Feldkirch: Blauer Ex-Soldat mit braun-getönter Gesinnung vor Gericht

Wieder­betä­ti­gung, Ver­het­zung, Quälen eines Gefan­genen und gefährliche Dro­hung. Der Schuld­spruch hat es in sich. Und bei solchen Delik­ten ist, wie so oft, auch die FPÖ in der Nähe. Doch der Rei­he nach.

In der Anklageschrift gegen den ehe­ma­li­gen Unterof­fizier des Bun­desheers kam all das zusam­men. Auch wenn der Angeklagte für sich in Anspruch nahm, psy­chis­che Prob­leme zu haben und einiges – wie die Bedro­hung ein­er Kol­le­gin mit ein­er Waffe – nicht ernst gemeint gewe­sen sein soll, sahen das die Geschwore­nen schlussendlich anders. Unser Prozess­bericht mit Hintergründen.

Er war Unterof­fizier beim Bun­desheer und wurde im let­zten Jahr, nach­dem eine Rei­he von Vor­fällen bekan­nt und offen­bar heeresin­tern bestätigt wurde, ent­lassen: M. Z. (42), bis­lang unbescholten, war während eines Assis­ten­zein­satzes des Bun­desheers im Bur­gen­land vom Jän­ner bis März 2017 mehrfach auf­fäl­lig gewor­den, woran sich einige Zeug­In­nen im gestri­gen Prozess vor dem Lan­des­gericht Feld­kirch nicht so erin­nern kon­nten, andere schon, die den Ex-Sol­dat­en mas­siv belasteten. Und das tat der Angeklagte, wohl nicht ganz beab­sichtigt, selb­st auch. Nach Vor­brin­gen eines anti­semi­tis­chen „Witzes“ durch das Gericht, bestritt Z., diesen erzählt zu haben, denn es sei ein ander­er gewe­sen, den er schließlich dem Gericht vortrug. Dieser war fast noch schlim­mer. Auf die Wieder­gabe verzicht­en wir hier auf­grund der Abscheulichkeit, aber die Rez­i­ta­tion wird wohl alles andere als strafmildernd gewirkt haben.

Wesentlich war die „Behand­lung“, die Z. im Bur­gen­land aufge­grif­f­e­nen Geflüchteten zuteil wer­den ließ: Niederknien, Tritte, die Z. als harm­los­es „Anstoßen“ mit dem Schuh schönzure­den ver­suchte, Schläge mit ein­er Taschen­lampe ins Gesicht, wüste Beschimp­fun­gen und Aus­sagen wie, er hoffe, die Flüchtlinge wür­den erfrieren, damit deren Asche nach Ungarn zurück­geschickt wer­den könne. Auch ver­bal getätigte Hin­rich­tungsphan­tasien per Waffe wur­den dem Angeklagten zur Last gelegt.

Als Z. eine Kol­le­gin mit ein­er Waffe bedro­hte, soll er geäußert haben, bere­its ein­mal während ein­er psy­chol­o­gis­chen Behand­lung Waf­fen­ver­bot gehabt zu haben. Ob dies tat­säch­lich so war, wurde während der Ver­hand­lung nicht thematisiert.

Affinitäten zum Nation­al­sozial­is­mus wies Z. mit dem Argu­ment von sich, er sei nun schließlich bei einem türkischstäm­mi­gen Unternehmer als Tax­i­fahrer beschäftigt und würde alle Fahrgäste trans­portieren. Vorge­bracht wurde auch ein Bericht des Ver­fas­sungss­chutzes, wonach Z. Sym­pa­thien für die Iden­titären gezeigt habe, was Z. damit abtat, dass er nicht wisse, wer oder was Iden­titäre seien.

Ein Blick auf den Face­book-Account von Z. offen­bart, dass er offen­bar ein Faible für nordis­chen Obsku­ran­tismus hegt: Sein Pro­fil-Foto zeigt eine Spielart der Triskele, die aber auch im Nation­al­sozial­is­mus als Vari­a­tion des Hak­enkreuzes Ver­wen­dung fand und nun als Sym­bol unter Recht­sex­tremen, ins­beson­dere bei Blood & Hon­our als Logo auf Aufnäh­ern und Tätowierun­gen zur Schau getra­gen wird.

Und wo solche Delik­te auf­tauchen, ist zumeist auch die FPÖ nicht weit weg, was schon an den Face­book-Likes von Z. ersichtlich ist. Aber Z. erweist sich nicht nur als Fan der Frei­heitlichen, er ist (oder war) auch Funk­tionär der blauen Gew­erkschafts­frak­tion Aktion­s­ge­mein­schaft Unab­hängiger und Frei­heitlich­er (AUF), wie aus AUF-Veröf­fentlichun­gen via Inter­net ersichtlich ist. Da sah man bis­lang offen­bar kein­er­lei Bedarf, Z. zu entfernen.

Der Angeklagte wurde ein­stim­mig in allen Punk­ten schuldig gesprochen. Das Urteil, 30 Monate, davon 10 unbe­d­ingt, ist noch nicht rechtskräftig.

Bericht des ORF.

Foto ORF