ing sluts, and the worst: both proud of it.“ („Der Nieder­gang: Die Burschen wer­den Schlapp­schwänze, die Mädels Schlam­p­en, und das Übel­ste dabei: Bei­de sind auch noch stolz darauf.“)

Robert G. äußert sich in sein­er Kolumne aber nicht nur auf Englisch, son­dern auch in deutsch­er Sprache. Journalist*innen sind für ihn Abschaum, Kopf­tuchträgerin­nen Reli­gions­faschistin­nen, die ver­stor­bene Schrift­stel­lerin Friederike Mayröck­er eine „senile Plaud­er­tasche“ und Merkel in bekan­nt recht­sex­tremer Dik­tion auch „Murkel“. Aber nicht nur das: „Wäre Merkel ein Mann, mit nicht deut­lich unter­durch­schnit­tlichem Ehrge­fühl, hätte er sich längst eine Kugel in den Kopf geschossen für das Unheil, das er über sein Land gebracht hat.

Das postet der Mann, der sich als „lib­er­al“ beze­ich­net sehen will, im Jahr 2017. Auch dieses Post­ing ist nicht angeklagt: Mit dem zynisch emp­fohle­nen Suizid und dem Kon­junk­tiv zieht er – nach bish­eriger Recht­sprechung – seinen Kopf aus der strafrechtlichen Schlinge. In Deutsch­land ändert sich das ger­ade nach dem Mord an Wal­ter Lübcke.

In der Ver­hand­lung will der Angeklagte glauben machen, dass es nur ganz wenige Post­ings – eben die acht angeklagten – seien, die ein biss­chen ärg­er wären und zwis­chen Dutzen­den völ­lig friedlichen Post­ings stün­den. Das Gegen­teil ist der Fall! Ein zynis­ches, sex­is­tis­ches, ver­let­zen­des, het­zen­des Post­ing rei­ht sich an das näch­ste. Wer den stat­tlichen Mann sieht, der da mit ruhiger Stimme auf der Anklage­bank sitzt und spricht, möchte gar nicht glauben, dass er es ist, der Post­ings wie dieses geschrieben hat: „Wann ist eigentlich die Mode aufgekom­men, Plün­der­er und Brand­s­tifter auf frisch­er Tat nicht ohne Vor­war­nung zu erschießen? Hat wahrschein­lich mit dem steigen­den Mäd­chenan­teil bei der Polizei und der Richter­schaft zu tun.“ (28.6.20)

Oder das hier: „Con­sid­er­ing the facts it seems that AntiFa is Marx­ist Shit and BLM is Racist Shit. Change my mind!“ (26.7.20)

Oder das: „Wir soll­ten nicht mehr von Fluchtrouten, son­dern, zutr­e­f­fend­er, von Inva­sion­srouten sprechen, was den linken Mäd­chen, mit und ohne Pim­mel, gar nicht gefall­en dürfte, aber das macht nichts.“ (20.10.2020)

Auch dieses Post­ing ist nicht unter den Anklagepunk­ten: „Con­chi­ta, 50% der Leute, die du sin­gend willkom­men heißt, wollen dich an einem Baukran hän­gen sehen.“ (4.10.2015)

Für Robert G. fällt das alles unter lib­erale Selb­stre­flex­ion und Mei­n­ungs- und Gedanken­frei­heit. Bei den Befra­gun­gen durch den vor­sitzen­den Richter, dem die lan­gat­mi­gen Erk­lärun­gen des Angeklagten viel zu lange dauern, hat man den Ein­druck, dass er das auch so ähn­lich sieht.

Angeklagt ist etwa dieses Post­ing: „Ich weiß nicht, warum sich die Leute so echauffieren, es ist doch nur ein Stückchen Stoff, die Hak­enkreuzbinde.“ (14.4.2018)

Mehrmals wird der Zivilin­ge­nieur gefragt, warum er all seine Hetz- und Hass-Post­ings auf sein­er Fir­men-Web­site online stellte. Eine wirk­lich überzeu­gende Antwort kann er nicht liefern, betont nur immer wieder, dass er seine Kun­den nicht im Unklaren lassen wollte über seine Ansicht­en. Leit­et er daraus ab, dass die seine Ansicht­en bil­li­gen oder gar teilen? Das wurde er lei­der nicht gefragt, dafür betont er aber mehrmals, dass er sog­ar Aufträge von der Israelitis­chen Kul­tus­ge­meinde erhal­ten habe. Die hat aber das Hak­enkreuzbinden-Post­ing sich­er eben­so wenig bemerkt wie das mitangeklagte (wegen Ver­het­zung) Schweins­brat­en-Post­ing: „Bei einem Schweins­brat­en hat man wenig­stens die Garantie, dass das Tier nicht von Geis­teskranken, unter Anrufung eines Hirnge­spin­stes, religiös ein­wand­frei, zu Tode gequält wurde.“ (3.4.18)

Nach mehr als zwei Stun­den und nach­dem die von der Vertei­di­gung beantragte Ladung von drei Zeu­gen abgelehnt wor­den ist, wurde die Ver­hand­lung zur For­mulierung der Fra­gen an die Geschwore­nen unter­brochen. Das ging ziem­lich schnell. Das Urteil: In zwei der acht Anklagepunk­te entsch­ieden die Geschwore­nen tat­säch­lich auf „schuldig“. Der Richterse­n­at hat den Wahrspruch der Geschwore­nen dann allerd­ings wegen „Irrtums“ aus­ge­set­zt. Damit tritt der extrem sel­tene Fall ein, dass die Beruf­s­richter einen Schuld­spruch der Geschwore­nen nicht anerken­nen und ein neu zusam­menge­set­ztes Geschwore­nen­gericht neuer­lich über Schuld oder Unschuld des Angeklagten entschei­den muss.

Zitate von G.s Web­site unter dem Label „Milieube­d­ingte Unmut­säußerun­gen” (Auswahl):

Hetze unter dem Label "Milieubedingte Unmutsäußerungen" auf der Website von Robert G.

Het­ze unter dem Label „Milieube­d­ingte Unmut­säußerun­gen” auf der Web­site von Robert G.

Con­chi­ta, 50% der Leute, die du sin­gend willkom­men heißt, wollen dich
an einem Baukran hän­gen sehen.
4.10.2015

Ohne den Fem­i­nis­mus und dessen helden­haften Kampf gegen das
„Weiße Patri­ar­chat“  hät­ten es die Islamis, also die vollbärtigen
Voll­trot­tel aus dem 7. Jahrhun­dert um einiges  schw­er­er, ihre Vorstellungen 
von der ide­alen Gesellschaft auch im West­en durchzusetzen.
8.3.2017

The truth is nei­ther cor­rect nor diverse,
the truth, I´m sor­ry to say it, is racist.
24.4.2017

Sie wollen einen ver­mummten Demon­stri­eren­den ver­wirren bzw. in
Erstaunen ver­set­zen ?
Sagen Sie ihm, dass das Wort Nazi von Nation­al-Sozial­ist stammt.
20.4.2017

Wäre Merkel ein Mann, mit nicht deut­lich unterdurchschnittlichem
Ehrge­fühl, hätte er sich längst eine Kugel in den Kopf geschossen
für das Unheil, das er über sein Land gebracht hat.
26.7.2017

Danke an Prozess­re­port für die Über­mit­tlung des Urteils!