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Innsbruck: 24 Monate für den „Unbelehrbaren“

Das Süd­ti­ro­ler Online­por­tal „Sal­to“ nann­te ihn „Karl den Unbe­lehr­ba­ren“, als es im Vor­jahr über den neu­er­li­chen Waf­fen­fund bei dem alten Süd­­­ti­rol-Ter­ro­ris­­ten Karl A. (84) berich­te­te. Am Diens­tag, 5.9., muss­te er sich vor einem Inns­bru­cker Geschwo­re­nen­se­nat wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten, weil neben den Waf­fen auch ein Hit­ler­por­trät und eine Hit­­ler-Kaf­­fee­­tas­­se gefun­den wur­den. War­um es im Vor­jahr überhaupt […]

7. Sep 2017

War­um es im Vor­jahr über­haupt zu der Haus­durch­su­chung bei A., der seit den 60er Jah­ren in der ter­ro­ris­ti­schen Süd­ti­rol­sze­ne aktiv war und 1989 in Inns­bruck wegen Vor­be­rei­tung von Ver­bre­chen mit Spreng­mit­teln als Chef der Ter­ror­grup­pe „Ein Tirol“ zu fünf­ein­halb Jah­ren Haft ver­ur­teilt wurde.

Schon vor­her, in den 60er Jah­ren war A. im drit­ten Mai­län­der Süd­ti­rol-Pro­zess wegen sei­ner Betei­li­gung an dem für zwei Cara­bi­nie­ri töd­li­chen Anschlag auf der Stein­alm, zu 24 Jah­ren Haft ver­ur­teilt worden.

Bom­ben­an­schlag in Alto Adige

Die Aktio­nen der Ter­ror­grup­pe „Ein Tirol“, die in den 80er Jah­ren eini­ge Spreng­stoff­an­schlä­ge (eine Ankla­ge ita­lie­ni­scher Behör­den warf ihr sogar 46 vor) durch­ge­führt hat, sind in der ein­schlä­gi­gen Sze­ne selbst sehr wider­sprüch­lich beur­teilt wor­den. Karl A. wur­de als ein „der Wirk­lich­keit lei­der ent­frem­de­ter ehe­ma­li­ger Süd­ti­ro­ler Frei­heits­kämp­fer“, in ande­ren Dar­stel­lun­gen als „ita­lie­ni­scher Agent“ bezeichnet.

Fakt ist, dass A. inten­si­ve Kon­tak­te zu den Süd­ti­rol-Neo­na­zis um Nor­bert Bur­ger hat­te und auch Zah­lun­gen von der Nier­mann-Stif­tung erhielt, die damals alle mög­li­chen Rechts­extre­mis­ten unterstützte.

Nor­bert Bur­ger und die NDP

„2004 fand die Inns­bru­cker Poli­zei bei einer Haus­durch­su­chung dann nicht nur eine Hand­gra­na­te und eine Maschi­nen­pis­to­le mit Muni­ti­on, son­dern in sei­ner Bett­zeug­la­de auch zehn Kilo einer bräun­li­chen Mas­se, die von A. zunächst als „Fens­ter­kitt“ bezeich­net wur­de . Der „Fens­ter­kitt“ ent­pupp­te sich nach einer Unter­su­chung als Spreng­stoff, aller­dings war er nicht mehr funk­ti­ons­fä­hig. 2005 folg­te dann die Ver­hand­lung vor dem Bezirks­ge­richt Inns­bruck, bei der A. auf die Fra­ge nach sei­nem Ver­mö­gen lachend mit „Waf­fen“ ant­wor­te­te. Die mil­de Geld­stra­fe für Ver­stö­ße gegen das Waf­fen­ge­setz (immer­hin war er ja mit Hand­gra­na­te und Maschi­nen­pis­to­le ange­trof­fen wor­den): 100 Tag­sät­ze zu zwei Euro, davon die Hälf­te bedingt.“ (Stoppt­die­rech­ten)

Bei der Raz­zia im Vor­jahr fan­den die Ermitt­ler „eine Pis­to­le, einen Teil einer Hand­gra­na­te, Spreng­stoff-Uten­si­li­en und ein nicht ord­nungs­ge­mäß deak­ti­vier­tes Maschi­nen­ge­wehr“ (Tiro­ler Tages­zei­tung, 6.9.2017). Weil die Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Waf­fen in der Haupt­ver­hand­lung nicht geklärt wer­den konn­te, wur­den die Ankla­ge­punk­te zum Besitz von Kriegs­waf­fen und Spreng­stoff aus­ge­schie­den und nach Klä­rung durch Exper­ten mög­li­cher­wei­se nachverhandelt.

So blieb die Ankla­ge wegen des Hit­ler­bil­des und der Hit­ler-Tas­se. Das Bild will A., ein gelern­ter Tisch­ler, von einem Kun­den, der mitt­ler­wei­le ver­stor­ben ist, zum Rah­men erhal­ten haben. Weil der Kun­de nicht mehr auf­ge­taucht sei, habe er es selbst auf­ge­hängt. Als ihn der Rich­ter frag­te, war­um ant­wor­te­te A.: „Soll ich es auf den Boden stel­len?“ (Kro­ne Tirol, 6.9.17).

Wäre wohl bes­ser gewe­sen, denn die Geschwo­re­nen hat­ten kein Ein­se­hen mit den Aus­re­den von A. und spra­chen ihn – noch nicht rechts­kräf­tig — schul­dig: 24 Mona­te, davon acht unbe­dingt. Bei der Ver­kün­dung des Urteils hat­te A. dann noch einen star­ken Abgang:

„Er schmiss sei­ne Hän­de in die Luft und tob­te. „Das stimmt alles nicht”, schrie der sonst gebrech­lich wir­ken­de grau­haa­ri­ge Mann, pack­te den Zip­fel sei­nes grau­en Stei­rer­ro­ckes und stürm­te aus dem Gerichts­saal; nicht ohne die Geschwo­re­nen und Rich­ter noch mit wüs­ten Flü­chen zu bele­gen“ (Tiro­ler Tages­zei­tung, 6.9.2017).