Wochenschau KW 40/21 (Teil 1)

„Alles Wieder­betä­ti­gung“ gibt’s im ersten Teil unseres Rück­blicks auf die let­zte Woche – inklu­sive jede Menge skur­ril­er Erk­lärun­gen. Darunter ein Niederöster­re­ich­er, dem beim Lauschen von Hitler-Reden die Trä­nen der Rührung kamen und der den­noch meinte, kein Nazi zu sein, weil er ja keine entsprechen­den Fah­nen zu Hause hän­gen hätte. Ein Flach­gauer wiederum vollführte mehrfach in einem Wirtshaus den Hit­ler­gruß, der aber kein­er gewe­sen sein soll, son­dern eine Geste, die er aus einem Wikinger­film abgeschaut habe.

Bez. Amstet­ten-St. Pölten/NÖ: Braune Etiketten
Eschenau-St. Pölten/NÖ: Trä­nen für Adolf
Flachgau/Salzburg: Zech­be­trug & Wiederbetätigung
Imst/T: sex­uelle Beläs­ti­gung und Wiederbetätigung
Unterweissenbach/OÖ: Ladung zur Geburt­stags­feier am 20. April

Bez. Amstet­ten-St. Pölten/NÖ: Braune Etiketten

Eine nicht recht­skräftige unbe­d­ingte Haft­strafe über acht Monate und weit­ere 16 Monate bed­ingt fasste ein mehrfach vorbe­strafter 33-Jähriger aus dem Bezirk Tulln für ins­ge­samt drei Delik­te nach dem Ver­bots­ge­setz aus. Er wurde beschuldigt, eine Wein- und zwei Bier­flaschen, auf denen Etiket­ten mit ‚Hitler‘ und ‚Mein Kampf‘ ange­bracht waren, in sein­er Woh­nung im Bezirk Amstet­ten so aufgestellt zu haben, dass sie Besuch­er sehen kon­nten.“ (Bezirks­blät­ter Niederöster­re­ich, 6.10.21, S. 6) Gefun­den wur­den die braunen Getränke im Zuge ein­er Nach­schau nach ein­er Anzeige durch die Ex-Lebens­ge­fährtin des Angeklagten – wegen des Besitzes von Drogen.

Eschenau-St. Pölten/NÖ: Trä­nen für Adolf

Es blieben ihm ja nur his­torische Zeug­nisse, aber die lösten bei dem aus Eschenau stam­menden Angeklagten offen­bar rührselige Momente und Sehn­süchte aus. „‚Mir treibt es jedes Mal Trä­nen in die Augen, wenn ich ihn (Anmerkung: Adolf Hitler) höre.‘ Die Welt würde eine fan­tastis­che Per­son wie ihn heute wieder brauchen. Es reiche nicht, zu demon­stri­eren. Alles andere als Waf­fenge­walt sei sinn­los.“ (NÖ Nachricht­en, 6.10.21, S. 20,21)

Um auch seine dama­lige Fre­undin von sein­er Mis­sion für Hitler zu überzeu­gen, über­mit­telte ihr der Eschenauer „Mein Kampf“ als Audio­datei „und dabei den Wun­sch ‚Bitte schau dir das an, wenn ich dir was wert bin‘. (…) Die Audio­datei sei unzen­suri­ert. Es gin­ge darin um den Krieg – seine Part­ner­in würde dadurch Hitlers Beweg­gründe ver­ste­hen.“ (NÖN, 6.10.21)

Bei „unzen­suri­ert“ fällt uns zwar eher ein blaues Medi­um als irgen­det­was Unzen­siertes, aber NS-Pro­pa­gan­da herumzuschick­en, ist und bleibt ein strafrechtlich rel­e­vantes Delikt. Und das hat­te der Angeklagte offen­bar seit 2017 nicht nur an seine Lebens­ge­fährtin betrieben.

