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Feldkirch: Blauer Ex-Soldat mit braun-getönter Gesinnung vor Gericht

Wie­der­be­tä­ti­gung, Ver­het­zung, Quä­len eines Gefan­ge­nen und gefähr­li­che Dro­hung. Der Schuld­spruch hat es in sich. Und bei sol­chen Delik­ten ist, wie so oft, auch die FPÖ in der Nähe. Doch der Rei­he nach. In der Ankla­ge­schrift gegen den ehe­ma­li­gen Unter­of­fi­zier des Bun­des­heers kam all das zusam­men. Auch wenn der Ange­klag­te für sich in Anspruch nahm, psy­chi­sche Probleme […]

3. Jul 2018

In der Ankla­ge­schrift gegen den ehe­ma­li­gen Unter­of­fi­zier des Bun­des­heers kam all das zusam­men. Auch wenn der Ange­klag­te für sich in Anspruch nahm, psy­chi­sche Pro­ble­me zu haben und eini­ges – wie die Bedro­hung einer Kol­le­gin mit einer Waf­fe – nicht ernst gemeint gewe­sen sein soll, sahen das die Geschwo­re­nen schluss­end­lich anders. Unser Pro­zess­be­richt mit Hintergründen.

Er war Unter­of­fi­zier beim Bun­des­heer und wur­de im letz­ten Jahr, nach­dem eine Rei­he von Vor­fäl­len bekannt und offen­bar hee­res­in­tern bestä­tigt wur­de, ent­las­sen: M. Z. (42), bis­lang unbe­schol­ten, war wäh­rend eines Assis­tenz­ein­sat­zes des Bun­des­heers im Bur­gen­land vom Jän­ner bis März 2017 mehr­fach auf­fäl­lig gewor­den, wor­an sich eini­ge Zeu­gIn­nen im gest­ri­gen Pro­zess vor dem Lan­des­ge­richt Feld­kirch nicht so erin­nern konn­ten, ande­re schon, die den Ex-Sol­da­ten mas­siv belas­te­ten. Und das tat der Ange­klag­te, wohl nicht ganz beab­sich­tigt, selbst auch. Nach Vor­brin­gen eines anti­se­mi­ti­schen „Wit­zes“ durch das Gericht, bestritt Z., die­sen erzählt zu haben, denn es sei ein ande­rer gewe­sen, den er schließ­lich dem Gericht vor­trug. Die­ser war fast noch schlim­mer. Auf die Wie­der­ga­be ver­zich­ten wir hier auf­grund der Abscheu­lich­keit, aber die Rezi­ta­ti­on wird wohl alles ande­re als straf­mil­dernd gewirkt haben.

Wesent­lich war die „Behand­lung“, die Z. im Bur­gen­land auf­ge­grif­fe­nen Geflüch­te­ten zuteil wer­den ließ: Nie­der­knien, Trit­te, die Z. als harm­lo­ses „Ansto­ßen“ mit dem Schuh schön­zu­re­den ver­such­te, Schlä­ge mit einer Taschen­lam­pe ins Gesicht, wüs­te Beschimp­fun­gen und Aus­sa­gen wie, er hof­fe, die Flücht­lin­ge wür­den erfrie­ren, damit deren Asche nach Ungarn zurück­ge­schickt wer­den kön­ne. Auch ver­bal getä­tig­te Hin­rich­tungs­phan­ta­sien per Waf­fe wur­den dem Ange­klag­ten zur Last gelegt.

Als Z. eine Kol­le­gin mit einer Waf­fe bedroh­te, soll er geäu­ßert haben, bereits ein­mal wäh­rend einer psy­cho­lo­gi­schen Behand­lung Waf­fen­ver­bot gehabt zu haben. Ob dies tat­säch­lich so war, wur­de wäh­rend der Ver­hand­lung nicht thematisiert.

Affi­ni­tä­ten zum Natio­nal­so­zia­lis­mus wies Z. mit dem Argu­ment von sich, er sei nun schließ­lich bei einem tür­kisch­stäm­mi­gen Unter­neh­mer als Taxi­fah­rer beschäf­tigt und wür­de alle Fahr­gäs­te trans­por­tie­ren. Vor­ge­bracht wur­de auch ein Bericht des Ver­fas­sungs­schut­zes, wonach Z. Sym­pa­thien für die Iden­ti­tä­ren gezeigt habe, was Z. damit abtat, dass er nicht wis­se, wer oder was Iden­ti­tä­re seien.

Ein Blick auf den Face­book-Account von Z. offen­bart, dass er offen­bar ein Fai­ble für nor­di­schen Obsku­ran­tis­mus hegt: Sein Pro­fil-Foto zeigt eine Spiel­art der Tris­ke­le, die aber auch im Natio­nal­so­zia­lis­mus als Varia­ti­on des Haken­kreu­zes Ver­wen­dung fand und nun als Sym­bol unter Rechts­extre­men, ins­be­son­de­re bei Blood & Honour als Logo auf Auf­nä­hern und Täto­wie­run­gen zur Schau getra­gen wird.

Und wo sol­che Delik­te auf­tau­chen, ist zumeist auch die FPÖ nicht weit weg, was schon an den Face­book-Likes von Z. ersicht­lich ist. Aber Z. erweist sich nicht nur als Fan der Frei­heit­li­chen, er ist (oder war) auch Funk­tio­när der blau­en Gewerk­schafts­frak­ti­on Akti­ons­ge­mein­schaft Unab­hän­gi­ger und Frei­heit­li­cher (AUF), wie aus AUF-Ver­öf­fent­li­chun­gen via Inter­net ersicht­lich ist. Da sah man bis­lang offen­bar kei­ner­lei Bedarf, Z. zu entfernen.

Der Ange­klag­te wur­de ein­stim­mig in allen Punk­ten schul­dig gespro­chen. Das Urteil, 30 Mona­te, davon 10 unbe­dingt, ist noch nicht rechtskräftig.

Bericht des ORF.

Foto ORF