Der wegen NS-Wiederbetätigung im Herbst 2016 rechtskräftig verurteilte Manfred S. aus St. Andrä am Zicksee, der auf dem dritten Listenplatz für die FPÖ bei der Gemeinderatswahl kandidiert, hat sich laut FPÖ-Landesparteisekretä Ries bereit erklärt, auf sein Mandat zu verzichten, sollte er gewählt werden. Die Erklärungsversuche von Ries lassen trotzdem tief blicken.
Da wäre zum einen die etwas verwirrende Erklärung des Landesparteisekretärs, wie es überhaupt zu der Kandidatur des Wiederbetätigers in dem kleinen Ort kommen konnte. Eigentlich sei es schon so, „dass die Kandidaten nicht unbekannt sind“, erklärte Ries der APA. Weil die FPÖ aber in den letzten Jahren so stark zugelegt habe, müsse die FPÖ auch ihre neuen Mitglieder „erst kennenlernen“. In St. Andrä aber scheint sowieso alles anders – bei der FPÖ. Dort gebe es nicht einmal eine gewachsene Ortsgruppe, und der Betroffene sei auch kein Parteimitglied. Wie kommt der dann zur Kandidatur? Weil ihn niemand gekannt hat?
In Hinkunft will die FPÖ derartige Vorfälle dadurch unterbinden, dass sie eine schriftliche Erklärung von ihren KandidatInnen verlangt: „Wir werden eine Erklärung aufsetzen, dass jemand bekannt zu geben hat, ob gegen ihn eine Verurteilung vorliegt nach dem Strafrecht oder nach einem strafrechtlichen Nebengesetz.“ Klingt gut, kann aber nicht die rechtswirksame Kandidatur eines verurteilten Straftäters bzw. Wiederbetätigers verhindern. Nur die Partei wäre dann aus dem Schneider.