Klagenfurt-Bleiburg (I): „Kroatischer Gruß” ist Hitlergruß
Klagenfurt-Bleiburg (II): Zwei weitere Verurteilungen wegen Wiederbetätigung
Klagenfurt-Bleiburg (III): Ein Freispruch, eine Verurteilung
Klagenfurt: Noch eine Wiederbetätigung, aber nicht in Bleiburg
Feldkirch/V: Ein Neonazi dreht durch
D: Püppi kommt nicht mehr zum Ulrichsberg
Klagenfurt-Bleiburg (I): „Kroatischer Gruß” ist Hitlergruß
Die Geschworenen waren sich einig und befanden, dass der 69-jährige Kroate, der sich da am Montag, 25. Juni vor dem Landesgericht Klagenfurt wegen Wiederbetätigung beim rechtsextremen Aufmarsch in Bleiburg verantworten musste, schuldig ist im Sinne der Anklage. Der Angeklagte war in der ORF-Doku „Kroatische Hitlergrüße in Kärnten“ (deren Redakteurin dafür vor kurzem mit dem Civis-Medienpreis ausgezeichnet wurde) zu sehen gewesen, wie er Adolf Hitler lobte und die Hand zum Hitlergruß hob. Weil er am ersten Verhandlungstag im April bestritten hatte, den Hitlergruß gezeigt zu haben, wurde zur Einholung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen vertagt.
Der Gutachter, ein Historiker der Universität Zagreb, konnte aber die Verantwortung des Angeklagte, dass es sich bei seiner Handbewegung um den ‚kroatischen Gruß‘ gehandelt habe, eindeutig widerlegen:
Das Urteil, zwei Jahre bedingt, ist bereits rechtskräftig. Als dem Kroaten erklärt wurde, dass er nicht mehr ins Gefängnis müsse, nahm er die Strafe an und wurde wegen eines gegen ihn ausgesprochenen Aufenthaltsverbots sofort an die Grenze eskortiert.In erster Linie werde unter dem kroatischen Gruß der Ausspruch: ‚Za dom spremni’ verstanden, übersetzt ‚Alles für die Heimat.’ Dieser Gruß bestehe seit Ende 1931, Anfang 1932, der Gruß habe zu dieser Zeit keine Handbewegung umfasst. Während des Ustascha-Regimes habe man begonnen, zu dem Gruß den rechten Arm zu heben, analog zum Hitler-Gruß. Eine offizielle Anordnung für die Verwendung des Grußes habe es nicht gegeben. (ORF Kärnten, 25.6.2018)
Klagenfurt-Bleiburg (II): Zwei weitere Verurteilungen wegen Wiederbetätigung
Am Dienstag, 26. Juni, mussten sich zwei weitere Personen wegen ihres Auftritts beim Aufmarsch am Loibacher Feld in Bleiburg vor Geschworenen in Klagenfurt verantworten. Der eine, „ein 54-jähriger Kroate hatte bei der umstrittenen Veranstaltung den Hitlergruß gezeigt, ein 26-Jähriger hatte ein T‑Shirt mit einem SS-Totenkopf und dem Spruch ‚Besser tot als rot„getragen’.“ (ORF Kärnten, 26.6.2018)
Der jüngere Angeklagte versuchte sich zunächst noch mit der Ausrede, wonach er nicht gewusst habe, dass das öffentliche Zeigen des SS-Totenkopfs in Österreich strafbar sei, scheiterte aber in der Folge an den hunderten einschlägigen Fotos auf seinem Handy, die ihn unter anderem auch mit dem Hitlergruß zeigten. Er nahm das Urteil, 18 Monate bedingt, ebenso an wie der 54-Jährige, der sich dann am Nachmittag wegen des Hitlergrußes verantworten musste und ebenfalls zu 18 Monaten bedingt verurteilt wurde. (OÖN)
Klagenfurt-Bleiburg (III): Ein Freispruch, eine Verurteilung
Am Freitag, 29.6., mussten sich weitere zwei Kroaten wegen des Verdachts der Wiederbetätigung in Klagenfurt verantworten. Ein 79-jähriger Angeklagter bekannte sich zwar für schuldig, erklärte seine Handbewegung aber so:
„Ich wollte eine Freundin grüßen, aber das ist dann so ausgelegt worden, dass ich den Hitlergruß machen wollte. Wenn das so ausgelegt worden ist, dann tut es mir auch leid und ich bekenne mich schuldig.“ (Kleine Zeitung)
Weil ein Video zwar die einschlägige Handbewegung, dann aber sofort ein Winken zeigt, sprechen die Geschworenen von der Anklage frei. Der zweite Angeklagte vom Freitag, auch ein Kroate (67), in seiner Heimatgemeinde Gemeinderat, war vor Gericht geständig: „Bei der Feier habe ich dann ein Heimatlied gehört, dadurch war ich in großer Euphorie und habe mich dazu hinreißen lassen, die Hand zu heben.” (Kleine Zeitung) Eine Geste im Sinn des Nationalsozialismus habe er aber damit nicht machen wollen, er werde so etwas nie wieder machen, verantwortete er sich. In diesem Fall erfolgte ein einstimmiger Schuldspruch der Geschworenen und die Verurteilung zu 15 Monaten bedingter Haft. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Klagenfurt: Noch eine Wiederbetätigung, aber nicht in Bleiburg
Am Donnerstag, 28.Juni, musste sich noch einer wegen Wiederbetätigung vor Geschworenen in Klagenfurt verantworten. Dem 28-jährigen Angeklagten aus Spittal/Drau wurde von der Anklage vorgeworfen, zwischen Mai 2016 und Juni 2017 auf Facebook und WhatsApp Nazikram wie die Schwarze Sonne, die Odalrune und die Zahlenkombination 18/88 veröffentlicht und sich außerdem am Unterarm sowie am Hals Odalrunen-Tattoos und am Schienbein eine Schwarze Sonne verpasst zu haben. Über WhatsApp hat er auch noch einschlägige Fotos verschickt.
