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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Mélange KW 20/18

Die Woche ist zwar noch nicht ganz vor­bei, aber es hat sich schon so viel ange­sam­melt, dass wir die alte Kolum­ne wie­der­be­le­ben müssen.

18. Mai 2018
Rückblick
Rückblick

Bleiburg/Pliberk/K: Zahl­rei­che Wiederbetätiger
Linz: Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zess ohne Öffentlichkeit
Vöcklabruck/OÖ: Wie­der­be­tä­ti­gung und Sachbeschädigungen

Nen­zing-Feld­kir­ch/Vbg: Wie­der­be­tä­ti­gung, die wievielte?
Graz: Ankla­gen gegen 17 Identitäre

Bleiburg/Pliberk/K: Zahlreiche Wiederbetätiger

Nur die „Pres­se am Sonn­tag“ (13.5.18) war sich ganz sicher. Ent­ge­gen aller Fak­ten titel­te sie über den rechts­extre­men Auf­marsch in Bleiburg/Pliberk: „Blei­burg-Demo ohne Vor­fäl­le“ Tat­säch­lich gab es in die­sem Jahr neun Anzei­gen nach dem Ver­bots­ge­setz, sie­ben Fest­nah­men und vor­läu­fig sechs Mal die Ver­hän­gung der Unter­su­chungs­haft. Der AK Bleiburg/Pliberk titel­te des­halb in sei­ner Bilanz über den Auf­marsch von Faschis­ten: „Gedenk­fei­er 2018 – trotz Auf­la­gen weit­ge­hend unver­än­dert“ Ein umfang­rei­cher und lesens­wer­ter Bericht zum Auf­marsch „faschis­ti­scher Sym­pa­thi­san­ten“ ist in der kon­ser­va­tiv-libe­ra­len „Neu­en Zür­cher Zei­tung“ zu lesen.

Die­ses Jahr gab es erst­mals auch eine Gegen­de­mo (mit rund 100 Teil­neh­me­rIn­nen) und die kurz­fris­ti­ge Instal­la­ti­on eines „Faschis­tus­kreuz“, das der Künst­ler Hans-Peter Pro­fun­ser gegen­über der rechts­extre­men Auf­marsch­zo­ne am Loi­ba­cher Feld aus Pro­test gegen die Unter­stüt­zung der Kir­che errich­tet hat­te. Die Bezirks­haupt­mann­schaft beschlag­nahm­te das „Faschis­tus­kreuz“, gegen den Künst­ler wird wegen Her­ab­wür­di­gung reli­giö­ser Sym­bo­le ermit­telt, berich­te­te der ORF.

Linz: Wiederbetätigungsprozess ohne Öffentlichkeit

Am Mon­tag, 14. Mai fand am Lan­des­ge­richt Linz wie­der ein­mal ein Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zess ohne media­le Öffent­lich­keit statt. Nur „Öster­reich“ (OÖ-Aus­ga­be, 15.5.) berich­te­te sehr kurz dar­über, dass der Ange­klag­te an einer Stra­ßen­bahn­hal­te­stel­le anti­se­mi­ti­sche Beschimp­fun­gen aus­ge­sto­ßen habe. Ein Bericht vom Pro­zess selbst fehlt in allen Medien.

Vöcklabruck/OÖ: Wiederbetätigung und Sachbeschädigungen

Nach lang­wie­ri­gen Ermitt­lun­gen konn­te die Poli­zei Vöck­la­bruck zwei 17-Jäh­ri­ge aus­for­schen, die im Zeit­raum von Mai 2014 bis Novem­ber 2017 etli­che Straf­ta­ten, dar­un­ter 15 Sach­be­schä­di­gun­gen, vier Dieb­stäh­le, eine Urkun­den­un­ter­drü­ckung und einen Ver­stoß nach dem Ver­bots­ge­setz began­gen und in den poli­zei­li­chen Ein­ver­nah­men gestan­den haben. Der Gesamt­scha­den beläuft sich laut Aus­kunft der Poli­zei auf 4.400 Euro.

Nenzing-Feldkirch/Vbg: Wiederbetätigung, die wievielte?

Die Bericht­erstat­tung über den Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zess, der am Diens­tag, 15. Mai in Feld­kirch statt­fand, wirkt etwas merk­wür­dig, schaut es doch so aus, als ob ein viel­fach vor­be­straf­ter Nen­zin­ger (31), der erst vor weni­gen Tagen zu 18 Mona­ten unbe­ding­ter Haft wegen Sucht­gift­han­dels aus­ge­fasst hat­te, wegen des Besit­zes von eini­gen Fla­schen mit Hit­ler­wein, also bil­li­gem ita­lie­ni­schen Fusel ver­ziert mit dem Kon­ter­fei von Hit­ler und ein­schlä­gi­gem Text, zu sechs Mona­ten Zusatz­stra­fe ver­ur­teilt wor­den wäre.

