Wochenschau KW 40/21 (Teil 1)

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„Alles Wie­der­be­tä­ti­gung“ gibt’s im ers­ten Teil unse­res Rück­blicks auf die letz­te Woche – inklu­si­ve jede Men­ge skur­ri­ler Erklä­run­gen. Dar­un­ter ein Nie­der­ös­ter­rei­cher, dem beim Lau­schen von Hit­ler-Reden die Trä­nen der Rüh­rung kamen und der den­noch mein­te, kein Nazi zu sein, weil er ja kei­ne ent­spre­chen­den Fah­nen zu Hau­se hän­gen hät­te. Ein Flach­gau­er wie­der­um voll­führ­te mehr­fach in einem Wirts­haus den Hit­ler­gruß, der aber kei­ner gewe­sen sein soll, son­dern eine Ges­te, die er aus einem Wikin­ger­film abge­schaut habe.

Bez. Amstet­ten-St. Pölten/NÖ: Brau­ne Etiketten
Eschen­au-St. Pölten/NÖ: Trä­nen für Adolf
Flachgau/Salzburg: Zech­be­trug & Wiederbetätigung
Imst/T: sexu­el­le Beläs­ti­gung und Wiederbetätigung
Unterweissenbach/OÖ: Ladung zur Geburts­tags­fei­er am 20. April

Bez. Amstet­ten-St. Pölten/NÖ: Brau­ne Etiketten

Eine nicht rechts­kräf­ti­ge unbe­ding­te Haft­stra­fe über acht Mona­te und wei­te­re 16 Mona­te bedingt fass­te ein mehr­fach vor­be­straf­ter 33-Jäh­ri­ger aus dem Bezirk Tulln für ins­ge­samt drei Delik­te nach dem Ver­bots­ge­setz aus. Er wur­de beschul­digt, eine Wein- und zwei Bier­fla­schen, auf denen Eti­ket­ten mit ‚Hit­ler‘ und ‚Mein Kampf‘ ange­bracht waren, in sei­ner Woh­nung im Bezirk Amstet­ten so auf­ge­stellt zu haben, dass sie Besu­cher sehen konn­ten.“ (Bezirks­blät­ter Nie­der­ös­ter­reich, 6.10.21, S. 6) Gefun­den wur­den die brau­nen Geträn­ke im Zuge einer Nach­schau nach einer Anzei­ge durch die Ex-Lebens­ge­fähr­tin des Ange­klag­ten – wegen des Besit­zes von Drogen.

Eschen­au-St. Pölten/NÖ: Trä­nen für Adolf

Es blie­ben ihm ja nur his­to­ri­sche Zeug­nis­se, aber die lös­ten bei dem aus Eschen­au stam­men­den Ange­klag­ten offen­bar rühr­se­li­ge Momen­te und Sehn­süch­te aus. „‚Mir treibt es jedes Mal Trä­nen in die Augen, wenn ich ihn (Anmer­kung: Adolf Hit­ler) höre.‘ Die Welt wür­de eine fan­tas­ti­sche Per­son wie ihn heu­te wie­der brau­chen. Es rei­che nicht, zu demons­trie­ren. Alles ande­re als Waf­fen­ge­walt sei sinn­los.“ (NÖ Nach­rich­ten, 6.10.21, S. 20,21)

Um auch sei­ne dama­li­ge Freun­din von sei­ner Mis­si­on für Hit­ler zu über­zeu­gen, über­mit­tel­te ihr der Eschen­au­er „Mein Kampf“ als Audio­da­tei „und dabei den Wunsch ‚Bit­te schau dir das an, wenn ich dir was wert bin‘. (…) Die Audio­da­tei sei unzen­su­riert. Es gin­ge dar­in um den Krieg – sei­ne Part­ne­rin wür­de dadurch Hit­lers Beweg­grün­de ver­ste­hen.“ (NÖN, 6.10.21)

Bei „unzen­su­riert“ fällt uns zwar eher ein blau­es Medi­um als irgend­et­was Unzen­sier­tes, aber NS-Pro­pa­gan­da her­um­zu­schi­cken, ist und bleibt ein straf­recht­lich rele­van­tes Delikt. Und das hat­te der Ange­klag­te offen­bar seit 2017 nicht nur an sei­ne Lebens­ge­fähr­tin betrieben.