Dem Angeklagten, der sich auf eine psychische Erkrankung, starke Medikamente und Alkohol berief, war schon klar, was er damit tat, was auch ein Gutachter bestätigte. An der Entfernung seiner Tattoos arbeite er, erklärte er, und: „Es war dumm von mir. Ich würde das heute nie wieder machen.“ (Kleine Zeitung)
Nach kurzer Beratung waren sich die Geschworenen einig: Schuldig im Sinn der Anklage. Das Urteil, 19 Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe in der Höhe von 1.200 Euro, ist noch nicht rechtskräftig.
Feldkirch/V: Ein Neonazi dreht durch
Vor einem halben Jahr zog der 32-jährige Bludenzer mit „Heil Hitler“, Hitlergruß und weiteren Nazi-Parolen durch Bludenz, beschimpfte in einem Lokal Gäste als „Volksverräter“ und schlug am Bludenzer Bahnhof einen jungen Mann krankenhausreif. Nach seiner Festnahme erklärte er den Polizisten, dass Hitler ein Prophet gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch klagte ihn wegen Wiederbetätigung und schwerer Körperverletzung an, am Freitag, 29.6., musste er sich deshalb vor dem Landesgericht Feldkirch den Geschworenen stellen.
Vor Gericht versuchte er es mit gespielter Reumütigkeit: „Ja, ich bekenne mich schuldig, leider kann ich es nicht mehr rückgängig machen“ (Vorarlberger Nachrichten), ließ sich dann aber auch die Behauptung entlocken, dass Hitler ein Mann für das Volk gewesen sei. Zwischen seinen diversen Drogenentzügen sei er auf den Hitler gekommen
Um festzustellen, ob der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt laut Polizei 1,5 Promille im Blut hatte, überhaupt zurechnungsfähig gewesen sei, wird nun ein psychiatrisches Gutachten eingeholt und die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. (Update hier)
D: Püppi kommt nicht mehr zum Ulrichsberg
1995 dürfte das letzte Jahr gewesen sein, in dem die Tochter von SS-Kapo Heinrich Himmler, Gudrun Burwitz, beim Ulrichsberg- Aufmarsch die Ehrungen der alten Kameraden entgegengenommen hatte.
Die Neonazi-Aktivistin, die sich nie von ihrem schwerkriminellen Vater distanziert hatte, war bis ins hohe Alter für den Verein „Stille Hilfe“ tätig, über den Alt- und Neonazis betreut und finanziell unterstützt wurden. Der Aufmarsch am Ulrichsberg bzw. das damit verbundene Treffen der SS-Veteranen in Krumpendorf war einer ihrer wenigen öffentlichen Auftritte:
„Wo waren Sie im Krieg? Bei welcher Einheit haben Sie gedient?”, fragt sie streng. „5. SS-Panzer-Division Wiking”, antwortet Vagner Kristensen zackig. „Freiwilliger in der Dänischen Waffen-SS?” „Jawoll!” Die Frau verzieht keine Miene. Ihre grauen Haare sind zu einem Dutt geformt; an ihrer Bluse haftet eine große silberne Brosche, auf der vier Pferdeköpfe im Kreis angeordnet sind. Sie ergeben ein Hakenkreuz. Vagner Kristensen nimmt Haltung an. Ihm ist nicht entgangen, dass sie die gleichen eisblauen Augen hat wie ihr Vater. Die Frau, die vor ihm im Hotel Rosenheim in Krumpendorf in Kärnten sitzt, ist Gudrun Burwitz. (Andrea Röpke, Püppis Kameraden)
Jetzt ist Himmlers Tochter, von ihrem Vater „Püppi“ genannt, in einem Münchner Altersheim verstorben.