Fusel mit Hit­ler aus Vor­arl­berg 2011

Der Ange­klag­te, der schon auf Haft­stra­fen wegen Kör­per­ver­let­zung, Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz, Spren­gung einer Ver­samm­lung zurück­bli­cken kann, stand bereits 2012 wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt und wen­de­te damals schon eine ähn­li­che Masche wie im aktu­el­len Ver­fah­ren an: Er sei schon vor Jah­ren aus der Neo­na­zi-Skin-Sze­ne aus­ge­stie­gen, habe nichts mehr mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus am Hut bzw. an den Hän­den und sons­ti­gen Kör­per­tei­len. Die Nazi-Tat­toos, die er ger­ne spa­zie­ren­ge­führt hat­te, hat­te er sich offen­sicht­lich tat­säch­lich schon frü­her ent­fer­nen las­sen. Das Haken­kreuz am lin­ken Unter­arm „aber nicht so, dass es nicht mehr erkenn­bar war“, schrieb die „Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung“ zum Pro­zess 2012, in dem er zu 20 Mona­ten wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt wor­den war. 2009 stand er auch schon wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht, wobei das Ver­fah­ren ein­ge­stellt wur­de, weil er ver­spro­chen hat­te, die ver­bo­te­nen Täto­wie­run­gen zu ent­fer­nen. 2012 kam übri­gens sein damals noch jugend­li­cher Bru­der mit einer Diver­si­on wegen eines öffent­li­chen Hit­ler­gru­ßes davon.

Sym­bol­bild.

Dies­mal beton­te der Nen­zin­ger neu­er­lich, dass er schon seit län­ge­rem aus der Neo­na­zi-Skin-Sze­ne aus­ge­stie­gen sei und mitt­ler­wei­le Freun­de hät­te, die „eher der lin­ken Sze­ne zuzu­ord­nen“ (Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung, 16.5.18) sei­en. Bei einer Haus­durch­su­chung, die eigent­lich wegen Sucht­mit­tel­ver­dachts ange­ord­net wor­den war, hat­ten die Beam­ten aller­dings nicht nur die Hit­ler-Wein­fla­schen, son­dern etli­che ande­re Nazi-Devo­tio­na­li­en gefun­den, was zur Ankla­ge führte.

Die Geschwo­re­nen lie­ßen sich von den Aus­füh­run­gen des Ange­klag­ten nicht beein­dru­cken und spra­chen ihn schul­dig. Die dafür ver­häng­te Zusatz­stra­fe von sechs Mona­ten ist noch nicht rechts­kräf­tig. (Quel­le: vorarlberg.orf.at, 15.5.18)

Graz: Anklagen gegen 17 Identitäre

Wie die Staats­an­walt­schaft Graz am Mon­tag, 14.5. der Öffent­lich­keit mit­teil­te, hat sie gegen 17 Iden­ti­tä­re Ankla­gen wegen Bil­dung einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung und Ver­het­zung, teil­wei­se auch wegen Sach­be­schä­di­gung und Nöti­gung ein­ge­bracht. Unter den Ange­klag­ten das Stamm- und Grün­dungs­per­so­nal der Grup­pe sowie „sie­ben wei­te­re akti­ve Sym­pa­thi­san­ten“, berich­tet der „Stan­dard“. Par­al­lel zu die­se Ver­fah­ren gibt es wei­te­re Ermitt­lun­gen, die die Finan­zen der Grup­pe betreffen:

Beim ursprüng­li­chen Ermitt­lungs­ver­fah­ren, das gegen die „Bewe­gung”, wie sich die Iden­ti­tä­ren selbst nen­nen, geführt wur­de, ging es einer­seits um das Finanz­straf­ge­setz, weil der Ver­dacht bestehe, dass die vier Ver­bän­de der Iden­ti­tä­ren in Öster­reich (drei Ver­ei­ne und eine Offe­ne Gesell­schaft) Steu­ern hin­ter­zo­gen haben, erklärt Bacher auf STAN­DARD-Nach­fra­ge. Die IBÖ habe näm­lich durch den Ver­kauf von Mer­chan­di­sing (T‑Shirts, Jacken, Hosen) und Spen­den Geld ein­ge­nom­men. Ande­rer­seits wur­de auch in Sachen Ver­bands­ver­ant­wor­tungs­ge­setz ermit­telt. Aus die­sen Ermitt­lungs­ver­fah­ren her­aus erfolg­ten vor weni­gen Wochen die Haus­durch­su­chun­gen. (derstandard.at, 14.5.18)

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