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Demokratie durch „Ausscheidung des Heterogenen“ – Zur freiheitlichen Rezeption von Carl Schmitt (Teil 2)

(Fort­set­zung von Teil 1) Wor­auf die blaue Wie­der­an­eig­nung von Schmitt abzie­len könn­te, ver­an­schau­licht ein wei­te­rer Text des Atter­­see-Forums mit dem Titel „Libe­ra­lis­mus und Demo­kra­tie“. Der Autor heißt Jörg May­er: FPÖ-Lokal­­po­­li­­ti­ker, Teu­­to­­nia-Bur­­schen­­schaf­­ter und Chef­re­dak­teur des Atter­­see-Kreis. Und was die­ser May­er schreibt, ist auf den ers­ten Blick zutiefst ver­wir­rend.Denn der Text beginnt mit einer Abgren­zung vom und Kritik […]

24. Jul 2018
Im Zusammenhang mit den Nürnberger Prozessen – hier die Anklagebank – war Schmitt als „possible Defendant“ verhört worden

Denn der Text beginnt mit einer Abgren­zung vom und Kri­tik am vul­gä­ren Anti­li­be­ra­lis­mus der soge­nann­ten Neu­en Rech­ten (er dürf­te ins­be­son­de­re die Iden­ti­tä­ren mei­nen), deren Begriffs­ver­wen­dung er gar eine „frap­pan­te geis­ti­ge Schlam­pig­keit“ unter­stellt, und er endet mit einem Plä­doy­er für mehr direk­te Demo­kra­tie (selbst­ver­ständ­lich im Sin­ne der gegen­wär­ti­gen schwarz-blau­en Bestre­bun­gen zur Aus­wei­tung ple­bis­zi­tä­rer Instru­men­te). Zwi­schen die­sem Beginn und Schluss, qua­si ein­ge­klam­mert in eini­ger­ma­ßen unbe­denk­li­che Sät­ze, bricht sich aller­dings Völ­ki­sches Bahn. Und zwar bis über die Schmerz­gren­ze hin­aus. Denn May­er bringt mit Schmitt jenen zutiefst auto­ri­tä­ren Demo­kra­tie­be­griff in Stel­lung, der gera­de­zu das Gegen­teil von einem rechts­staat­li­chen Demo­kra­tie­ver­ständ­nis meint und Gewalt impli­ziert. Fol­ge­rich­tig bezeich­net er ein­lei­tend die Schmitt’schen Atta­cken auf den Wei­ma­rer Ver­fas­sungs­staat (also jene Repu­blik, die von den Nazis demon­tiert wur­de) als „bril­lan­te Kritik“.

