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Lesezeit: 4 Minuten

Security-Mitarbeiter (Teil 2): Wiederbetätigung, Körperverletzung und Nötigung möglich?

Im Juni 2011 musste sich der Bregenzer S.H. (damals 20) vor dem Landesgericht Feldkirch zum ersten Mal wegen Wiederbetätigung und schwerer Nötigung verantworten und wurde zu 18 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verurteilt. Im Juli 2018 stand er neuerlich vor dem Landesgericht Feldkirch wegen Wiederbetätigung. Wieder eine Verurteilung, die vom Berufungsgericht in Innsbruck von 18 Monaten unbedingt auf 15 reduziert wurde. Das Besondere: S.H. ist nach eigenen Angaben Security-Mitarbeiter.

16. Jan. 2019
S.H. in Protzposition mit Pistole (Screenshot Facebook)
S.H. in Protzposition mit Pistole (Screenshot Facebook)

Als sich S.H. (mittlerweile 27) im Vorjahr wegen Wiederbetätigung und illegalem Waffenbesitz verantworten musste, gab er an, dass er die gefundenen Waffen (Stahlrute, Wurfmesser, Munition und Schlagstock) für seinen Job benötige: „Das brauchte ich in meinem Job als Security“, erklärte er dem Gericht laut „Vorarlberger Nachrichten“ (VN, 13.7.18 bzw. vol.at, 12.7.18). Das verwundert doch einigermaßen, schließlich war gegen ihn ein Waffenverbot ausgesprochen worden. Der Artikel in den „VN‘“ lässt offen, ob da vom Gericht verwundert nachgefragt wurde, wie ein wegen Wiederbetätigung, schwerer Nötigung und diversen anderen Delikten Verurteilter überhaupt zu einem Job als Security-Mitarbeiter kommen kann.

Dass S.H. als Security gearbeitet hat, geht nicht nur aus seiner Aussage vor Gericht, sondern auch aus seinem Facebook-Konto hervor. Dort nennt er stolz seine Security-Firma. Seine Timeline verrät auch, dass der Chef dieser Security-Firma mit ihm in Kontakt steht. Über seine politische Einstellung ist über Facebook nicht viel mehr zu erfahren als „Better dead than red“ und „Hunt.Fight.Kill“. Aha – passend für einen Security-Mitarbeiter?

S.H. "Better dead than red" (Screenshot Facebook)
S.H. „Better dead than red“ (Screenshot Facebook)

Deutlich mehr über S.H. erfährt man, wenn man die Prozessberichte liest. Im April 2010 hatte er am Bahnhof Riedenburg in Bregenz Jugendliche aus Einwandererfamilien zum Hitlergruß genötigt, sie bedroht. „Mach es, oder du wirst sterben“, drohte er, nachdem er zuvor die vier Burschen, die zwischen 14 und 15 Jahre alt waren, rassistisch angepöbelt hatte. Einen der Schüler fuhr er an: „Du stehst nicht gegen einen Österreicher auf!“ Im Zuge der – bei Verdacht der Wiederbetätigung üblichen – Nachschau wurde auf seinem Laptop einschlägiges Liedgut wie „Adolf Hitler unser Führer“ und „Das Reich kommt wieder“ entdeckt. In der Hauptverhandlung im Juni 2011 wollte S.H. ein „Blackout“ wegen starker Alkoholisierung geltend machen, blitzte damit aber bei den Geschworenen ab. Weil man bei ihm auch eine Waffe fand, wurde über ihn jenes Waffenverbot ausgesprochen, an das er sich bei der Verhandlung sieben Jahre später gar nicht mehr erinnern wollte. S.H. hatte schon 2011 Vorstrafen auf dem Buckel, die aber nicht NS-Wiederbetätigung betrafen. Das Urteil damals: 18 Monate, davon 6 unbedingt. (Krone, 28.6.11 ) Wie wird man danach Security-Mitarbeiter?

S.H. in Protzposition mit Pistole (Screenshot Facebook)
S.H. in Protzposition mit Pistole (Screenshot Facebook)

Sieben Jahre später – im Juli 2018 – steht S.H. neuerlich wegen Wiederbetätigung und illegalem Waffenbesitz vor Gericht. Die Medien erwähnen weitere Vorstrafen („reichlich Körperverletzungen sowie andere Delikte“). Was genau der Anlass für die neuen Ermittlungen war, wird nicht so recht klar. Jedenfalls spielt wieder sein Laptop eine Rolle – und der Alkohol, der ihn angeblich im Suff dazu gebracht hat, den Laptop mit „SS“, „88“, „C 18“ und einer Triskele verziert und öffentlich zur Schau gestellt zu haben. Da wird vermutlich schon mehr zu den Ermittlungen und der Anklage geführt haben, aber „verwertbar“ im Sinne der Anklage waren eben diese Punkte.

Ob S.H. bloß eine ideelle Beziehung zu „C 18“ hat? Seine Vorlieben auf Facebook zeigen eine starke Tendenz in Richtung Prepper, Bushcrafter, Kampfsport und nordischen Klimbim (z.B. „Sieg oder Walhalla – Komme was wolle“ oder ‚“Wodan Security“). Natürlich auch FPÖ und Pegida.

Die Geschworenen glauben S.H. auch 2018 seine Ausrede mit dem Suff nicht. Es setzt diesmal wieder 18 Monate, aber alle davon unbedingt. Auf die Frage, welche Rolle Hitler in seinem Leben spiele, hatte der Angeklagte geantwortet, er sei mit ihm nicht verwandt (Neue Vorarlberger Tageszeitung, 13.7.2018). S.H. meldet Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil an, was ihm beim Oberlandesgericht Innsbruck in der Vorwoche eine – unverständliche – Strafreduktion auf 15 Monate bringt.

Noch unverständlicher ist allerdings, wie es möglich war, dass S.H. in den letzten 10 Jahren im Security-Bereich tätig gewesen ist. Die Einstiegsschwelle in die Sicherheitsbranche ist sehr niedrig – ein Leumundszeugnis. Wie aber schafft ein verurteilter Neonazi mit Vorstrafen wie Körperverletzung, schwere Nötigung, Diebstahl usw. diese Hürde? Eine spannende Frage, die wir gerne weitergeben. Einen kleinen Trost gibt es: Für ungefähr ein Jahr fällt S.H. nun als Security ganz sicher aus.

hier zu Security-Mitarbeiter (Teil 1): Recht extrem
hier zu Security-Mitarbeiter (Teil 3): Der rechte Waffennarr und der Mord

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abgelegt unter: Dokumentation
Schlagwörter: Illegaler Waffenbesitz/Waffenhandel | Neonazismus/Neofaschismus | Nötigung/gefährliche Drohung | Securities | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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