Denn der Text beginnt mit einer Abgrenzung vom und Kritik am vulgären Antiliberalismus der sogenannten Neuen Rechten (er dürfte insbesondere die Identitären meinen), deren Begriffsverwendung er gar eine „frappante geistige Schlampigkeit“ unterstellt, und er endet mit einem Plädoyer für mehr direkte Demokratie (selbstverständlich im Sinne der gegenwärtigen schwarz-blauen Bestrebungen zur Ausweitung plebiszitärer Instrumente). Zwischen diesem Beginn und Schluss, quasi eingeklammert in einigermaßen unbedenkliche Sätze, bricht sich allerdings Völkisches Bahn. Und zwar bis über die Schmerzgrenze hinaus. Denn Mayer bringt mit Schmitt jenen zutiefst autoritären Demokratiebegriff in Stellung, der geradezu das Gegenteil von einem rechtsstaatlichen Demokratieverständnis meint und Gewalt impliziert. Folgerichtig bezeichnet er einleitend die Schmitt’schen Attacken auf den Weimarer Verfassungsstaat (also jene Republik, die von den Nazis demontiert wurde) als „brillante Kritik“.
Was ist damit genau gemeint? Die Schmitt’sche Argumentation gegen die Weimarer Verfassungsordnung fußt auf einer Voraussetzung: der strikten Trennung zwischen Rechtsstaat/Liberalismus und Demokratie. Vor diesem Hintergrund wird ein „wahrer Volkswille“ behauptet und gegen die rechtsstaatlich-liberale Verfassungsnorm in Stellung gebracht. Dieser einheitliche Volkswille wird von Schmitt „Verfassungsrealität“ oder „Verfassungswirklichkeit“ genannt und „mit einem Primat außerrechtlicher Kategorien wie Wille, Volk, Gemeinwohl, Sitten, etc. versehen“ (Salzborn 2017, S. 64). Ein solches Demokratieverständnis basiert also auf einer Substanz, die außerhalb der realen, vielschichtigen politischen Verhältnisse situiert werden muss, um die halluzinierte Homogenität des „Volkes“ behaupten zu können. Der Demokratiebegriff wird damit „ontologisiert und seiner Umkämpftheit beraubt“ (ebd., S. 68), zu seiner Grundlage wird eine unhinterfragbare mythisch-mystische Figur, eine vorausgesetzte ethnische Essenz, die das „eigentliche“ Medium der demokratischen Willensbildung sein soll: Das Volk eben. Der Begriff „des Politischen“ ist in der Schmitt’schen Terminologie dementsprechend durch die Unterscheidung zwischen Freund und Feind bestimmt, und diese Bestimmung ist dem empirischen Staat vorausgesetzt bzw. fungiert sogar als dessen Daseinsberechtigung. Das Subjekt dieses Freund-Feind-Schemas ist das als organisch-homogen verstandene Volk. Auf dieser begrifflichen Grundlage sollte die Verfassungsnorm – und mit ihr der Weimarer Rechtsstaat – ausgehebelt und durch eine völkische Entscheidungsstruktur ersetzt werden. Und Schmitt schreibt folgerichtig bereits in der Weimarer Zeit ganz unverblümt von der Notwendigkeit der „Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen“ (Schmitt zit. nach Salzborn, S. 68). Es handelt sich bei solchen Zuspitzungen um nichts anderes als um eine „argumentative Vorbereitung der antisemitischen Vernichtungspolitik des Nationalsozialismus“ (Salzborn 2017, S. 68).
