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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 3 Minuten

„Guten Morgen, Heil Hitler!“

Die Begrüßungsrituale in einer rechtsextremen Vorarlberger Chat-Gruppe waren an Eindeutigkeit schwer zu toppen. In Feldkirch vor dem Schwurgericht standen deshalb am 31. Mai zwei einschlägig Vorbestrafte und ein weiterer „Verhaltensauffälliger“ − laut eigener Aussage mit einem massiven „Aggressionsproblem“ belastet. Angeklagt waren sie nach dem „NS-Verbotsgesetz“, wegen gefährlicher Drohung und nach dem Waffengesetz. Ein Prozessbericht von Harald Walser.

4. Juni 2021
Landesgericht Feldkirch (Foto: SdR)
Landesgericht Feldkirch (Foto: SdR)

In bester Blümel-Manier war beim Erstangeklagten T.V. praktisch durchgehend „Ich kann mich nicht erinnern“ zu hören. Kreativer als der Herr Finanzminister hatte er einige Male auch die Ausrede „Ich war stark alkoholisiert“ angebracht. „Sieg Heil-“ und „88“-Postings, etliche Bilder mit SS- und NS-Bezug sowie sein Adolf-Hitler-Profilbild ließen dann aber keine Zweifel aufkommen.

Der 40-jährige V. sollte in der neuen rechten Verbindung als „Sergeant at Arms“ für die Beschaffung von Waffen zuständig sein. Schuldig gesprochen wurde der Bregenzer auch wegen gefährlicher Drohung − bereits zum zweiten Mal. Die auf die Mailbox seiner Schwester gesprochenen rüden Verbalattacken wurden von ihr selbst im Gerichtssaal abgespielt. Das nicht rechtskräftige Urteil: zwölf Monate Haft, davon vier Monate unbedingt.

Der 26-jährige Zweitangeklagte D.R. bekannte sich überraschend „schuldig“. Er ist schon nach dem NS-Verbotsgesetzt vorbestraft, weil er „Heil Hitler-“ und „Sieg Heil-“rufend betrunken durch Kennelbach gestolpert war. Nichts war aber mit der in treuteutschen Kreisen so oft beschworenen „Nibelungentreue“. R. belastete den Drittangeklagten, der ihn in diese missliche Lage gebracht habe: „Das war alles idiotisch.“ Vom Verfassungsschutz wurde R. seit 2014 beobachtet und als „Mitläufer“ eingestuft. Er war „Vice-President“ der Gruppe. Das rechtskräftige Urteil fiel trotz des Schuldeinbekenntnisses wegen der einschlägigen Vorstrafe härter aus: eineinhalb Jahre Haft.

„Kopf“ der Gruppe war der selbsternannte „Präsident“ F.T., der aus der U-Haft vorgeführt wurde. Er ist vielfach − auch nach dem Verbotsgesetz − vorbestraft. „SdR“ berichtete im Mai 2017 vom Prozess und titelte „Schlechte Prognose für Neonazi“. Das hat sich bewahrheitet. Laut Verfassungsschutz ist T. seit 2010 der rechtsextremen Szene zuzuordnen. Auch aus den Haftanstalten Suben und Simmering heraus hat er seine Tätigkeit fortgesetzt.

Der Arbeiter gründete eine rechtsextreme WhatsApp-Gruppe namens „Wolveguard“, die über zehn Mitglieder hatte und offenkundig nicht nur zur Unterhaltung gedacht war. Immerhin gab es einen „Sergeant at Arms“ zur Waffenbeschaffung und Kontakte zu Gesinnungskameraden in Sachsen-Anhalt. Der ebenfalls 26-Jährige T. wollte die Gruppe als „Zweigstelle“ führen. Näheres wurde leider nicht ausgeführt: Welche Gruppe war das? Wie intensiv waren die Kontakte? Die hierarchische Organisationsform mit Präsident, Vize-Präsident und „Sergeant at Arms“ erinnert stark an die 2017 und 2018 verurteilten Mitglieder der rechtsterroristischen Vereinigung „Oldschool Society“ und andere ähnlich organisierte rechtsextreme Kameradschaften.

Laut eigener Aussage im Prozess hat T. allerdings aus dieser „Vergangenheit gelernt“. Was genau er „gelernt“ hat, konnte oder wollte er nicht näher ausführen. Seine Unterbringung in den diversen Justizvollzugsanstalten jedenfalls bezeichnete er als „Gesinnungshaft“. Und auf die Frage des Richters, warum er ständig mit „Heil Hitler“ gegrüßt habe: „Es war halt so eine Angewohnheit.“

Die Ziele der von T. gegründeten Verbindung waren jedenfalls klar und wurden auch schriftlich festgehalten: „Dafür kämpfen wir, dass wir heim ins Reich kommen.“ Diesen Kampf muss er wohl längere Zeit vom Gefängnis aus führen, denn nach Verbüßung seiner derzeitigen Strafe droht ihm dort ein weiterer längerer Aufenthalt: T. wurde erneut zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Hitlergruß | Kamerad-/Bruderschaften | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Weite Welt | Wiederbetätigung

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