Er sei da „hin­ein­ge­stürzt“ gab der Eschen­au­er vor Gericht von sich und dass er „ver­blen­det gewe­sen sei. „Neo­na­zi, beton­te er, sei er kei­ner. Er hät­te kei­ne Fah­nen zu Hau­se hän­gen.“ (NÖN, 6.10.21) Das bereits rechts­kräf­ti­ge Urteil: ein Schuld­spruch, 15 Mona­te Haft bedingt und 720 Euro Geldstrafe.

Flachgau/Salzburg: Zech­be­trug & Wiederbetätigung

Selbst die Salz­bur­ger Nach­rich­ten bezeich­nen die Erklä­rungs­ver­su­che des 49-jäh­ri­gen Öster­rei­chers als „aben­teu­er­lich“ (sn.at, 7.10.21) Der hat­te sich laut Ankla­ge ohne Geld in einem Wirts­haus ange­trun­ken und im Dunst des Alko­hols mehr­fach Heil Hit­ler geru­fen und die Hand zum Füh­rer­gruß erhoben.

Der Ange­klag­te wies gegen­über dem Geschwo­re­nen­se­nat (Vor­sitz: Rich­ter Phil­ipp Gros­ser) alle Vor­wür­fe ener­gisch zurück: „Ich habe zur Kell­ne­rin und zum Küchen­chef nur ‚Heil dir!’ gesagt. Und ich habe auch nur mit der Faust auf mei­ne Brust geschla­gen und dann die Hand nach außen gestreckt. Das habe ich ein­mal in einem Wikin­ger­film gese­hen”, so sei­ne skur­ri­le Erklä­rung. Auf den Vor­halt Gros­sers, dass ihn gleich vier Zeu­gen dahin­ge­hend belas­ten wür­den, dass er „Heil Hit­ler” gesagt und die rech­te Hand zum Deut­schen Gruß empor­ge­reckt habe, ent­geg­ne­te der Ange­klag­te harsch: „Das sind infa­me Beschul­di­gun­gen. (sn.at)

Zum Zech­be­trug gab’s einen Frei­spruch, für die Wie­der­be­tä­ti­gung nicht: „zwölf Mona­te und 20 Tage beding­te Haft, ver­hängt als Zusatz­stra­fe zu einer Ver­ur­tei­lung des Ange­klag­ten wegen Dieb­stahls vom Jän­ner 2021. Nicht rechts­kräf­tig.“ (sn.at)

Imst/T: sexu­el­le Beläs­ti­gung und Wiederbetätigung

Wie es genau aus­sah, als der 47-Jäh­ri­ge, der letz­ten Frei­tag in einem Lebens­mit­tel­ge­schäft eine Ver­käu­fe­rin sexu­ell beläs­tigt hat­te, auch gegen das Ver­bots­ge­setz ver­sto­ßen hat­te, erfah­ren wir aus der Poli­zei­aus­sen­dung zwar nicht, aber die Phan­ta­sie reicht aus, um es zu erahnen.

Als die Poli­zei ein­traf, reagier­te der Beschul­dig­te äußerst aggres­siv: Er leis­te­te so hef­ti­gen Wider­stand gegen sei­ne Fest­nah­me, dass drei Beam­te leicht ver­letzt wur­den. Schließ­lich gelang es den Poli­zis­ten, den rabia­ten Mann in die Poli­zei­in­spek­ti­on Imst zu brin­gen, wo er meh­re­re Beam­te und einen Ret­tungs­sa­ni­tä­ter gefähr­lich bedroh­te und wei­te­re Tat­be­stän­de nach dem Ver­bots­ge­setz setz­te. Der Öster­rei­cher wur­de schließ­lich in die Jus­tiz­an­stalt Inns­bruck ein­ge­lie­fert. Dabei beschä­dig­te er noch die Tür des Poli­zei­fahr­zeugs. (tt.com, 10.10.21)

Unterweissenbach/OÖ: Ladung zur Geburts­tags­fei­er am 20. April

Kom­men­den Frei­tag wird am Lan­des­ge­richt Linz ein 27-Jäh­ri­ger aus Unter­weis­sen­bach (Bez. Frei­stadt) erklä­ren müs­sen, war­um er via Whats­App Haken­kreu­ze und ande­re NS-Sym­bo­le ver­schickt und was es mit der Geburts­tags­sau­se auf sich hat­te:  „Des Wei­te­ren soll er am 20. April, dem Geburts­tag von Adolf Hit­ler, ein Hit­ler-Bild ver­schickt und zu einer Geburts­tags­fei­er ein­ge­la­den haben.“ (meinbezirk.at, 4.10.21)