Carl Schmitt

Was ist damit genau gemeint? Die Schmitt’sche Argu­men­ta­ti­on gegen die Wei­ma­rer Ver­fas­sungs­ord­nung fußt auf einer Vor­aus­set­zung: der strik­ten Tren­nung zwi­schen Rechtsstaat/Liberalismus und Demo­kra­tie. Vor die­sem Hin­ter­grund wird ein „wah­rer Volks­wil­le“ behaup­tet und gegen die rechts­staat­lich-libe­ra­le Ver­fas­sungs­norm in Stel­lung gebracht. Die­ser ein­heit­li­che Volks­wil­le wird von Schmitt „Ver­fas­sungs­rea­li­tät“ oder „Ver­fas­sungs­wirk­lich­keit“ genannt und „mit einem Pri­mat außer­recht­li­cher Kate­go­rien wie Wil­le, Volk, Gemein­wohl, Sit­ten, etc. ver­se­hen“ (Salz­born 2017, S. 64). Ein sol­ches Demo­kra­tie­ver­ständ­nis basiert also auf einer Sub­stanz, die außer­halb der rea­len, viel­schich­ti­gen poli­ti­schen Ver­hält­nis­se situ­iert wer­den muss, um die hal­lu­zi­nier­te Homo­ge­ni­tät des „Vol­kes“ behaup­ten zu kön­nen. Der Demo­kra­tie­be­griff wird damit „onto­lo­gi­siert und sei­ner Umkämpft­heit beraubt“ (ebd., S. 68), zu sei­ner Grund­la­ge wird eine unhin­ter­frag­ba­re mythisch-mys­ti­sche Figur, eine vor­aus­ge­setz­te eth­ni­sche Essenz, die das „eigent­li­che“ Medi­um der demo­kra­ti­schen Wil­lens­bil­dung sein soll: Das Volk eben. Der Begriff „des Poli­ti­schen“ ist in der Schmitt’schen Ter­mi­no­lo­gie dem­entspre­chend durch die Unter­schei­dung zwi­schen Freund und Feind bestimmt, und die­se Bestim­mung ist dem empi­ri­schen Staat vor­aus­ge­setzt bzw. fun­giert sogar als des­sen Daseins­be­rech­ti­gung. Das Sub­jekt die­ses Freund-Feind-Sche­mas ist das als orga­nisch-homo­gen ver­stan­de­ne Volk. Auf die­ser begriff­li­chen Grund­la­ge soll­te die Ver­fas­sungs­norm – und mit ihr der Wei­ma­rer Rechts­staat – aus­ge­he­belt und durch eine völ­ki­sche Ent­schei­dungs­struk­tur ersetzt wer­den. Und Schmitt schreibt fol­ge­rich­tig bereits in der Wei­ma­rer Zeit ganz unver­blümt von der Not­wen­dig­keit der „Aus­schei­dung oder Ver­nich­tung des Hete­ro­ge­nen“ (Schmitt zit. nach Salz­born, S. 68). Es han­delt sich bei sol­chen Zuspit­zun­gen um nichts ande­res als um eine „argu­men­ta­ti­ve Vor­be­rei­tung der anti­se­mi­ti­schen Ver­nich­tungs­po­li­tik des Natio­nal­so­zia­lis­mus“ (Salz­born 2017, S. 68).

Im Zusam­men­hang mit den Nürn­ber­ger Pro­zes­sen – hier die Ankla­ge­bank – war Schmitt als „pos­si­ble Defen­dant“ ver­hört worden

Zurück zu Jörg May­er und sei­ner Bezug­nah­me auf die „bril­lan­te Kri­tik“. Der Schmitt’sche Angriff wird von May­er ganz dezi­diert affir­miert, wenn er auf des­sen Vor­stel­lung einer „ech­ten Demo­kra­tie“ (in Abgren­zung zum Ver­fas­sungs­staat) fol­gen­der­ma­ßen repli­ziert: „Klar ist frei­lich, dass die­se Demo­kra­tie eine Homo­ge­ni­tät vor­aus­setzt – und nöti­gen­falls ein Aus­schei­den der Hete­ro­ge­nen. Schmitt sagt, wie es ist – auch das hat er unse­rer euphe­mis­ti­schen Gegen­wart voraus.“

Die­se bei­den Sät­ze wol­len wir uns auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen (auch wenn der Geschmack ent­setz­lich ist): Die glas­kla­re Beja­hung davon, dass eine sol­che homo­ge­ne (vul­go völ­ki­sche) „Demo­kra­tie“ not­wen­di­ger­wei­se das ihr Hete­ro­ge­ne aus­schei­den muss, wird man nur mit Fan­ta­sie als etwas ande­res ver­ste­hen kön­nen, als eine Recht­fer­ti­gung eth­ni­scher Säu­be­rung. Mit viel gutem Wil­len könn­te man ein­ha­ken, dass May­er ja nur Schmitt wie­der­gibt. Dann wird die­ser aber direkt im Fol­ge­satz ganz offen für sei­ne Ehr­lich­keit gelobt: Da sage einer „wie es ist“; und das habe er „unse­re euphe­mis­ti­schen Gegen­wart“ – womit offen­bar die als eher lahm­ar­schig emp­fun­de­ne gegen­wär­ti­ge Rech­te gemeint ist – vor­aus. Das ist nichts ande­res als in (pseudo-)intellektuelle Wat­te­bäu­sche ein­ge­bet­te­te Gewaltverherrlichung.