Zurück zu Jörg Mayer und seiner Bezugnahme auf die „brillante Kritik“. Der Schmitt’sche Angriff wird von Mayer ganz dezidiert affirmiert, wenn er auf dessen Vorstellung einer „echten Demokratie“ (in Abgrenzung zum Verfassungsstaat) folgendermaßen repliziert: „Klar ist freilich, dass diese Demokratie eine Homogenität voraussetzt – und nötigenfalls ein Ausscheiden der Heterogenen. Schmitt sagt, wie es ist – auch das hat er unserer euphemistischen Gegenwart voraus.“
Diese beiden Sätze wollen wir uns auf der Zunge zergehen lassen (auch wenn der Geschmack entsetzlich ist): Die glasklare Bejahung davon, dass eine solche homogene (vulgo völkische) „Demokratie“ notwendigerweise das ihr Heterogene ausscheiden muss, wird man nur mit Fantasie als etwas anderes verstehen können, als eine Rechtfertigung ethnischer Säuberung. Mit viel gutem Willen könnte man einhaken, dass Mayer ja nur Schmitt wiedergibt. Dann wird dieser aber direkt im Folgesatz ganz offen für seine Ehrlichkeit gelobt: Da sage einer „wie es ist“; und das habe er „unsere euphemistischen Gegenwart“ – womit offenbar die als eher lahmarschig empfundene gegenwärtige Rechte gemeint ist – voraus. Das ist nichts anderes als in (pseudo-)intellektuelle Wattebäusche eingebettete Gewaltverherrlichung.
Doch dabei bleibt es nicht, es folgt ein grotesker Versuch wieder aus der braunen Lacke zu steigen: Denn, ohne freilich Schmitt zu widersprechen, fügt Mayer für die Gegenwart die Möglichkeit hinzu, dass die Verfassung ja auch einmal „genügend tief in das Erbgut eines Volkes übergegangen“ sein könne. Soll heißen: Wenn die völkische Propaganda irgendwann einmal ausreichend hegemonial wird, dann kann vielleicht darauf verzichtet werden, „Heterogenes auszuscheiden“. Die perverse Pointe: „Liberalismus“ geht dann, wenn es ihn gar nicht mehr braucht, weil schon alle weg sind (geflohen? vertrieben? oder schlimmer?), die sich gegen den homogenen Volkswillen stellen könnten. Also kurzum: Liberalismus zwischen Volksgenossen ist ok. Dieser völkische Antipluralismus wird von Mayer dann allen Ernstes dem identitären Antiliberalismus und dessen Konstruktion eines „Ethnopluralismus“ entgegengestellt. Man darf die streitenden Volksgenossen beruhigen: Ihr meint ein und dasselbe.
Es sei nochmal daran erinnert, dass es sich bei dem Autor nicht nur um einen FPÖ-Funktionär, sondern auch um den Chefredakteur des Atterseekreises handelt, dessen Präsident (und fleißiger Vorwortschreiber zu jeder Ausgabe) immerhin Norbert Nemeth ist, der Klubdirektor der Freiheitlichen auf Bundesebene.
Fazit
Dass die Zuspitzung zum nationalsozialistischen Wahn nicht nur eine „biographische Entgleisung“ des Carl Schmitt war, sondern in seinem Werk angelegt ist, kann ausführlich bei dem Politikwissenschaftler Samuel Salzborn (2017, S. 63–67) nachgelesen werden. Die Tatsache, dass der Karrierist Schmitt ein widerlicher und über Leichen gehender Opportunist war, sollte also nicht über die Substanz seiner intellektuellen Arbeit (vor, während und nach dem NS) hinwegtäuschen: Diese Substanz ist Gegenaufklärung und Antiindividualismus pur. Aber das zu erwähnen, wirkt eingedenk der oben skizzierten Performanz von Schmitt im NS-Regime beinahe unnötig, weil folgerichtig: Wo man landet, wenn man Schmitt ernst nimmt, kann man am eindrucksvollsten bei Schmitt selbst lernen.
Bei seiner (nicht nur freiheitlichen) Rezeption dieser Tage ist besondere Obacht geboten, denn sie bietet ganz offensichtlich weiterhin die Möglichkeit rechtsextremes Gedankengut in einen Jargon der Demokratie zu verhüllen. Worum es bei dieser Rezeption geht, lässt sich abschließend mit Salzborn noch einmal prägnant zusammenfassen: Nämlich um „eine gelenkte Demokratie auf der Basis eines erfühlten (d.h. von den Rechten diktierten) ‚Volkswillens‘, der auf völkische Homogenität und einem kategorialen und militarisierenden Freund-Feind-Denken basiert. Dass dieses Denken in die Barbarei führt, kann man heute wissen.“ (ebd., 77)
Literatur:
Salzborn, Samuel (2017): Angriff der Antidemokraten. Die völkische Rebellion der Neuen Rechten. Weinheim Basel: Beltz Juventa
➡️ Zur freiheitlichen Rezeption von Carl Schmitt (Teil 1)