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Burgenland (II): Verzicht bei der FPÖ

Der wegen NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung im Herbst 2016 rechts­kräf­tig ver­ur­teil­te Man­fred S. aus St. Andrä am Zick­see, der auf dem drit­ten Lis­ten­platz für die FPÖ bei der Gemein­de­rats­wahl kan­di­diert, hat sich laut FPÖ-Lan­­des­­par­­tei­­se­­k­re­­tä Ries bereit erklärt, auf sein Man­dat zu ver­zich­ten, soll­te er gewählt wer­den. Die Erklä­rungs­ver­su­che von Ries las­sen trotz­dem tief bli­cken. Da wäre zum einen […]

26. Aug 2017

Da wäre zum einen die etwas ver­wir­ren­de Erklä­rung des Lan­des­par­tei­se­kre­tärs, wie es über­haupt zu der Kan­di­da­tur des Wie­der­be­tä­ti­gers in dem klei­nen Ort kom­men konn­te. Eigent­lich sei es schon so, „dass die Kan­di­da­ten nicht unbe­kannt sind“, erklär­te Ries der APA. Weil die FPÖ aber in den letz­ten Jah­ren so stark zuge­legt habe, müs­se die FPÖ auch ihre neu­en Mit­glie­der „erst ken­nen­ler­nen“. In St. Andrä aber scheint sowie­so alles anders – bei der FPÖ. Dort gebe es nicht ein­mal eine gewach­se­ne Orts­grup­pe, und der Betrof­fe­ne sei auch kein Par­tei­mit­glied. Wie kommt der dann zur Kan­di­da­tur? Weil ihn nie­mand gekannt hat?

In Hin­kunft will die FPÖ der­ar­ti­ge Vor­fäl­le dadurch unter­bin­den, dass sie eine schrift­li­che Erklä­rung von ihren Kan­di­da­tIn­nen ver­langt: „Wir wer­den eine Erklä­rung auf­set­zen, dass jemand bekannt zu geben hat, ob gegen ihn eine Ver­ur­tei­lung vor­liegt nach dem Straf­recht oder nach einem straf­recht­li­chen Neben­ge­setz.“ Klingt gut, kann aber nicht die rechts­wirk­sa­me Kan­di­da­tur eines ver­ur­teil­ten Straf­tä­ters bzw. Wie­der­be­tä­ti­gers ver­hin­dern. Nur die Par­tei wäre dann aus dem Schneider.

➡️ Bur­gen­land (I): Ver­zicht bei der ÖVP