Doch dabei bleibt es nicht, es folgt ein gro­tes­ker Ver­such wie­der aus der brau­nen Lacke zu stei­gen: Denn, ohne frei­lich Schmitt zu wider­spre­chen, fügt May­er für die Gegen­wart die Mög­lich­keit hin­zu, dass die Ver­fas­sung ja auch ein­mal „genü­gend tief in das Erb­gut eines Vol­kes über­ge­gan­gen“ sein kön­ne. Soll hei­ßen: Wenn die völ­ki­sche Pro­pa­gan­da irgend­wann ein­mal aus­rei­chend hege­mo­ni­al wird, dann kann viel­leicht dar­auf ver­zich­tet wer­den, „Hete­ro­ge­nes aus­zu­schei­den“. Die per­ver­se Poin­te: „Libe­ra­lis­mus“ geht dann, wenn es ihn gar nicht mehr braucht, weil schon alle weg sind (geflo­hen? ver­trie­ben? oder schlim­mer?), die sich gegen den homo­ge­nen Volks­wil­len stel­len könn­ten. Also kurz­um: Libe­ra­lis­mus zwi­schen Volks­ge­nos­sen ist ok. Die­ser völ­ki­sche Anti­plu­ra­lis­mus wird von May­er dann allen Erns­tes dem iden­ti­tä­ren Anti­li­be­ra­lis­mus und des­sen Kon­struk­ti­on eines „Eth­no­plu­ra­lis­mus“ ent­ge­gen­ge­stellt. Man darf die strei­ten­den Volks­ge­nos­sen beru­hi­gen: Ihr meint ein und dasselbe.

Es sei noch­mal dar­an erin­nert, dass es sich bei dem Autor nicht nur um einen FPÖ-Funk­tio­när, son­dern auch um den Chef­re­dak­teur des Atter­see­krei­ses han­delt, des­sen Prä­si­dent (und flei­ßi­ger Vor­wort­schrei­ber zu jeder Aus­ga­be) immer­hin Nor­bert Neme­th ist, der Klub­di­rek­tor der Frei­heit­li­chen auf Bundesebene.

Fazit

Dass die Zuspit­zung zum natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Wahn nicht nur eine „bio­gra­phi­sche Ent­glei­sung“ des Carl Schmitt war, son­dern in sei­nem Werk ange­legt ist, kann aus­führ­lich bei dem Poli­tik­wis­sen­schaft­ler Samu­el Salz­born (2017, S. 63–67) nach­ge­le­sen wer­den. Die Tat­sa­che, dass der Kar­rie­rist Schmitt ein wider­li­cher und über Lei­chen gehen­der Oppor­tu­nist war, soll­te also nicht über die Sub­stanz sei­ner intel­lek­tu­el­len Arbeit (vor, wäh­rend und nach dem NS) hin­weg­täu­schen: Die­se Sub­stanz ist Gegen­auf­klä­rung und Anti­in­di­vi­dua­lis­mus pur. Aber das zu erwäh­nen, wirkt ein­ge­denk der oben skiz­zier­ten Per­for­manz von Schmitt im NS-Regime bei­na­he unnö­tig, weil fol­ge­rich­tig: Wo man lan­det, wenn man Schmitt ernst nimmt, kann man am ein­drucks­volls­ten bei Schmitt selbst lernen.

Bei sei­ner (nicht nur frei­heit­li­chen) Rezep­ti­on die­ser Tage ist beson­de­re Obacht gebo­ten, denn sie bie­tet ganz offen­sicht­lich wei­ter­hin die Mög­lich­keit rechts­extre­mes Gedan­ken­gut in einen Jar­gon der Demo­kra­tie zu ver­hül­len. Wor­um es bei die­ser Rezep­ti­on geht, lässt sich abschlie­ßend mit Salz­born noch ein­mal prä­gnant zusam­men­fas­sen: Näm­lich um „eine gelenk­te Demo­kra­tie auf der Basis eines erfühl­ten (d.h. von den Rech­ten dik­tier­ten) ‚Volks­wil­lens‘, der auf völ­ki­sche Homo­ge­ni­tät und einem kate­go­ria­len und mili­ta­ri­sie­ren­den Freund-Feind-Den­ken basiert. Dass die­ses Den­ken in die Bar­ba­rei führt, kann man heu­te wis­sen.“ (ebd., 77)

Lite­ra­tur:
Salz­born, Samu­el (2017): Angriff der Anti­de­mo­kra­ten. Die völ­ki­sche Rebel­li­on der Neu­en Rech­ten. Wein­heim Basel: Beltz Juventa

➡️ Zur frei­heit­li­chen Rezep­ti­on von Carl Schmitt (Teil 1)

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