Als es in der Folge wegen 60.000 Euro Schulden zur Zwangsversteigerung seines Hauses kommen sollte, wandte er sich nicht an die Schuldnerberatung, sondern an die Chefin des „Staatenbundes“, Monika Unger. Die hat ihm den Brief vom „Amt der Menschen auf Erden“ verfasst. Der Richter: „Das ist ja an Grenzdebilität nicht zu überbieten, was da steht“ (Kleine Zeitung, 6.9.2017). Die Einschätzung des Richters wird die Laune der Präsidentin nicht sehr verbessert haben, aber sie hat jetzt ohnehin ganz andere Sorgen, seit sie in U‑Haft sitzt.
Der Angeklagte stimmte dem Richter zu. Den Brief habe er nicht einmal gelesen, und: “Das sind ja alles Psychopathen“, bei denen ihn nicht wundere, „dass die da (in U‑Haft) sitzen“ (Kleine Zeitung). Dabei war er da ursprünglich noch anderer Ansicht: „Ich hab mich mit der Präsidentin von den Staatsverweigerern auf einen Kaffee getroffen, die war ganz nett. Aber jetzt distanziere ich mich komplett von denen, sowas würde ich nie wieder tun! Da lese ich lieber das Kanonische Recht, das ist gar nicht einmal so blöd“ (Krone Steiermark, 6.9.2017)
Die Lektüre des Kanonischen Rechts könnte allerdings zu weiterer Verwirrung führen, denn auch das Kirchenrecht sieht für viele Angelegenheiten eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Vom Staatenbund ist der Angeklagte mittlerweile geheilt. Seit wann, ist allerdings auch nicht ganz klar, denn die erste Ladung zur Verhandlung schlug der Angeklagte aus und auch bei der am 5. September gab es zu Beginn noch Verwirrung. Die „Kleine Zeitung“ berichtet das so:
„Nehmen Sie da Platz“, sagt Richter Helmut Wlasak und deutet auf das Tischerl vor seinem Richtertisch. – „Wie ein Angeklagter …“, meint der 48-jährige Südsteirer. – „Sie sind mein Angeklagter. Das wissen Sie schon?“, fragt der Richter.
Tipp für die werte Leserschaft: „Wenn Sie eine Ladung vom Gericht bekommen, die Sie ignorieren, und wenn dann zwei Polizisten kommen und Sie höflich, aber bestimmt ins Gericht begleiten, dann sind die Chancen groß, dass Sie der Angeklagte sind.”
Mittlerweile laufen viele Verhandlungen gegen Reichsheinis wie das „Heitere Bezirksgericht“ ab. Der Richter fasste die Äußerungen des Angeklagten schließlich so zusammen: „Es tut Ihnen leid und kommt nie mehr vor“. Der Angeklagte: “Nie!“. Das Urteil: 6 Monate bedingt wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Ein weiterer Mahnbrief würde sicher teurer kommen, auch wenn die Forderung geringer wäre.