In der Anklageschrift gegen den ehemaligen Unteroffizier des Bundesheers kam all das zusammen. Auch wenn der Angeklagte für sich in Anspruch nahm, psychische Probleme zu haben und einiges – wie die Bedrohung einer Kollegin mit einer Waffe – nicht ernst gemeint gewesen sein soll, sahen das die Geschworenen schlussendlich anders.
Er war Unteroffizier beim Bundesheer und wurde im letzten Jahr, nachdem eine Reihe von Vorfällen bekannt und offenbar heeresintern bestätigt wurde, entlassen: M. Z. (42), bislang unbescholten, war während eines Assistenzeinsatzes des Bundesheers im Burgenland vom Jänner bis März 2017 mehrfach auffällig geworden, woran sich einige ZeugInnen im gestrigen Prozess vor dem Landesgericht Feldkirch nicht so erinnern konnten, andere schon, die den Ex-Soldaten massiv belasteten. Und das tat der Angeklagte, wohl nicht ganz beabsichtigt, selbst auch. Nach Vorbringen eines antisemitischen „Witzes“ durch das Gericht, bestritt Z., diesen erzählt zu haben, denn es sei ein anderer gewesen, den er schließlich dem Gericht vortrug. Dieser war fast noch schlimmer. Auf die Wiedergabe verzichten wir hier aufgrund der Abscheulichkeit, aber die Rezitation wird wohl alles andere als strafmildernd gewirkt haben.
Wesentlich war die „Behandlung“, die Z. im Burgenland aufgegriffenen Geflüchteten zuteil werden ließ: Niederknien, Tritte, die Z. als harmloses „Anstoßen“ mit dem Schuh schönzureden versuchte, Schläge mit einer Taschenlampe ins Gesicht, wüste Beschimpfungen und Aussagen wie, er hoffe, die Flüchtlinge würden erfrieren, damit deren Asche nach Ungarn zurückgeschickt werden könne. Auch verbal getätigte Hinrichtungsphantasien per Waffe wurden dem Angeklagten zur Last gelegt.
Als Z. eine Kollegin mit einer Waffe bedrohte, soll er geäußert haben, bereits einmal während einer psychologischen Behandlung Waffenverbot gehabt zu haben. Ob dies tatsächlich so war, wurde während der Verhandlung nicht thematisiert.
Affinitäten zum Nationalsozialismus wies Z. mit dem Argument von sich, er sei nun schließlich bei einem türkischstämmigen Unternehmer als Taxifahrer beschäftigt und würde alle Fahrgäste transportieren. Vorgebracht wurde auch ein Bericht des Verfassungsschutzes, wonach Z. Sympathien für die Identitären gezeigt habe, was Z. damit abtat, dass er nicht wisse, wer oder was Identitäre seien.
Ein Blick auf den Facebook-Account von Z. offenbart, dass er offenbar ein Faible für nordischen Obskurantismus hegt: Sein Profil-Foto zeigt eine Spielart der Triskele, die aber auch im Nationalsozialismus als Variation des Hakenkreuzes Verwendung fand und nun als Symbol unter Rechtsextremen, insbesondere bei Blood & Honour als Logo auf Aufnähern und Tätowierungen zur Schau getragen wird.
Und wo solche Delikte auftauchen, ist zumeist auch die FPÖ nicht weit weg, was schon an den Facebook-Likes von Z. ersichtlich ist. Aber Z. erweist sich nicht nur als Fan der Freiheitlichen, er ist (oder war) auch Funktionär der blauen Gewerkschaftsfraktion Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher (AUF), wie aus AUF-Veröffentlichungen via Internet ersichtlich ist. Da sah man bislang offenbar keinerlei Bedarf, Z. zu entfernen.
Der Angeklagte wurde einstimmig in allen Punkten schuldig gesprochen. Das Urteil, 30 Monate, davon 10 unbedingt, ist noch nicht rechtskräftig.