Bleiburg/Pliberk/K: Zahlreiche Wiederbetätiger
Linz: Wiederbetätigungsprozess ohne Öffentlichkeit
Vöcklabruck/OÖ: Wiederbetätigung und Sachbeschädigungen
Nenzing-Feldkirch/Vbg: Wiederbetätigung, die wievielte?
Graz: Anklagen gegen 17 Identitäre
Bleiburg/Pliberk/K: Zahlreiche Wiederbetätiger
Nur die „Presse am Sonntag“ (13.5.18) war sich ganz sicher. Entgegen aller Fakten titelte sie über den rechtsextremen Aufmarsch in Bleiburg/Pliberk: „Bleiburg-Demo ohne Vorfälle“ Tatsächlich gab es in diesem Jahr neun Anzeigen nach dem Verbotsgesetz, sieben Festnahmen und vorläufig sechs Mal die Verhängung der Untersuchungshaft. Der AK Bleiburg/Pliberk titelte deshalb in seiner Bilanz über den Aufmarsch von Faschisten: „Gedenkfeier 2018 – trotz Auflagen weitgehend unverändert“ Ein umfangreicher und lesenswerter Bericht zum Aufmarsch „faschistischer Sympathisanten“ ist in der konservativ-liberalen „Neuen Zürcher Zeitung“ zu lesen.
Dieses Jahr gab es erstmals auch eine Gegendemo (mit rund 100 TeilnehmerInnen) und die kurzfristige Installation eines „Faschistuskreuz“, das der Künstler Hans-Peter Profunser gegenüber der rechtsextremen Aufmarschzone am Loibacher Feld aus Protest gegen die Unterstützung der Kirche errichtet hatte. Die Bezirkshauptmannschaft beschlagnahmte das „Faschistuskreuz“, gegen den Künstler wird wegen Herabwürdigung religiöser Symbole ermittelt, berichtete der ORF.
Linz: Wiederbetätigungsprozess ohne Öffentlichkeit
Am Montag, 14. Mai fand am Landesgericht Linz wieder einmal ein Wiederbetätigungsprozess ohne mediale Öffentlichkeit statt. Nur „Österreich“ (OÖ-Ausgabe, 15.5.) berichtete sehr kurz darüber, dass der Angeklagte an einer Straßenbahnhaltestelle antisemitische Beschimpfungen ausgestoßen habe. Ein Bericht vom Prozess selbst fehlt in allen Medien.
Vöcklabruck/OÖ: Wiederbetätigung und Sachbeschädigungen
Nach langwierigen Ermittlungen konnte die Polizei Vöcklabruck zwei 17-Jährige ausforschen, die im Zeitraum von Mai 2014 bis November 2017 etliche Straftaten, darunter 15 Sachbeschädigungen, vier Diebstähle, eine Urkundenunterdrückung und einen Verstoß nach dem Verbotsgesetz begangen und in den polizeilichen Einvernahmen gestanden haben. Der Gesamtschaden beläuft sich laut Auskunft der Polizei auf 4.400 Euro.
Nenzing-Feldkirch/Vbg: Wiederbetätigung, die wievielte?
Die Berichterstattung über den Wiederbetätigungsprozess, der am Dienstag, 15. Mai in Feldkirch stattfand, wirkt etwas merkwürdig, schaut es doch so aus, als ob ein vielfach vorbestrafter Nenzinger (31), der erst vor wenigen Tagen zu 18 Monaten unbedingter Haft wegen Suchtgifthandels ausgefasst hatte, wegen des Besitzes von einigen Flaschen mit Hitlerwein, also billigem italienischen Fusel verziert mit dem Konterfei von Hitler und einschlägigem Text, zu sechs Monaten Zusatzstrafe verurteilt worden wäre.
Der Angeklagte, der schon auf Haftstrafen wegen Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz, Sprengung einer Versammlung zurückblicken kann, stand bereits 2012 wegen Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht und wendete damals schon eine ähnliche Masche wie im aktuellen Verfahren an: Er sei schon vor Jahren aus der Neonazi-Skin-Szene ausgestiegen, habe nichts mehr mit dem Nationalsozialismus am Hut bzw. an den Händen und sonstigen Körperteilen. Die Nazi-Tattoos, die er gerne spazierengeführt hatte, hatte er sich offensichtlich tatsächlich schon früher entfernen lassen. Das Hakenkreuz am linken Unterarm „aber nicht so, dass es nicht mehr erkennbar war“, schrieb die „Neue Vorarlberger Tageszeitung“ zum Prozess 2012, in dem er zu 20 Monaten wegen Wiederbetätigung verurteilt worden war. 2009 stand er auch schon wegen Wiederbetätigung vor Gericht, wobei das Verfahren eingestellt wurde, weil er versprochen hatte, die verbotenen Tätowierungen zu entfernen. 2012 kam übrigens sein damals noch jugendlicher Bruder mit einer Diversion wegen eines öffentlichen Hitlergrußes davon.
Diesmal betonte der Nenzinger neuerlich, dass er schon seit längerem aus der Neonazi-Skin-Szene ausgestiegen sei und mittlerweile Freunde hätte, die „eher der linken Szene zuzuordnen“ (Neue Vorarlberger Tageszeitung, 16.5.18) seien. Bei einer Hausdurchsuchung, die eigentlich wegen Suchtmittelverdachts angeordnet worden war, hatten die Beamten allerdings nicht nur die Hitler-Weinflaschen, sondern etliche andere Nazi-Devotionalien gefunden, was zur Anklage führte.
Die Geschworenen ließen sich von den Ausführungen des Angeklagten nicht beeindrucken und sprachen ihn schuldig. Die dafür verhängte Zusatzstrafe von sechs Monaten ist noch nicht rechtskräftig. (Quelle: vorarlberg.orf.at, 15.5.18)
Graz: Anklagen gegen 17 Identitäre
Wie die Staatsanwaltschaft Graz am Montag, 14.5. der Öffentlichkeit mitteilte, hat sie gegen 17 Identitäre Anklagen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und Verhetzung, teilweise auch wegen Sachbeschädigung und Nötigung eingebracht. Unter den Angeklagten das Stamm- und Gründungspersonal der Gruppe sowie „sieben weitere aktive Sympathisanten“, berichtet der „Standard“. Parallel zu diese Verfahren gibt es weitere Ermittlungen, die die Finanzen der Gruppe betreffen:
Beim ursprünglichen Ermittlungsverfahren, das gegen die „Bewegung”, wie sich die Identitären selbst nennen, geführt wurde, ging es einerseits um das Finanzstrafgesetz, weil der Verdacht bestehe, dass die vier Verbände der Identitären in Österreich (drei Vereine und eine Offene Gesellschaft) Steuern hinterzogen haben, erklärt Bacher auf STANDARD-Nachfrage. Die IBÖ habe nämlich durch den Verkauf von Merchandising (T‑Shirts, Jacken, Hosen) und Spenden Geld eingenommen. Andererseits wurde auch in Sachen Verbandsverantwortungsgesetz ermittelt. Aus diesen Ermittlungsverfahren heraus erfolgten vor wenigen Wochen die Hausdurchsuchungen. (derstandard.at, 14.5.18)