Warum es im Vorjahr überhaupt zu der Hausdurchsuchung bei A., der seit den 60er Jahren in der terroristischen Südtirolszene aktiv war und 1989 in Innsbruck wegen Vorbereitung von Verbrechen mit Sprengmitteln als Chef der Terrorgruppe „Ein Tirol“ zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde.
Schon vorher, in den 60er Jahren war A. im dritten Mailänder Südtirol-Prozess wegen seiner Beteiligung an dem für zwei Carabinieri tödlichen Anschlag auf der Steinalm, zu 24 Jahren Haft verurteilt worden.
Die Aktionen der Terrorgruppe „Ein Tirol“, die in den 80er Jahren einige Sprengstoffanschläge (eine Anklage italienischer Behörden warf ihr sogar 46 vor) durchgeführt hat, sind in der einschlägigen Szene selbst sehr widersprüchlich beurteilt worden. Karl A. wurde als ein „der Wirklichkeit leider entfremdeter ehemaliger Südtiroler Freiheitskämpfer“, in anderen Darstellungen als „italienischer Agent“ bezeichnet.
Fakt ist, dass A. intensive Kontakte zu den Südtirol-Neonazis um Norbert Burger hatte und auch Zahlungen von der Niermann-Stiftung erhielt, die damals alle möglichen Rechtsextremisten unterstützte.
„2004 fand die Innsbrucker Polizei bei einer Hausdurchsuchung dann nicht nur eine Handgranate und eine Maschinenpistole mit Munition, sondern in seiner Bettzeuglade auch zehn Kilo einer bräunlichen Masse, die von A. zunächst als „Fensterkitt“ bezeichnet wurde . Der „Fensterkitt“ entpuppte sich nach einer Untersuchung als Sprengstoff, allerdings war er nicht mehr funktionsfähig. 2005 folgte dann die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Innsbruck, bei der A. auf die Frage nach seinem Vermögen lachend mit „Waffen“ antwortete. Die milde Geldstrafe für Verstöße gegen das Waffengesetz (immerhin war er ja mit Handgranate und Maschinenpistole angetroffen worden): 100 Tagsätze zu zwei Euro, davon die Hälfte bedingt.“ (Stopptdierechten)
Bei der Razzia im Vorjahr fanden die Ermittler „eine Pistole, einen Teil einer Handgranate, Sprengstoff-Utensilien und ein nicht ordnungsgemäß deaktiviertes Maschinengewehr“ (Tiroler Tageszeitung, 6.9.2017). Weil die Funktionsfähigkeit der Waffen in der Hauptverhandlung nicht geklärt werden konnte, wurden die Anklagepunkte zum Besitz von Kriegswaffen und Sprengstoff ausgeschieden und nach Klärung durch Experten möglicherweise nachverhandelt.
So blieb die Anklage wegen des Hitlerbildes und der Hitler-Tasse. Das Bild will A., ein gelernter Tischler, von einem Kunden, der mittlerweile verstorben ist, zum Rahmen erhalten haben. Weil der Kunde nicht mehr aufgetaucht sei, habe er es selbst aufgehängt. Als ihn der Richter fragte, warum antwortete A.: „Soll ich es auf den Boden stellen?“ (Krone Tirol, 6.9.17).
Wäre wohl besser gewesen, denn die Geschworenen hatten kein Einsehen mit den Ausreden von A. und sprachen ihn – noch nicht rechtskräftig — schuldig: 24 Monate, davon acht unbedingt. Bei der Verkündung des Urteils hatte A. dann noch einen starken Abgang:
„Er schmiss seine Hände in die Luft und tobte. „Das stimmt alles nicht”, schrie der sonst gebrechlich wirkende grauhaarige Mann, packte den Zipfel seines grauen Steirerrockes und stürmte aus dem Gerichtssaal; nicht ohne die Geschworenen und Richter noch mit wüsten Flüchen zu belegen“ (Tiroler Tageszeitung, 6.9.2017).