Er sei da „hineingestürzt“ gab der Eschenauer vor Gericht von sich und dass er „verblendet gewe­sen sei. „Neon­azi, betonte er, sei er kein­er. Er hätte keine Fah­nen zu Hause hän­gen.“ (NÖN, 6.10.21) Das bere­its recht­skräftige Urteil: ein Schuld­spruch, 15 Monate Haft bed­ingt und 720 Euro Geldstrafe.

Flachgau/Salzburg: Zech­be­trug & Wiederbetätigung

Selb­st die Salzburg­er Nachricht­en beze­ich­nen die Erk­lärungsver­suche des 49-jähri­gen Öster­re­ich­ers als „aben­teuer­lich“ (sn.at, 7.10.21) Der hat­te sich laut Anklage ohne Geld in einem Wirtshaus angetrunk­en und im Dun­st des Alko­hols mehrfach Heil Hitler gerufen und die Hand zum Führergruß erhoben.

Der Angeklagte wies gegenüber dem Geschwore­nense­n­at (Vor­sitz: Richter Philipp Gross­er) alle Vor­würfe ener­gisch zurück: „Ich habe zur Kell­ner­in und zum Küchenchef nur ‚Heil dir!’ gesagt. Und ich habe auch nur mit der Faust auf meine Brust geschla­gen und dann die Hand nach außen gestreckt. Das habe ich ein­mal in einem Wikinger­film gese­hen”, so seine skur­rile Erk­lärung. Auf den Vorhalt Grossers, dass ihn gle­ich vier Zeu­gen dahinge­hend belas­ten wür­den, dass er „Heil Hitler” gesagt und die rechte Hand zum Deutschen Gruß emporg­ereckt habe, ent­geg­nete der Angeklagte harsch: „Das sind infame Beschuldigun­gen. (sn.at)

Zum Zech­be­trug gab’s einen Freis­pruch, für die Wieder­betä­ti­gung nicht: „zwölf Monate und 20 Tage bed­ingte Haft, ver­hängt als Zusatzs­trafe zu ein­er Verurteilung des Angeklagten wegen Dieb­stahls vom Jän­ner 2021. Nicht recht­skräftig.“ (sn.at)

Imst/T: sex­uelle Beläs­ti­gung und Wiederbetätigung

Wie es genau aus­sah, als der 47-Jährige, der let­zten Fre­itag in einem Lebens­mit­telgeschäft eine Verkäuferin sex­uell belästigt hat­te, auch gegen das Ver­bots­ge­setz ver­stoßen hat­te, erfahren wir aus der Polizeiaussendung zwar nicht, aber die Phan­tasie reicht aus, um es zu erahnen.

Als die Polizei ein­traf, reagierte der Beschuldigte äußerst aggres­siv: Er leis­tete so hefti­gen Wider­stand gegen seine Fes­t­nahme, dass drei Beamte leicht ver­let­zt wur­den. Schließlich gelang es den Polizis­ten, den rabi­at­en Mann in die Polizei­in­spek­tion Imst zu brin­gen, wo er mehrere Beamte und einen Ret­tungssan­itäter gefährlich bedro­hte und weit­ere Tatbestände nach dem Ver­bots­ge­setz set­zte. Der Öster­re­ich­er wurde schließlich in die Jus­ti­zanstalt Inns­bruck ein­geliefert. Dabei beschädigte er noch die Tür des Polizeifahrzeugs. (tt.com, 10.10.21)

Unterweissenbach/OÖ: Ladung zur Geburt­stags­feier am 20. April

Kom­menden Fre­itag wird am Lan­des­gericht Linz ein 27-Jähriger aus Unter­weis­senbach (Bez. Freis­tadt) erk­lären müssen, warum er via What­sApp Hak­enkreuze und andere NS-Sym­bole ver­schickt und was es mit der Geburt­stagssause auf sich hat­te:  „Des Weit­eren soll er am 20. April, dem Geburt­stag von Adolf Hitler, ein Hitler-Bild ver­schickt und zu ein­er Geburt­stags­feier ein­ge­laden haben.“ (meinbezirk.at, 4.10.21)